Grundrechtsverletzung in Abschiebehaft Dresden – Zwangsernährung und Fesselung in Abschiebehaft ohne Gerichtsbeschluss

Für alle Behörden geltendes, in jedem Fall zu befolgendes Verfassungsprinzip: Zwangsmaßnahmen bedürfen eines richterlichen Beschlusses. Erfolgt der nicht, ist eine Fesselung als Freiheitsberaubung, eine Zwangsernährung als Körperverletzung zu bewerten. Genau dies wurde an Herrn Al Bedam* vorgenommen, wie aus einer kleinen Anfrage im sächischen Landtag hervorgeht. Am 14. Januar wird er aus der Abschiebehaftanstalt Dresden in das Krankenhaus Dresden Friedrichstadt verlegt. Mit einer Fußfessel ans Bett gekettet, wird er unter Aufsicht von Beamt*innen der Landesdirektion zwangsernährt.

Das sächsische Innenministerium wollte den Fehler bei der Zwangsernährung verschleiern.

(PM der Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden)
(Kleine Anfrage im Sächsischen Landtag)

Eine Geschichte, die Abschiebehaft schreibt – Familientrennung und Abschiebung um jeden Preis

Herr Al Bedam* wurde am Donnerstag, dem 31. Januar 2019 aus dem Krankenhaus Friedrichstadt nach Marokko abgeschoben – trotz Hungerstreik und schwerer Krankheit, trotz deutschem Kind, trotz Risikoschwangeschaft der Frau.

Die zuständige Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Oberfranken verweigerte eine Vaterschaftsanerkennung, die das Jugendamt ermöglicht hätte.

(PM der Abschiebehaftgruppe Dresden)

Radio-Beitrag: Inhuman und unverhältnismäßig: Seehofers Entwurf für ein neues Abschiebungsgesetz

Radio-Beitrag von RDL und Bellinda Bartolucci (ProAsyl)

Das “Geordnete-Rückkehr-Gesetz”: Für Flüchtlinge verbirgt sich hinter dem Euphemismus eine weitere Aushöhlung ihrer Rechte, die in den letzten fünf Jahren bereits rasant vorangetrieben wurde. Durch ein Bündel von Änderungen im Aufenthaltsgesetz sollen Abschiebungen weiter erleichtert werden. „Radio-Beitrag: Inhuman und unverhältnismäßig: Seehofers Entwurf für ein neues Abschiebungsgesetz“ weiterlesen

Verheerendes Signal – Man darf Flüchtlinge nicht aus Effizienzgründen einsperren!

In seinem Gutachten vor dem Abschiebehaft-Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014 zitierte der Generalanwalt zur Einleitung Artikel eins der Grundrechtecharta: “Die Würde des Menschen ist unantastbar.” Wenn Menschen eingesperrt werden, sollte das heißen, kann es nicht um Verwaltungseffizienz gehen. Auf dem Spiel steht das höchste Gut, das die Rechtsordnung zu bieten hat.

(Kommentar der Sueddeutschen Zeitung)

Schwangere Palästinenserin vor Abschiebung – Sie wird in Abschiebehaft gesteckt, ihr Sohn ins Waisenhaus

Eine schwangere Palästinenserin sitzt in Abschiebehaft. Ihr Sohn im Vorschulalter blieb allein in Passau zurück. Flüchtlingshelfer protestieren gegen Bayerns “brutale” Behörden.

Stephan Dünnwald vom Bayr. Flüchtlingsrat: “Dieser Abschiebeversuch ist exemplarisch für die bayerische Praxis, mit allergrößter Rücksichtslosigkeit die Abschiebezahlen zu erhöhen.”
Inzwischen mehren sich die Versuche, politisch zu intervenieren und das bayerische Innenministerium aufzufordern, von der Abschiebung abzusehen. “Quasi täglich ein neuer Fall brutaler Abschiebepraxis“, kommentiert Pro Asyl auf Facebook.

(Artikel vom Tagesspiegel)
(Bericht von der Passauer Neuen Presse)

100 Jahre Abschiebehaft – Kampagne startet ins Aktionsjahr 2019

Seit 100 Jahren werden Menschen inhaftiert, nur um sie abzuschieben. Um auf das Unrecht der Abschiebehaft aufmerksam zu machen, haben Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen die Kampagne „100 Jahre Abschiebehaft” ins Leben gerufen, die mit bundesweiten Aktionen und Veranstaltungen über die Missstände aufklärt und die Abschaffung der Abschiebehaft fordert – denn: Haft ist die größte Einschränkung der individuellen Freiheit.

Hier die erste PM unserer Kampagne.

Exzessive Erweiterung der Haftgründe – ProAsyl berichtet über Pläne des BMI

Am 1.2.2019 wurde ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) bekannt. Voraussetzungen für Inhaftierungen, wie die richterliche Anordnung oder der Nachweis eines Haftgrundes werden darin ignoriert. Abgelehnte Asylbewerber*innen, die nie eine Straftat begangen haben, werden wie Straftäter behandelt.

Der, noch nicht mit anderen Ministerien abgestimmte, Gesetzentwurf des BMI ist inhuman und mit dem rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht in Einklang zu bringen. Darüberhinaus sollen damit auch die – lange erstrittenen und in der Praxis ohnehin restriktiv gehandhabten – Bleiberechtsmöglichkeiten für Geduldete versperrt werden.

Abschiebehaft Büren: Beratungstätigkeit von Hilfsorganisation massiv beeinträchtigt

Büren – Am Donnerstag, 24.01.2019 hat die Gefängnisleitung die neuen Bedingungen für eine unabhängige Beratung der Gefangenen eingeführt. Dadurch wird die Arbeit des Vereins nun noch weiter eingeschränkt.

Seit nunmehr 25 Jahren bietet der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. Beratung für die Gefangenen in Büren an. In den letzten Monaten haben sich die Bedingungen der Beratung jedoch massiv verschlechtert.

(Link zur Pressemitteilung)

Auch Abgelehnte haben Rechte – Eine systematische Erfassung der rechtswidrigen Abschiebehaftfälle fehlt

Eine bemerkenswert hohe Zahl von Abschiebehaftsfällen erweist sich nachträglich als rechtswidrig. Das zeigen Erkenntnisse eines Flüchtlings-Anwalts und des Bundesgerichtshofs.
Die Bundesregierung hat dazu keine systematische Erfassung.
Hört man sich unter Juristen um, ahnt man die Ursachen der Pannen: Unerfahrene Beamte treffen auf ein kompliziertes Verfahren.

(Bericht der SZ)

Kleine Anfrage in Sachsen

Der kleinen Anfrage im sächsischen Landtag “Personal in Abschiebehaft und Verhältnis sächsische  Praxis zum Trennungsgebot”

liegt eine Antwort vor. Sie behandelt die Frage, wie Mitarbeiter*innen im “Schnell ausgebildete Unterstützungskräfte” angeworben wurden: 8 Wochen Theorie und 4 Wochen Ausbildung reichen dem Innenministerium scheinbar völlig aus.

Kleine Anfrage und Antwort hier

Lesenswerter Kommentar

Kommentar in der Frankfurter Rundschau:

Bei Horst Seehofer muss sich niemand wundern, wenn er seine Beamten 73 Seiten vollschreiben lässt, um das Abschieben ein weiteres Mal zu erleichtern und die Betroffenen möglichst vorher noch einzusperren. Dass aber die Ministerpräsidenten aller Bundesländer gemeinsam fordern, für bestimmte Flüchtlinge die Sozialleistungen abzusenken, zeigt: Die Politik der Abwehr kennt offenbar keine Parteigrenzen mehr.

Ja, es gibt Menschen, die versuchen, in Deutschland zu bleiben, statt nach dem überholten Dublin-System in Europa herumgeschickt zu werden. Und das sollen wir uns nicht leisten können? Arm dran, dieses Land.

(Link hier)

Eu-Rückführungsrichtlinie soll geändert werden

Die Bundesinnenminister – allen voran Seehofer und die CSU – planen eine massive Ausweitung der Abschiebehaft (siehe Spiegel-Artikel).
Geplant ist ein offener  Verstoß gegen geltendes Recht: Abschiebehaft in Strafhafteinrichtungen zu vollziehen.

Dazu will laut Bericht der Nürnerberger Zeitung die EU-Kommission die EU-Rückführungsrichtlinien entsprechend ändern:

Ein Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der Richtlinie wird demnächst im Bundesrat behandelt. Bayern unterstützt die darin enthaltenen Erleichterungen zur Verhängung von Abschiebehaft. Demnach dürften Ausreisepflichtige inhaftiert werden, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die öffentliche und nationale Sicherheit darstellen.

Ebenso wie Zwangsmaßnahmen in Abschiebehaft “zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung” nahezu belibig zur Anwendung kommen, wäre eine Haftanordnung für Geflüchtete bis zur Beliebigkeit möglich.

(Link NZ)

Stellungnahme des FR Schleswig-Holstein zum Abschiebehaftvollzugsgesetz

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein hat eine Stellungnahme zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion vorgelegt. Zitat aus der Einleitung:

Die Abschiebungshaft hat ihre Wurzeln im preußischen Feudalismus, wurde im Nationalsozialismus weiterentwickelt und ist von dort nahtlos in die Ausländerrechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland übernommen worden.

Abschiebungshaft ist Teil einer anachronistischen auf Ausgrenzung und Externalisierung ausgelegten Flüchtlingszuwanderungsverhinderungspolitik. Sie widerspricht nicht nur humanitären Mindeststandards einer menschenrechtswürdigen Flüchtlingsadministrierung, sondern auch sämtlichen sich aus Demographieentwicklung, dem nationalen und europäischen Arbeitsmarkt sowie sachgerechter Weltkonfliktprävention und globaler Friedenspolitik ableitenden Bedarfen.

(Link zum gesamten Text)

Darmstadt: Abschiebegefängnis stockt Plätze auf

Die Abschiebehaftanstalt in Darmstadt soll von 20 auf 80 Plätze aufgestockt werden. Zuletzt musste erneut von Vorwürfen der Misshandlungen von Inhaftierten berichtet werden. Diese führten u.a. zu einem Hungerstreik der Insassen.

http://www.fr.de/rhein-main/alle-gemeinden/darmstadt/fluechtlinge-in-hessen-hungerstreik-im-abschiebeknast-a-164147

https://www.hessenschau.de/panorama/abschiebegefaengnis-in-darmstadt-stockt-plaetze-auf,kurz-mehr-plaetze-abschiebehaft-darmstadt-100.html

Verwirrung nach Daten – Ministerium meldet falsche Zahlen zu Abschiebehaft


Niedersachsen hat also nicht 46 Minderjährige inhaftiert, sondern verzichtet grundsätzlich darauf.
Trotzdem ist es laut Gesetz möglich Kinder in Abschiebhaft zu nehmen, solange sie „unter Berücksichtigung des Kindeswohls“ angemessen ist (§62.1.3 AufenthG)
Alarmierende Zahlen gibt es außerdem dennoch: „So meldet Niedersachsen, dass in den vergangenen Jahren jeweils mindestens zehn Personen sechs Monate oder länger im Abschiebungsgefängnis in Langenhagen gesessen hatten.“

https://www.noz.de/…/ministerium-meldet-falsche-zahlen-zu-a…

Hier nochmal alle Zahlen:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/058/1905817.pdf