Auch Abgelehnte haben Rechte – Eine systematische Erfassung der rechtswidrigen Abschiebehaftfälle fehlt

Eine bemerkenswert hohe Zahl von Abschiebehaftsfällen erweist sich nachträglich als rechtswidrig. Das zeigen Erkenntnisse eines Flüchtlings-Anwalts und des Bundesgerichtshofs.
Die Bundesregierung hat dazu keine systematische Erfassung.
Hört man sich unter Juristen um, ahnt man die Ursachen der Pannen: Unerfahrene Beamte treffen auf ein kompliziertes Verfahren.

(Bericht der SZ)

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