Eine bemerkenswert hohe Zahl von Abschiebehaftsfällen erweist sich nachträglich als rechtswidrig. Das zeigen Erkenntnisse eines Flüchtlings-Anwalts und des Bundesgerichtshofs.
Die Bundesregierung hat dazu keine systematische Erfassung.
Hört man sich unter Juristen um, ahnt man die Ursachen der Pannen: Unerfahrene Beamte treffen auf ein kompliziertes Verfahren.