Unschuldig Hinter Gittern
Abschiebehaft bedeutet, dass eine Ausländerbehörde oder die Bundespolizei einem Menschen vor seiner Abschiebung die Freiheit entziehen kann.
Warum? Der Behörde soll die Durchführung der Abschiebung erleichtert werden. Es handelt sich bei Abschiebehaft um keine Strafe sondern um eine Sicherungsmaßnahme.
Abschiebehaft ist weitestgehend unbekannt, soll aber massiv ausgebaut werden. – Beides müssen wir ändern!
Ausländer*innen für ein nicht begangenes “Verbrechen” – nicht abgeschoben werden zu wollen – vorsorglich zu inhaftieren, ist höchst fragwürdig und im Widerspruch zu rechtlichen Prinzipien!
Abschiebehaft ist ein großes Unrecht in Deutschland!
- Es ist völlig unverhältnismäßig, einem Menschen das Grundrecht auf Freiheit zu entziehen, nur um einen Verwaltungsakt einfacher durchzuführen. Der Verwaltungsakt heißt Abschiebung.
- Für Abschiebehaft reicht ein „begründeter Verdacht“ aus, dass jemand sich möglicherweise seiner Abschiebung entzieht. In der Praxis gibt es immer wieder absurde und falsche Begründungen für Abschiebehaft: Zum Beispiel konnten wir als Begründung für die Inhaftierung lesen, der Betroffene habe ausgesagt, dass er nicht in sein Herkunftsland zurück möchte.
- Abschiebehäftlinge müssen für ihre Haftkosten auch noch selbst bezahlen! In Büren waren es 2017 ca. 240 Euro pro Tag
- Viele Flüchtlinge leiden in Abschiebehaft unter Angst und Depressionen. Ihre Zukunft ist völlig unsicher – sie wissen nicht wann sie abgeschoben werden, was sie im Herkunftsland erwartet oder ob sie vielleicht doch noch bleiben können. Immer wieder kommen Suizid(-versuche) vor.
- Die Dauer der Abschiebehaft ist willkürlich! Sie hängt allein davon ab wie lange die deutschen Behörden und die Behörden des Herkunftslandes brauchen, um Ersatzpapiere für die Abschiebung zu organisieren.
- Eine Dauer von 3 Monaten oder mehr ist meist die Regel: Bei vielen Herkunftsländern muss erst noch ein Passersatzpapier besorgt werden.
- Maximal kann Abschiebehaft bis zu 1½ Jahre lang angeordnet werden: Wenn z.B. der oder die Betroffene angeblich oder tatsächlich seine/ihre Abschiebung verhindert oder wenn Gerichte und Behörden nicht rechtgemäß handeln und entscheiden. Ca. 60% in Büren sind rechtswidrig inhaftiert.(2017/2018)
- Bei manchen Geflüchteten wird über ihren Asylantrag im Knast entschieden. Andere werden in Abschiebehaft genommen, um sie innerhalb Europas von einem Land in ein anderes zu transportieren. Wir fordern deshalb: Abschiebehaft abschaffen!