In Glückstadt soll Anfang 2021 eine Abschiebehaftanstalt mit 60 Plätzen eröffnet werden. Dabei können aus Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern je 20 Menschen inhaftiert werden.
In Schleswig-Holstein gibt es ein Abschiebehaftvollzugsgesetz. (Link AhaftVollzG SH)
(Stand: 09/2020)
Hier die Seite vom Bündnis “Glückstadt ohne Abschiebehaft“. (Facebook-Link hier)
und eine gleichnamige Broschüre vom Bündnis (Link PDF, 32 Seiten)
Hier gibt es die Info-Seite des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein zu Abschiebehaft.