Der kleinen Anfrage im sächsischen Landtag “Personal in Abschiebehaft und Verhältnis sächsische Praxis zum Trennungsgebot”
liegt eine Antwort vor. Sie behandelt die Frage, wie Mitarbeiter*innen im “Schnell ausgebildete Unterstützungskräfte” angeworben wurden: 8 Wochen Theorie und 4 Wochen Ausbildung reichen dem Innenministerium scheinbar völlig aus.