Grundrechtsverletzung in Abschiebehaft Dresden – Zwangsernährung und Fesselung in Abschiebehaft ohne Gerichtsbeschluss

Für alle Behörden geltendes, in jedem Fall zu befolgendes Verfassungsprinzip: Zwangsmaßnahmen bedürfen eines richterlichen Beschlusses. Erfolgt der nicht, ist eine Fesselung als Freiheitsberaubung, eine Zwangsernährung als Körperverletzung zu bewerten. Genau dies wurde an Herrn Al Bedam* vorgenommen, wie aus einer kleinen Anfrage im sächischen Landtag hervorgeht. Am 14. Januar wird er aus der Abschiebehaftanstalt Dresden in das Krankenhaus Dresden Friedrichstadt verlegt. Mit einer Fußfessel ans Bett gekettet, wird er unter Aufsicht von Beamt*innen der Landesdirektion zwangsernährt.

Das sächsische Innenministerium wollte den Fehler bei der Zwangsernährung verschleiern.

(PM der Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden)
(Kleine Anfrage im Sächsischen Landtag)

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