In seinem Gutachten vor dem Abschiebehaft-Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014 zitierte der Generalanwalt zur Einleitung Artikel eins der Grundrechtecharta: “Die Würde des Menschen ist unantastbar.” Wenn Menschen eingesperrt werden, sollte das heißen, kann es nicht um Verwaltungseffizienz gehen. Auf dem Spiel steht das höchste Gut, das die Rechtsordnung zu bieten hat.