Misshandlungsvorwürfe in Abschiebehaft Dresden

Misshandlungen in Abschiebehaft Dresden: “Sie sehen seine Verletzungen an den Füßen, an den Handgelenken, Herr R. kann seinen Kopf nicht bewegen. Liest man die Schilderungen, die das Staatsministerium des Inneren auf Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel zu den Vorwürfen gegeben hat, lässt sich erklären, wie Herr R. diese Verletzungen erhalten hat. Massives, selbstverletzendes Verhalten legte er an den Tag, als er in den “besonders gesicherten Unterbringungsraum (bgU)” gesperrt und, im Verlauf der Nacht vom 04. auf den 05. Juni, später auch gefesselt wurde. Als er seinen Kopf gegen die Wand schlug, wurde ihm ein Kopfschutz angelegt. Um 23.45 Uhr wurde ein Arzt hinzugerufen, der, so das Innenministerium, keine Bedenken gegen das Einsperren im bgU hatte. Auffallend ist, dass sich das Innenministerium ausschweigt hinsichtlich des Beginns der besonderen Sicherungsmaßnahme wie dem Zeitpunkt ihrer Anordnung.”

(Link Saechsische Zeitung | PM Abschiebehaftkontaktgruppe)

“Wir wollen leben wie Menschen” – 4 Wochen Hungerstreik in österreichischer Abschiebehaft

Im abgelegenen Abschiebecamp Bürglkopf in Österreich begaben sich am 3. Juni 17 Menschen aus Protest in Hungerstreik. Nach vier Wochen besteht der Hungerstreik unvermindert fort, eine Person befindet sich aktuell noch im Hungerstreik. Die Repression scheint sich gerade zu intensivieren, Solidaritätsbekundungen und mehr Aufmerksamkeit für den Protest wären wichtig, einige fanden in Österreich bereits statt. #buerglkopfschliessen

Wir solidarisieren uns mit den Forderungen der geflüchteten Menschen zur sofortigen Schließung und fordern die verantwortlichen Politiker_innen dazu auf, im Sinne der Wahrung der Menschenrechte rasch zu handeln

Mehr Infos unter
Plattform Bleiberecht
Bürglkopf schließen (Facebook-Seite

Pro-Asyl-Menschenrechtspreis für Rechtsanwalt Peter Fahlbusch

Der Menschenrechtspreis der Stiftung Pro Asyl geht in diesem Jahr an den Rechtsanwalt Peter Fahlbusch aus Hannover. Damit werde sein “Einsatz gegen rechtswidrige Abschiebungshaft” gewürdigt, teilte die Stiftung am Freitag in Frankfurt am Main mit.
Peter Fahlbusch habe seit 2001 bundesweit mehr als 1.800 Menschen in Abschiebungshaft vertreten, würdigte die Stiftung. Rund die Hälfte von ihnen sei zu Unrecht inhaftiert gewesen, im Durchschnitt jede Person knapp vier Wochen lang.

(Link)

Abschiebegewahrsam für Gefährder seit April leer – Berlin plant Ausweitung der Abschiebehaft

Die SPD will in Berlin und Brandenburg die Abschiebehaft ausweiten. Flüchtlingsinitiativen rufen zum Protest am geplanten neuen Knast auf.
Berlin soll wieder ein reguläres Abschiebegefängnis bekommen. Der im September 2018 eröffnete Abschiebegewahrsam speziell für Gefährder solle laut Senatsverwaltung für Inneres künftig auch für reguläre Abschiebehaft von Menschen genutzt werden.

Im März 2019 sei lediglich eine Person in der Gefährder-Abschiebehaftanstalt eingesperrt gewesen, im April 2019 blieb diese komplett leer.

Rot-Rot-Grün wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für die Abschaffung der Abschiebehaft einzusetzen.

(Link taz-Artikel)

Bericht zu Situation in Lagern am Beispiel Bamberg

Hier findet ihr einen ausführlichen Bericht über die Situation in ANKER-Zentren am Beispiel Bamberg. Im Kontext der Kampagne 100 Jahre Abschiebehaft fand am 6. Mai dort eine Demonstration “No Lager!” in Bamberg statt. Auch die Schlussfolgerung im Artikel ist: “Ihr müsst dieses Lager schließen!”

(Link)

PM: Blackbox Abschiebehaft

Arbeitsgruppe kritisiert mangelnde Kontrolle und zahlreiche Missstände in Pforzheimer Haftanstalt

Die Arbeitsgruppe Abschiebehaft Pforzheim ist besorgt über die Situation in Baden-Württembergs Abschiebehafteinrichtung. Bei einem Pressegespräch am Mittwoch informierte die Gruppe aus haupt- und ehrenamtlich Tätigen über ihre Erfahrungen in der Arbeit mit Menschen in Abschiebehaft, und beklagten dabei gravierende Mängel.

Weil die Abschiebehaft keine Strafhaft ist, sondern „lediglich” der Sicherung der Abschiebung dient, müssten die Bedingungen innerhalb der Haftanstalt eigentlich weniger restriktiv sein als die für Personen, die wegen begangener Straftaten hinter Gitter sitzen. Doch in Pforzheim sei dies nicht der Fall, eher im Gegenteil – so die AG Abschiebehaft, die sich Mitte April mit einem offenen Brief an Verantwortliche in Politik und Verwaltung gewandt hat, um die festgestellten Missstände anzuprangern.

Aus Statistiken von Anwälten und Beratungsstellen ist bekannt, dass ein erheblicher Anteil der Inhaftierungen in der Abschiebehaft – rund 50% – rechtswidrig sind”, erklärte Christian Schmidt vom Forum Asyl Pforzheim. Umso wichtiger ist es nach Überzeugung der Arbeitsgruppe, dass die Inhaftierten Zugang zu Unterstützung und Beratung haben. Doch dies werde in Pforzheim massiv erschwert.

Wir würden gerne kontrollieren, ob die Inhaftierungen rechtmäßig sind. Aber ich kann nicht einfach reingehen und eine offene Beratungsstunde anbieten, sondern werde wie eine normale Besucherin behandelt und kann immer nur gezielt eine bestimmte Person besuchen, dessen Namen ich kenne. So können nur diejenigen beraten werden, die auf uns zukommen. Wer nicht von unserem Angebot weiß, kann auch keine unabhängige Beratung erhalten”, berichtete Kirsten Boller, die im Auftrag von Caritas und Diakonie als Kontakt- und Beratungsstelle in der Abschiebehaft fungiert.

Viele der Inhaftierten verstehen die Verfahren nicht und verstehen nicht, warum sie im Gefängnis sitzen, ohne eine Straftat begangen zu haben”, betonte Anna Roß von Amnesty International. Aus ihrer Sicht müssten Inhaftierte in der Abschiebehaft Pflichtverteidiger zugeteilt bekommen – so wie es in Strafsachen vorgeschrieben ist. Die ehrenamtliche Beraterin berichtete von Fällen, in denen Väter von Patchwork-Familien oder von ungeborenen Kindern in der Abschiebehaft saßen. Auch Traumatisierte oder chronisch Kranke seien keine Seltenheit.

Eine dringend notwendige psychologische Betreuung findet faktisch nicht statt. Ähnlich sieht es bei schweren physischen Krankheiten und Verletzungen aus”, berichtete Pfarrer Andreas Quincke, der evangelische Seelsorger in der Hafteinrichtung. Er schilderte einen Fall, in dem er einen dringend benötigen Augenarzttermin für einen Inhaftierten organisierte, die Zuständigen in der Abschiebehaft sich einfach weigerten, den Betroffen dort hinzubringen.

Mit den Kranken ist es ähnlich wie mit den auf rechtlich fragwürdiger Grundlage Inhaftierten, die mangels Zugang zu Beratung und anwaltlicher Unterstützung nichts gegen ihre Inhaftierung unternehmen können: Der Anstaltsleitung scheint es ganz recht zu sein, dass da niemand zu genau hinschaut. Im Zweifel hat man dann eben eine Abschiebung mehr erreicht – das gilt ja heutzutage grundsätzlich als Erfolg”, so Pfarrer Quincke.

Die fehlende Transparenz, die nach Auffassung der AG Abschiebehaft durchaus von verantwortlicher Stelle gewollt zu sein scheint, kritisiert auch Christian Schmidt vom Forum Asyl Pforzheim. Anfangs habe man Hoffnungen in den gesetzlich vorgeschriebenen Beirat gesetzt, der formal das Recht hat, unangemeldete Besuche durchzuführen und die Inhaftierten in ihren Zellen aufzusuchen. „Diese Hoffnung hat sich schnell erledigt, denn der Beirat führt lediglich nach Absprache mit der Anstaltsleitung angemeldete Besuche durch und unterbreitet den Verantwortlichen unverbindliche Anregungen, die diese folgenlos ignorieren können. Der Beirat kann eventuelle Kritik oder Missstände nicht nach außen tragen, wenn die Anstaltsleitung und das Innenministerium nichts unternehmen. Deshalb hat dieser Beirat lediglich eine Alibi-Funktion”, so Schmidt.

Kirsten Boller betonte, dass das, was die Arbeitsgruppe in Pforzheim fordert, keineswegs illusorisch sei. In anderen Bundesländern sei es absolut normal, dass es in der Haftanstalt ein eigenes Büro für eine unabhängige Beratungsstelle gibt, die regelmäßige offene Sprechstunden anbieten kann.

Woanders üblich und völlig unstrittig ist auch das Recht auf die Abhaltung religiöser Feiern. Doch in Pforzheim endet auch dieses Recht an der Gefängnispforte, wie Andreas Quincke beklagt: „Im Abschiebehaftgesetz steht zum Thema Religion leider nur ein Satz: Dass die Inhaftierten das Recht auf Kontakt zu einem Seelsorger ihrer Religion haben. Die maximal restriktive Linie der Anstaltsleitung sieht so aus, das genau dies gewährt wird, aber auch wirklich nur dies. Das heißt, dass Seelsorge nur in Einzelgesprächen stattfinden kann. Ein christlicher Gottesdienst, ein islamisches Freitagsgebet oder auch eine interreligiöse Feier, wo sich mehrere Personen versammeln – all diese Sachen sind in jeder Justizvollzugsanstalt völlig normal, doch hier werden sie ohne Begründung schlicht untersagt. Das halte ich für einen Skandal.” Die Seelsorger werden ebenfalls wie besuchende Privatpersonen behandelt, während in anderen Abschiebehafteinrichtungen und Justizvollzugsanstalten Seelsorgende meist einen ungehinderten Zugang haben.

Wir haben den Dialog mit der Anstaltsleitung und mit dem Beirat gesucht, wir haben auch mit Landes- und Bundestagsabgeordneten gesprochen. Aber an den Zuständen hat sich nichts geändert. Deshalb haben wir beschlossen an die Öffentlichkeit zu gehen”, erklärte Christian Schmidt. Zudem sagte er mit Blick auf die Pläne von Bundesinnenminister Seehofer nach Gesetzesverschärfungen bezüglich Abschiebehaft: „In Pforzheim braucht man diese Verschärfungen nicht. Denn restriktiver als es jetzt ist kann man es eigentlich ohnehin nicht mehr machen.”

Aus seiner Sicht besteht ein Zusammenhang zwischen den Gesetzesverschärfungen, den Missständen in der Abschiebehaft und den gesellschaftlichen Rechtsruck. Auch deshalb erfolgte der Hinweis auf die Demonstration am Samstag gegen den Aufmarsch der Partei „Die Rechte”. Die Gegendemonstration beginnt um 11 am Hauptbahnhof und wird zwischen 12 und 13 Uhr an der Abschiebehaft sein.

PM: 100 Jahre Abschiebehaft sind 100 Jahre zu viel!

Bundesweite Aktionstage gegen Abschiebehaft

Die Kampagne „100 Jahre Abschiebehaft“ (100-jahre-abschiebehaft.de) erinnert an das bundesweite Aktionswochenende gegen Abschiebehaft vom 10. bis 12. Mai und ruft dazu auf, sich aktiv an den vielfältigen Protesten zu beteiligen und weitere zu initiieren. Die beteiligten Organisationen, Aktivist*innen und Einzelpersonen fordern die Abschaffung der Abschiebehaft und solidarisieren sich durch Demonstrationen und weitere Aktivitäten mit den Inhaftierten. Außerdem fordern sie den Abbruch des Gesetzesvorhabens „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ und weiterer Asylrechtsverschärfungen.

Bislang sind in mindestens zehn Bundesländern mehrere Aktivitäten geplant1. Dabei finden Demonstrationen und Kundgebungen unter anderem in Dresden, Darmstadt, Eichstätt, Büren (NRW), Mainz und Ingelheim statt. Andere Demonstrationen fügen sich in weitere Proteste ein: So richtet sich die Demonstration in Pforzheim auch gegen einen Aufmarsch der Partei „Die Rechte“. In Bamberg wird zugleich gegen die menschenunwürdigen ANKER-Zentren demonstriert und in Hannover gegen die geplanten Verschärfungen des Polizeigesetzes.

In Dessau macht ein Bündnis mit einem interkulturellen Fest „Spielplätze statt Haftplätze“ auf die Pläne Sachsen-Anhalts aufmerksam, Kinder bis zu 18 Monate inhaftieren zu wollen, weil sie bzw. ihre Eltern nicht ausgereist sind. In Glückstadt kommen Menschen aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein im Rahmen einer Fahrraddemonstration und eines Sternmarsches zusammen. In Berlin-Schönefeld richtet sich eine Demonstration gegen die Errichtung eines neuen Ausreisegewahrsams und gegen das Geordnete-Rückkehr-Gesetz.

Agnes Andrae, Pressesprecherin der Kampagne, ist sich sicher, „der Protest wird vielfältig! Macht mit, beteiligt euch an den Aktionen – und plant eigene. Lasst uns ein Zeichen setzen und das 100-jährige Elend beenden – gemeinsam gegen Abschiebehaft!“

Die Abschiebehaft in Deutschland begeht dieses Jahr ein trauriges Jubiläum: Sie wird 100 Jahre alt. Abschiebehaft macht nicht nur krank, sie hat auch unmenschliche Wurzeln: Am 25. Mai 1919 wurde sie in Bayern eingeführt, um Jüd*innen aus Osteuropa zu internieren und außer Landes zu treiben. Diese Sonderhaft für Ausländer*innen soll nach Plänen der Bundesregierung nun mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz nochmals exzessiv ausgebaut werden, um mehr Abschiebungen durchzusetzen – „koste es, wen auch immer, was auch immer es wolle“, so Andrae abschließend.

Das Magazin Hinterland widmet sich dem Schwerpunkt 100 Jahre Abschiebehaft in einer eigenen Ausgabe. Das Magazin kann unter: http://www.hinterland-magazin.de/ online gelesen und bestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kampagne unter:

…sowie auf Facebook und Twitter.

Pressekontakt:

Agnes Andrae | Bayerischer Flüchtlingsrat | 089-762234 | 0171-10939041

Erkrankte Asylbewerberin gefesselt – „Mittelalterliche Verhältnisse“

Eine erkrankte Afghanin, die ärztlich behandelt werden musste, wurde zu Unrecht in Abschiebehaft behalten und in der Klinik ans Bett gefesselt. Die Abschiebehaft war rechtswidrig. Eine Woche lang wurde die erkrankte 24-jährige Afghanin Farida Tarzi* auf Weisung der Cuxhavener Ausländerbehörde während ihres Aufenthalts im Klinikum Großburgwedel rund um die Uhr von zwei Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Hannover-Langenhagen bewacht. Darüber hinaus, so berichtet ihr Anwalt Peter Fahlbusch, wurde die 24-Jährige „drei Tage auch mit einem Fuß – und zwar Tag und Nacht – an das Gestell des Krankenhausbettes gefesselt“. Fahlbusch spricht von einem „Vollzug, der an mittelalterliche Verhältnisse erinnert“.

Die taz berichtet ausführlich darüber.

(Link taz-Artikel)

Rede “100 Jahre Abschiebehaft” bei der Bürendemo in Detmold 2018

2019 wird es mehrere grausame Jährungen geben:

Seit 100 Jahren werden dann Ausländer*innen inhaftiert, allein
um den Behörden die Abschiebung zu erleichtern

Seit dann 25 Jahren ist Büren der größte Abschiebeknast Deutschlands.

Seit dann vor 20 Jahren ist Rashid Sbaai in Büren gestorben, unter nie vollständig aufgeklärten, aber skandalösen Umständen.

100 Jahre Abschiebehaft: Das bedeutet – Gewalt, Willkür und Unrecht!

Wir haben bereits gehört, wie rassistische Sondergesetze zu existenzieller Unsicherheit, Aushebelung der unveräußerlichen Menschenrechte und Zerstörung von Familien und Existenzen führen. Über 2000 Seiten Sondergesetze für ‘Ausländer*innen’.
Diese Gesetze, nach denen u.a. Abschiebehaft angeordnet wird, machen Menschen kaputt. Sie haben unheimlich viel Leid für die Betroffenen, ihre Freund*innen und Familien gebracht!

Und aktuell wird Abschiebehaft weiter ausgebaut, sind neue Abschiebeknäste in Planung oder frisch eröffnet.

So viel Leid durch Paragraphen, die wahnhaft befolgt und ihre Einhaltung nahezu militant eingefordert werden.
Wo kommen diese Gesetze her?

Das führt uns zu “100 Jahre Abschiebehaft”.

Denn Abschiebehaft hat eine grausame Tradition in Deutschland, eine Tradition der Willkür, Gewalt und des Unrechts. Diese zermürbende Praxis wurde vor 100 Jahren von den Preußen vor allem zur Vertreibung der sogenannten Ostjüd*innen eingeführt. Mittels Internierung und Abschiebung sollten die meisten Jüd*innen, die hier vor Pogromen in Osteuropa Schutz suchten und dabei halfen, die Produktion am Laufen zu halten, vertrieben werden oder von selbst verschwinden. Mit der Abschiebehaft wurde eine rechtliche Legitimation dafür geschaffen, Menschen willkürlich wegzusperren und vor allem abzuschrecken. In dem Zusammenhang ist auch zum ersten Mal vom Begriff “Konzentrationslager” die Rede.

Die Abschiebehaft wurde 1938 in der von Heinrich Himmler verfassten Ausländerpolizeiverordnung massiv ausgeweitet.
Mit “Zur Sicherung der Abschiebung kann der Ausländer in Abschiebungshaft genommen werden”
war extreme Willkür möglich und wurde ein rechtlicher Rahmen geschaffen, um Massenausweisungen zu erzwingen. Alleine in den 2 Wochen vor der Reichspogromnacht wurden 18.000 polnische Jüd*innen in Abschiebehaft gesperrt.

Dieses Nazi-Gesetz, die Ausländerpolizeiverordnung, wurde 1951 von der BRD wörtlich übernommen. Begründet wurde es damit, dass diese nun von “einem demokratischen Geist durchdrungen sei” und “formal-rechtlich korrekt zu Stande gekommen ist”.

Es ist absolut erschreckend , wie mit “Abschiebungen” oder “Abschiebehaft” NS-Praktiken weitergeführt und NS-Gesetze verschärft werden, die zum Zwecke der Vertreibung von Millionen von Menschen verfasst wurden!

1965 wurde das Gesetz überarbeitet, da Abschiebungen “aus dem Reichsgebiet” heraus und die Willkür des Paragraphen in einem demokratischen Rechtsstaat nicht vermittelbar waren.
Ziel war auch die Ausweitung der Anwendung.Die Gesetzgebung wurde als Reaktion auf die rassistischen Pogrome Anfang der 1990er Jahren weiter verschärft und erneut massiv zur Anwendung gebracht.

Seit dem ist bei begründetem Verdacht der “Entziehung der Abschiebung” Haft möglich. Haft als dem massivsten Eingriff in die Freiheit des Einzelnen, bis zu 18 Monate.

Im Zuge einer offenen rassistischen menschenfeindlichen Stimmung und Pogromen wurden die Gesetze weiter verschärft, mit der Aushebelung des Grundrechts auf Asyl. Aus dieser Stimmung heraus wurde 1993 die Einrichtung der Abschiebehaft in Büren beschlossen.

Statt sich von einer Praxis mit so einer Geschichte zu verabschieden, soll sie sogar noch ausgeweitet werden:
25 Jahre nach Eröffnung der Haftanstalt in Büren möchte NRW die Haftbedingungen weiter verschärfen.
Andere Bundesländer planen Verschärfungen der Haftbedingungen.
Deutschlandweit werden neue Abschiebehaftanstalten geplant. Allein in Passau soll ein neues “Super”-Gefängnis mit über 200 Haftplätzen entstehen, 2019 soll 100 Jahre nach dem 1. Abschiebeknast in Ingolstadt in Hof ein weiterer eröffnet werden.

Das alles erleben wir, während rechtsextreme Pogrome stark zunehmen – beflügelt von Marginalisierung und gezielter Hetze von Medien und führenden Politiker*innen (in Europa).

In den vergangenen 100 Jahren gingen in Deutschland rechtliche Marginalisierung und rassistischen Pogromen Hand in Hand.
Es darf nicht sein, dass die dass die Gesetzgebung rechtsextremer Gewalt nachgibt und die Betroffenen rechtsextremer Pogrome noch weiter marginalisiert werden!

Es wird Zeit, dem aufkommenden Faschismus und rassistischen Oppression entgegenzutreten:
Auch und gerade durch Abschaffung rassistischer Sondergesetze!

Es kann nicht sein, dass Gesetze, die geschaffen wurden mit dem verbrecherischen Ziel, möglichst alle Jüd*innen aus Deutschland zu vertreiben, immer noch in einem “demokratischen Rechtsstaat” zur Anwendung kommen!

Es darf nicht sein, dass Menschen aufgrund von NS-Gesetzen inhaftiert werden in Gefängnisse wie hier in Büren, die im Zuge von Pogromen und rassistischer Morde entstanden sind.

Wir fordern daher lautstark:

Ersatzlose Abschaffung der Abschiebehaft! Schließt Büren, schließt alle Abschiebeknäste!

Eine Haft, die die Durchführung der Deportation über das Wohl des Menschen und seine Freiheitsrechte stellt, halten wir für unerträglich.

Ebenso ist es aber gerade jetzt wichtig, immer wieder zu betonen, dass wir Abschiebungen unerträglich finden:

Diese menschenverachtende Praxis stellt für Unzählige eine beständige existenzielle Bedrohung dar. Sie zerstört Lebensgemeinschaften und Menschen. Aktuell macht sie werdenden Eltern und Kindern das Leben zur Hölle, weil Ausländerbehörden werdende Kinder als Angriff auf ihre Abschiebungspläne verstehen und entsprechend handeln.

So viele völlig vergeudete Ressourcen, soviel Aufwand, nur um Menschen zu vertreiben – dabei sind Abschiebungen nicht imstande, auch nur ein einziges Problem global zu lösen! Kein einziges!
Nutzen wir diese Ressourcen stattdessen für die Menschen, für die Umwelt – zum Schutz der Umwelt, zur Pflege, Bildung und Integration – statt in gesellschaftlich zersetzende Apparate!

Für eine solidarische und gerechte Gesellschaft.

Schluss mit all diesen Behörden und Gesetzen, die Menschen zerstören und ihre Potenziale ersticken! Schluss mit allen Abschiebungen!

Schluss mit der Internierung in Lagern! Und Schließung aller Abschiebeknäste!

GGUA: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht III

(Artikel von GGUA)
Es gibt seit dem 13. Februar einen neuen Referent*innen-Entwurf zum „Geordnete Rückkehr-Gesetz“ aus dem Hause Seehofer. Hier der Gesetzestext im Worlaut. [1]

Ein besonders dramatischer Punkt von vielen dramatischen Punkten wäre nach dem Entwurf (wie auch schon im ersten Entwurf) die dauerhafte, systematische Entrechtung von Menschen, die aus Sicht der ABH irgendwann einmal etwas „falsch“ gemacht haben oder auch nur aus dem falschen Herkunftsland kommen – selbst wenn noch weitere, „nicht selbst zu vertretende“ Abschiebungshindernisse hinzutreten oder das „Fehlverhalten“ lange korrigiert ist: Sie sollen einen Status unterhalb der Duldung erhalten (eine „BÜVA“) und ausdrücklich von jeglichen „Integrationsmaßnahmen und Angeboten, die zur Aufenthaltsverfestigung führen können“ ausgeschlossen werden, einem dauerhaften Arbeits- und Bildungsverbot unterliegen und dauerhaft nur um 60 Prozent gekürzte Leistungen erhalten.

Georg Restle von MONITOR hat das Ganze völlig zutreffend kommentiert: „Seehofer schafft einen neuen Menschentypen: Den Rechtlosen.“

Video von Monitor auf den Punkt: “Seehofers inhumane Pläne”

Exzessive Erweiterung der Haftgründe – ProAsyl berichtet über Pläne des BMI

Am 1.2.2019 wurde ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) bekannt. Voraussetzungen für Inhaftierungen, wie die richterliche Anordnung oder der Nachweis eines Haftgrundes werden darin ignoriert. Abgelehnte Asylbewerber*innen, die nie eine Straftat begangen haben, werden wie Straftäter behandelt.

Der, noch nicht mit anderen Ministerien abgestimmte, Gesetzentwurf des BMI ist inhuman und mit dem rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht in Einklang zu bringen. Darüberhinaus sollen damit auch die – lange erstrittenen und in der Praxis ohnehin restriktiv gehandhabten – Bleiberechtsmöglichkeiten für Geduldete versperrt werden.

Kleine Anfrage in Sachsen

Der kleinen Anfrage im sächsischen Landtag “Personal in Abschiebehaft und Verhältnis sächsische  Praxis zum Trennungsgebot”

liegt eine Antwort vor. Sie behandelt die Frage, wie Mitarbeiter*innen im “Schnell ausgebildete Unterstützungskräfte” angeworben wurden: 8 Wochen Theorie und 4 Wochen Ausbildung reichen dem Innenministerium scheinbar völlig aus.

Kleine Anfrage und Antwort hier

Eu-Rückführungsrichtlinie soll geändert werden

Die Bundesinnenminister – allen voran Seehofer und die CSU – planen eine massive Ausweitung der Abschiebehaft (siehe Spiegel-Artikel).
Geplant ist ein offener  Verstoß gegen geltendes Recht: Abschiebehaft in Strafhafteinrichtungen zu vollziehen.

Dazu will laut Bericht der Nürnerberger Zeitung die EU-Kommission die EU-Rückführungsrichtlinien entsprechend ändern:

Ein Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der Richtlinie wird demnächst im Bundesrat behandelt. Bayern unterstützt die darin enthaltenen Erleichterungen zur Verhängung von Abschiebehaft. Demnach dürften Ausreisepflichtige inhaftiert werden, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die öffentliche und nationale Sicherheit darstellen.

Ebenso wie Zwangsmaßnahmen in Abschiebehaft “zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung” nahezu belibig zur Anwendung kommen, wäre eine Haftanordnung für Geflüchtete bis zur Beliebigkeit möglich.

(Link NZ)