GGUA: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht III

(Artikel von GGUA)
Es gibt seit dem 13. Februar einen neuen Referent*innen-Entwurf zum „Geordnete Rückkehr-Gesetz“ aus dem Hause Seehofer. Hier der Gesetzestext im Worlaut. [1]

Ein besonders dramatischer Punkt von vielen dramatischen Punkten wäre nach dem Entwurf (wie auch schon im ersten Entwurf) die dauerhafte, systematische Entrechtung von Menschen, die aus Sicht der ABH irgendwann einmal etwas „falsch“ gemacht haben oder auch nur aus dem falschen Herkunftsland kommen – selbst wenn noch weitere, „nicht selbst zu vertretende“ Abschiebungshindernisse hinzutreten oder das „Fehlverhalten“ lange korrigiert ist: Sie sollen einen Status unterhalb der Duldung erhalten (eine „BÜVA“) und ausdrücklich von jeglichen „Integrationsmaßnahmen und Angeboten, die zur Aufenthaltsverfestigung führen können“ ausgeschlossen werden, einem dauerhaften Arbeits- und Bildungsverbot unterliegen und dauerhaft nur um 60 Prozent gekürzte Leistungen erhalten.

Georg Restle von MONITOR hat das Ganze völlig zutreffend kommentiert: „Seehofer schafft einen neuen Menschentypen: Den Rechtlosen.“

Video von Monitor auf den Punkt: “Seehofers inhumane Pläne”

Schreibe einen Kommentar