Rassistische Corona-Absonderungshaft in Büren war rechtswidrig

Im April 2020 wurden mehrere Geflüchtete im Abschiebegefängnis Büren in Corona-Absonderungshaft genommen – weil der Verdacht bestand, dass die Betroffenen sich nicht an mögliche Quarantäneauflagen halten würden. Das Amtsgericht Paderborn stellte jetzt die Rechtswidrigkeit der Absonderungshaft fest.

  • Das Gesundheitsamt war gar nicht befugt, einen Haftantrag zu stellen.
  • Der Haftantrag wurde mündlich per Telefon gestellt, rechtswidrig.
  • Die Betroffenen erhielten keine Rechtsmittelbelehrung.
  • Es gab kein Vollzugsgesetz für die Absonderungshaft, die Vollzugsregeln waren unklar.
  • Die Anhörung muss nicht-öffentlich erfolgen, es waren aber u.a. der Anstaltsleiter und weitere Gäste dabei anwesend.

Links:

„Corona-Absonderungshaft“ in Büren war rechtswidrig

Pressemitteilung des Vereins „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.”

Büren/Bielefeld – Im April 2020 wurden Geflüchtete aus Bielefeld in Büren in Corona-Absonderungshaft genommen. Das Amtsgericht stellte jetzt die Rechtswidrigkeit fest.

Im April 2020 erfand das Gesundheitsamt Bielefeld eine neue Form der Inhaftierung von geflüchteten Menschen – die „Absonderungshaft“. Sie wurde angeordnet, weil der Verdacht bestand, dass die Betroffenen sich nicht an mögliche Quarantäneauflagen halten würden. Während Deutsche in solchen Fällen in eine Isolierstation im Krankenhaus mussten, wurden die Betroffenen in die Abschiebehafteinrichtung in Büren gebracht.

Besonders problematisch bei der „Absonderungshaft“ ist, dass es kein Vollzugsgesetz gibt. Es ist also nicht geregelt, ob die Betroffenen z.B. Besuch empfangen dürfen, ob sie Hofgang haben, ob und wie lange sie gefesselt oder fixiert werden dürfen, welche Sanktionen gegen sie verhängt werden dürfen und welche Möglichkeiten es gibt, sich dagegen zu wehren. Der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. kritisierte bereits damals die Sonderbehandlung von Geflüchteten als rassistisch.

In einem Musterverfahren beauftrage der Verein einen Rechtsanwalt, der Beschwerde einlegte. Nun hat das Amtsgericht Paderborn am 14.10.2021 entschieden, dass die Haft rechtswidrig war. Gleich mehrere Rechtsverstöße musste das Gericht feststellen. So war es dem Gesundheitsamt überhaupt nicht erlaubt, einen solchen Haftantrag zu stellen. Dass dieses rein mündlich per Telefon erfolgte, war ebenfalls rechtswidrig. Bei der Anhörung durch das Gericht haben einige Gefängnisbedienstete, unter anderem auch der Anstaltsleiter aus Büren, als Zuschauer in einer nicht öffentlichen Anhörung fungiert. Auch dieses kritisierte das Gericht.

„Der Beschluss macht deutlich, wie leichtfertig in NRW in der Zwischenzeit mit der Inhaftierung von geflüchteten Menschen umgegangen wird“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. Zwar sind später andere Bundesländer dem Modell der „Corona-Absonderungshaft“ gefolgt und es entstanden Hafteinrichtungen in Berlin-Schönefeld und Ingelheim, den Verein wundert es aber nicht, dass der Ursprung dieser Haft für ausländische Menschen in NRW liegt. „Gerade in NRW beobachten wir, dass unrechtmäßige Haft an der Tagesordnung ist und die Landesregierung kein Interesse hat, hieran etwas zu ändern“, so Gockel.

Land NRW will neues Abschiebegefängnis in Düsseldorf errichten

Zusätzlich zum deutschlandweit größten Abschiebegefängnis in Büren mit einer Kapazität von aktuell über 175 Haftplätzen soll nahe Düsseldorf ein weiteres Gefängnis mit 25 Haftplätzen entstehen.

„Wenn allein die vulnerablen Inhaftierten, wie z.B. psychisch schwer kranke Menschen nicht mehr inhaftiert würden, wären so viele Haftplätze frei, dass ein Neubau in Düsseldorf völlig überflüssig wird”

Mehr Infos: PM vom Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.

Link: dpa-Artikel via Westdeutsche Zeitung

Land NRW will neue Haftplätze schaffen (PM vom Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.)

Pressemitteilung vom Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.:

Düsseldorf – Die Landesregierung plant, in Düsseldorf ein neues Abschiebegefängnis zu errichten. Dort sollen zusätzlich zur Abschiebehaft in Büren 25 neue Haftplätze entstehen. 

Die Landesregierung von NRW plant in Düsseldorf den Bau eines weiteren Abschiebegefängnisses. Zusätzlich zur deutschlandweit größten Abschiebehaft-Einrichtung in Büren mit einer Kapazität von aktuell über 175 Haftplätzen soll in Düsseldorf ein weiteres Gefängnis mit 25 Haftplätzen entstehen.

In Düsseldorf soll überwiegend das sogenannte Ausreisegewahrsam vollzogen werden. Dabei können geflüchtete Menschen für bis zu 10 Tage festgenommen werden, weil sie nicht innerhalb eines Monats nach der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gesetzten Ausreisepflicht Deutschland verlassen haben. Die Haftzahlen für diese Abschiebehaft-Variante haben gerade wegen der COVID-19-Pandemie deutlich zugenommen, u.a. weil viele Ausländerbehörden die Haft zur bequemeren Durchführung des von vielen Ländern bei der Einreise vorgeschriebenen PCR-Tests missbrauchen.

„Obwohl Büren bereits so ausgelegt ist, dass eine Erhöhung der Haftplätze jederzeit möglich ist, will die Landesregierung ein weiteres Gefängnis“, stellt Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren fest. „Bereits jetzt erscheint die Landesregierung mit der Kontrolle der einen Abschiebehaft-Einrichtung überfordert.“, so Gockel weiter. Er erinnert, dass innerhalb weniger Jahre zwei leitende Angestellte entlassen werden mussten und dass die Anstaltsleitung gehäuft Isolationshaft als Sanktionsmittel einsetzt, statt in der Lage zu sein, einen angemessenen Umgang mit den Gefangenen zu finden.

„Wenn allein die vulnerablen Inhaftierten, wie z.B. psychisch schwer kranke Menschen nicht mehr inhaftiert würden, wären so viele Haftplätze frei, dass ein Neubau in Düsseldorf völlig überflüssig wird“, so Frank Gockel.

Buchempfehlung “Die Würde des Menschen ist abschiebbar” mit Einblicken in dt. Abschiebehaft, insb. zu Isolationshaft

Lina Droste, Sebastian Nitschke

Die Würde des Menschen ist abschiebbar

Einblicke in Geschichte, Bedingungen und Realitäten deutscher Abschiebehaft

ca. 256 Seiten | ca. 16,00€

ISBN: 978-3-96042-102-3 | 2-973

„Die Würde des Menschen ist abschiebbar“ ist politischer Aktivismus und Wissenschaft. Erstmalig nimmt sich ein Band einer größeren sozialwissenschaftlichen Perspektive auf das Thema Abschiebhaft an.

Dieses Buch vereint politischen Bericht und Wissenschaft. Im Rahmen des politischen Aktivismus der Autor*innen gegen die Abschiebegefängnisse in Darmstadt und Büren entstanden Texte zu Haftbedingungen, Gerichtsakten, Isolationshaft und Gespräche mit Inhaftierten über ihre Ausschlusserfahrungen in Deutschland und ihren Herkunftsländern. Eingeleitet wird das Buch mit einer historischen Einordnung der Institution Abschiebehaft und dem aktuellen rechtlichen Rahmen. Somit dient es auch als eine Einführung in die Thematik Abschiebehaft. Es gibt Antworten auf die Fragen: Was ist und war Abschiebehaft? Wer ist davon betroffen? Wie verläuft der institutionelle Prozess der Abschiebehaft? Abschiebehaft ist nur als ein Teil der rassistischen politischen Ordnung zu sehen, durch die Menschen sozial ausgeschlossen werden. In der Analyse werden Theorien und Methoden der Kritischen Kriminologie, Kritischen Sozialen Arbeit, institutional ethnography, Rassismuskritik und des Postkolonialismus verwendet.

Spenden statt kaufen? Wer den Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren unterstützen möchte, spendet einfach 16 € oder gerne auch mehr an den Verein (IBAN: DE06 4765 0130 0050 0015 93). Wird in dem Verwendungszweck das Wort „Buch“ und die eigene Adresse geschrieben, erhält der/die Spender*in das Buch „Die Würde des Menschen ist abschiebbar“ kostenlos als Dank zugesendet. So kann man bereits vor dem Lesen etwas Gutes tun…

Pressemitteilung: Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. fordert Abschiebestopp wegen Corona

Büren – Der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. fordert die Aussetzung von Abschiebungen während der Corona-Pandemie. Aktuell sind viele Länder, in welche Menschen abgeschoben werden, nicht in der Lage die Pandemie zu beherrschen.

Obwohl die zweite Corona-Welle in Afrika und Asien ans Laufen kommt, hält das Land NRW weiter an den Abschiebungen fest. In vielen Ländern, in die Menschen abgeschoben werden, mangelt es bereits an grundlegenden Testmöglichkeiten, um überhaupt Corona-Infektionen sicher erkennen zu können. Ein schwerer Verlauf der Erkrankung führt nicht selten deshalb zum Tod, weil es in den betroffenen Ländern im medizinischen Bereich an grundlegenden Behandlungsmöglichkeiten fehlt, wie z.B. Intensivbetten und Beatmungsgeräten.

Anders als in reichen Ländern, die sich mit 13 Prozent der Weltbevölkerung mehr als die Hälfte der Impfdosen gesichert haben, gehen einige Länder leer aus. Dan Owalla von der Nichtregierungsorganisation “People’s Health Movement“ geht davon aus, dass in Afrika frühstens Ende 2022 mit größeren Impfkampagnen zu rechnen ist. Lediglich Ägypten und Kenia haben Ende 2020 Impfdosen bestellt. Viele arme Länder reagieren daher mit sehr rigiden Maßnahmen, um den Ausbruch des Virus zu verhindern. Ausgangssperren, Quarantäne und bestimmte Registrierungsmaßnahmen sind üblich und Sanktionen gegen Verstöße werden streng geahndet.

Werden Menschen in diese Länder abgeschoben, stoßen sie auf oft unüberwindbare Hindernisse. Beispielsweise müssen sich Menschen aus Pakistan bereits vor der Einreise mit einer bestimmten Handy-App registrieren. Verfügen Abschiebegefangene über kein Handy oder erhalten sie, wie in der Abschiebehaftanstalt Büren üblich, keinen Zugang zu dem Handy, machen sie sich strafbar. Menschen, die nach Nigeria abgeschoben werden, müssen sich direkt nach der Abschiebung in eine überwachte Quarantäne begeben. Dabei ist auch der Ausgang zum Einkaufen nicht gestattet. Kaum ein Abgeschobener verfügt jedoch über genügend Wasser und Essen, um die Quarantänezeit zu überstehen und eine staatliche Versorgung findet nicht statt.

„Aufgrund der wachsenden Anzahl von Corona-Fällen in vielen Ländern, ist es nicht verantwortbar, Menschen dorthin und somit in die Ungewissheit abzuschieben. Auch die vollkommen unzureichende Versorgung mit Informationen und Lebensmitteln für die ersten Tage nach der Abschiebung zwingt die Betroffenen oft in die Straffälligkeit und untergräbt die jeweiligen Schutzkonzepte der Länder“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.

Der Verein sieht noch ein weiteres Problem: Bereits im März 2020 wurde die Abschiebehaftanstalt in Büren von Seiten des Landes mit Corona-Test und Schutzausrüstung besser versorgt als viele Krankenhäuser. „Die Systemrelevanz der Abschiebehaftanstalt höher einzuschätzen als die der Pflegekräfte auf den Intensivstationen ist zynisch“, so Gockel. „Es besteht auch im Bereich der Impfdosenverteilung die Gefahr, dass das Land NRW Abschiebungen priorisieren wird, was vollkommen unverhältnismäßig ist“. Der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. fordert daher die Aussetzung von Abschiebungen und die Schließung der Abschiebehaft bis zum Ende der weltweiten Corona-Pandemie.

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Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.

Erinnern an Rachid Sbaai – Mahnwache 30.08. am Abschiebegefängnis Büren

— Pressemitteilung des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.

Büren – Am 30.8.1999 starb Rachid Sbaai unter bis heute nicht endgültig geklärten Umständen in einer Isolationszelle in der Abschiebehaft Büren. Seitdem erinnern am 30.8. eines jeden Jahres Menschen vor dem Tor der Abschiebehaft Büren an die Opfer der Abschiebemaschinerie mit einer Mahnwache. Dieses Jahr findet sie um 15:00 Uhr statt.

Seit mehr als 20 Jahren versammeln sich jedes Jahr am 30.8. Menschen vor der Abschiebehaft in Büren in der Hoffnung, dass Abstand von inhumanen Haftbedingungen hinter den Mauern des Gefängnisses genommen und die Abschiebehaft geschlossen wird. Die Realität sieht jedoch anders aus. Gerade die COVID-19-Pandemie hat noch einmal zu einer drastischen Verschärfung der Haftbedingungen geführt.

So wurden die Besuchsmöglichkeiten für die Gefangenen erheblich eingeschränkt. Neben Trennscheiben und Maskenpflicht wurde eine Abstandsregel von vier Metern eingeführt, was zur Folge hat, dass die Zahl der zur Verfügung stehenden Besuchsplätze stark eingeschränkt ist.  Auch die Besuchszeiten wurden eingeschränkt und die Betroffenen dürfen in der ganzen Zeit ihrer Inhaftierung nur von einer Person besucht werden.

Auch der Zugang von NGOs wurde faktisch unmöglich gemacht. Lediglich drei Berater_innen des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. dürfen noch Beratung vor Ort durchführen. Gleichzeitig wurden auch die Beratungszeiten eingeschränkt. Dieses führt dazu, dass die ehrenamtlich tätigen Mitglieder ihre Beratung vor Ort nicht in dem Maße durchführen können, wie sie von den Inhaftierten angefragt wird. Eine Beratung findet daher nur telefonisch statt. Um den Austausch von Dokumenten zu erleichtern, wurde mit der Gefängnisleitung vereinbart, dass diese gegenseitig per Fax übermittelt werden. Allerdings wurde nicht vereinbart, welche Seite der Dokumente übermittelt wird. So erhält der Verein regelmäßig nur die Rückseiten der Papiere, also leere Blätter zugeschickt.

„Dieses macht deutlich, dass die Leitung des Gefängnisses den Gefangenen ihren Aufenthalt in der Haft in unverhältnismäßigen Maß schwer macht“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins. Der Verein muss feststellen, dass sich seit 2015 die Situation der Gefangenen von Jahr zu Jahr verschlechtert.

„In der Abschiebehaft Büren starben bereits vier Menschen. Es reicht. Das Gefängnis muss endlich geschlossen werden“, fordert Gockel.

Alle Teilnehmer_innen der Mahnwache werden gebeten, einen Mund-Nasenschutz zu tragen.

Willkür in der Abschiebehaftanstalt Büren

Im Frühling dieses Jahres wurden sechs Flüchtlinge im Abschiebegefängnis Büren (NRW) inhaftiert, weil sie an Corona erkrankt waren. Dies erfolgte ohne eine gesetzliche Grundlage für den Vollzug, sodass die Betroffenen der Willkür der Anstaltsleitung ausgesetzt waren.

Der Coronavirus ist bei jedem Menschen gleich. Verschiedene Absonderungseinrichtungen für Flüchtlinge und für Deutsche lassen sich daher nur mit einem Begriff erklären: Rassismus.

Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.” (Link PM)

Lauf Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages gelte das Abschiebungshaftvollzugsgesetz NRW (Antwort auf Anfrage von MdB Ulla Jelpke)

Weitere Infos, wie etwa eine unvollständige Antwort der zuständigen Bezirksregierung Detmold, die keine Notwendigkeit für ein Vollzugsgesetz sieht, findet sich unter fragdenstaat.de. (Link)

Willkür in der Abschiebehaftanstalt Büren – PM im Wortlaut

Pressemitteilung des Vereins “Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.” (Link)

Büren – Im Frühling dieses Jahres wurden sechs Flüchtlinge in der nordrhein-westfälischen Abschiebehaftanstalt in Büren inhaftiert, weil sie an Corona erkrankt waren. Dies erfolgte ohne eine gesetzliche Grundlage für den Vollzug, sodass die Betroffenen der Willkür der Anstaltsleitung ausgesetzt waren.

„Die Grundrechte von Strafgefangenen können nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden“ urteilte bereits im Jahre 1972 das Bundesverfassungsgericht (14.03.1972 – 2 BvR 41/71). Später stellte es immer wieder fest, dass dieses auch für andere Haftformen gilt. Ohne ein Gesetz darf keine Post angehalten werden, es darf kein Besuch verboten werden, es darf kein Telefon beschlagnahmt werden, die Betroffenen dürfen ihr Geld behalten und es dürfen keine Sanktionen verhängt werden.

Ein solches Gesetz nimmt den Betroffenen nicht nur Grundrechte, es hilft ihnen auch, sich gegen vom Gesetzgeber so nicht vorgesehene Vollzugsbedingungen zu wehren. Es regelt gerichtliche Zuständigkeiten und Beschwerdemöglichkeiten. Solch ein Gesetz verhindert Willkür in Gefängnissen.

Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass Menschen, die sich nicht an die Quarantäne halten, ihre Freiheit entzogen werden kann. Während deutsche Staatsangehörige in solch einer Situation in ein Krankenhaus gebracht werden, müssen Menschen, die sich im Asylverfahren befinden in NRW damit rechnen, in die neu geschaffene Absonderungshafteinrichtung auf dem Gelände der Abschiebehaftanstalt Büren untergebracht zu werden. Für diese Gefangenen gibt es kein Vollzugsgesetz.

In NRW wird die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes nicht gesehen. Dieses bestätigte auch die Bezirksregierung Detmold, welche für die Inhaftierung zuständig ist, auf der Internetplattform fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/absonderungshaft-in-buren/).

„Dies ist erschreckend“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. „Die Betroffenen sind somit der vollkommenen Willkür der Gefängnisleitung ausgesetzt. Sie allein entscheidet, welche Rechte die Gefangenen haben, unter welchen Bedingungen sie inhaftiert sind und ob sie externe Kontrollen zulässt.“ Bereits in der Vergangenheit hatte der Verein moniert, dass versucht wurde, die Absonderungshaft für Corona-Infizierte in Büren geheim zu halten und dass es keinen Zugang für unabhängige Organisationen gab.

Vollkommen anders sieht es der wissenschaftliche Dienst des Bundestags auf Anfrage von MdB Ulla Jelpke, Die Linke (siehe beigefügte Anlage). Er geht davon aus, dass in NRW in einem solchen Fall das Abschiebungshaftvollzugsgesetz gilt. Dies sei aber so auszulegen, dass die für Abschiebehaft spezifischen Bedingungen nicht für Absonderungshäftlinge gelten. Jelpke sieht die Absonderungshaft kritisch: „Wenn Geflüchtete gegen Quarantäne-Regelungen verstoßen, ist das häufig eine Folge unzureichender Aufklärung über den Sinn dieser Maßnahmen. Wenn die Betreffenden dann zur Strafe in Abschiebeknäste gesperrt werden, ist das vollkommen unverhältnismäßig und besonders für traumatisierte Menschen unzumutbar. Verschlimmert wird die Absonderungshaft noch durch das Fehlen eindeutiger Vollzugsregeln, was Willkür im Umgang mit den Gefangenen begünstigt.“

Der Bürener Verein findet den Ansatz des wissenschaftlichen Dienstes falsch. „Er versucht zu reparieren, wo nichts zu reparieren ist“, so Gockel. „Der Coronavirus ist bei jedem Menschen gleich. Verschiedene Absonderungseinrichtungen für Flüchtlinge und für Deutsche lassen sich daher nur mit einem Begriff erklären: Rassismus.“

Corona und Geflüchtete: Zur Quarantäne in den Knast

Nordrhein-Westfalen hat coronainfizierte Asylsuchende zur Quarantäne in ein Gefängnis gesperrt. Die Bezirksregierung Detmold bestätigte der taz, dass dazu sechs Bewohner der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Bielefeld am 11. April in die Abschiebehaftanstalt Büren gebracht wurden. Die LEA war vom Gesundheitsamt an jenem Tag unter Quarantäne gestellt worden.

Artikel taz

Corona-Flüchtlingshaftanstalt Büren

Mindestens 6 Flüchtlinge sitzen seit etwa einer Woche in der Abschiebehaft Büren ein, obwohl sie nicht abgeschoben werden sollen. Sie befinden sich dort in „Quarantäne“. Damit wäre das Abschiebegefängnis in Büren das erste Gefängnis für Flüchtlinge nach dem IfSG. Zwar können Menschen grundsätzlich aus Seuchenschutzgründen inhaftiert werden, allerdings erfolgt die Unterbringung dann normalerweise in speziellen Krankenhäusern.

Der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft findet die Inhaftierung von Flüchtlingen nach dem IfSG in einem Abschiebegefängnis rechtlich sehr bedenklich und für die Betroffenen äußerst diskriminierend. „Das lfSG unterscheidet nicht zwischen Flüchtling und Nicht-Flüchtling. Warum werden sie nicht wie andere Menschen auch behandelt? Dazu kommt die Ausgangssituation dieser Fälle von Quarantäne-Haft. Geflüchtete müssen weiterhin dicht an dicht in Lagern leben statt sie in dezentrale Unterkünfte zu evakuieren. Hier wird anscheinend ein höheres Ansteckungsrisiko der in den Lagern Lebenden in Kauf genommen. auf der anderen Seite werden sie bei individuellen Verstößen gegen Quarantäne-Auflagen unverhältnismäßig hart bestraft und in ein Gefängnis gesteckt. Das ist an struktureller Benachteiligung kaum zu überbieten.”

Link zur Pressemitteilung   | Pressemitteilung als PDF

Offener Brief fordert Aussetzung der Abschiebehaft während der Corona-Pandemie

Der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. wendet sich mit einen offenen Brief an das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW, den Innenausschuss des Landtages NRW und den Petitionsausschuss des Landtages NRW. Hintergrund ist eine Forderung des Vereins, die Abschiebehaft während der Corona-Pandemie auszusetzen.

Hier der offene Brief.

Trotz Suizidalität: Drohungen und Isolation gegen Suizidalen in Abschiebehaft Büren

Gemeinsamer Artikel von AK Asyl Göttingen, AK Asyl Witzenhausen und Ausbrechen Paderborn.

Diese behandelt den schockierenden Umgang bei Abschiebungen und in Abschiebehaft (Büren) mit Psychisch Erkrankten. Eine skandalöse Praxis, bei der Abschiebungen trotz schwerer psychischer Erkrankungen mit Gewalt durchgepeitscht werden, entgegen der gesetzlichen Verpflichtung, Leib und Leben der Menschen nicht zu gefährden. Und wie in Abschiebehaft Büren die Menschen durch u.a. Isolationshaft und Drohungen weiter in die Verzweiflung getrieben werden.

Link Artikel

Büren: Mahnwache zum Gedenken an Rachid Sbaai am 30.08.

Büren – Zum 20.Mal jährt sich der Todestag von Rachid Sbaai. Noch immer sind viele Fragen zu dem, was am dem Morgen des 30.8.2019 passierte, nicht geklärt. Daher veranstaltet der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. am 30.8.2019 eine Mahnwache vor der Abschiebehaft in Büren.

Wegen einer verbalen Auseinandersetzung bei einem Fußballspiel wurde für Rachid Sbaai am 30.8.1999 von der Anstaltsleitung der Abschiebehafteinrichtung in Büren eine zweiwöchige Isolationshaft angeordnet. Wenige Stunden später war er tot. Was da zwischenzeitlich passierte, ist bis heute ungeklärt. Sicher ist, dass sowohl Rachid Sbaai als auch ein Mitgefangener, der seine Hilferufe hörte, auf den Alarmknopf ihrer Zellen gedrückt haben. Sicher ist auch, dass auf beide Alarme erst reagiert wurde, als es zu spät war. Aber wie konnte überhaupt der Brand in seiner Zelle entstehen? Sbaai musste sie vollkommen nackt betreten und durfte keine Gegenstände mitnehmen. So jedoch bleibt unerklärlich, wie er das Feuer legen konnte.

„Gerade heute ist es wichtig, an Rachid Sbaai zu erinnern“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.  Gockel weiter: „die Anzahl der Menschen in Isolierzellen hat in den letzten zwei Jahren deutlich zugenommen.“ Auch heute sind die Haftbedingungen gerade in den Isolierzellen des Gefängnisses menschenunwürdig und menschenverachtend. Der Verein weiß z.B. von einem Gefangenen, der zwei Tage nackt auf dem Rücken liegend, gefesselt wurde.

Insgesamt sind seit Bestehen der Abschiebehaft Büren dort vier Menschen ums Leben gekommen. Zwei starben durch Suizid, zwei durch unzureichende medizinische Versorgung.

Um den verstorbenen Gefangenen zu gedenken, veranstaltet der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. seit nunmehr 20 Jahren an jedem 30.8. eine Mahnwache vor dem Tor des Gefängnisses. Dieses Jahr beginnt sie um 17:00 Uhr.

Der Verein macht außerdem auf die bundesweite Demonstration gegen Abschiebehaft am 31.8.2019 aufmerksam. Sie beginnt um 11:00 Uhr ebenfalls vor dem Tor der Abschiebehaft.

Alle Infos zur Demo am 31.08. findet ihr hier.

Neues Gesetz führt zu Problemen in der Abschiebehaft Büren

Büren/Berlin – Heute ist das 2. Gesetz zur Geordneten Rückkehr in Kraft getreten. Durch die Erweiterung der Haftgründe führt dieses Gesetz zu einem massiven Ausbau der Abschiebehaft.

Am 21.8.2019 ist das 2. Geordnete Rückkehrgesetz in Kraft getreten. Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist der Ausbau der Abschiebehaft. Durch eine umfangreiche Erweiterung der Haftgründe ist es nun praktisch möglich, dass jeder Geflüchtete inhaftiert werden kann. Wer zum Beispiel die ihm gesetzte Ausreisefrist, die teilweise nur eine Woche beträgt, um 30 Tage überschreitet, kann bis zu 10 Tage in Ausreisegewahrsam genommen werden. „Selbst wenn die Menschen freiwillig ausreisen wollen, dauert es aber oft mehrere Monate, bis sie die notwendigen Papiere haben“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. „Neues Gesetz führt zu Problemen in der Abschiebehaft Büren“ weiterlesen