Im April 2020 wurden mehrere Geflüchtete im Abschiebegefängnis Büren in Corona-Absonderungshaft genommen – weil der Verdacht bestand, dass die Betroffenen sich nicht an mögliche Quarantäneauflagen halten würden. Das Amtsgericht Paderborn stellte jetzt die Rechtswidrigkeit der Absonderungshaft fest.
- Das Gesundheitsamt war gar nicht befugt, einen Haftantrag zu stellen.
- Der Haftantrag wurde mündlich per Telefon gestellt, rechtswidrig.
- Die Betroffenen erhielten keine Rechtsmittelbelehrung.
- Es gab kein Vollzugsgesetz für die Absonderungshaft, die Vollzugsregeln waren unklar.
- Die Anhörung muss nicht-öffentlich erfolgen, es waren aber u.a. der Anstaltsleiter und weitere Gäste dabei anwesend.
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