Willkür in der Abschiebehaftanstalt Büren

Im Frühling dieses Jahres wurden sechs Flüchtlinge im Abschiebegefängnis Büren (NRW) inhaftiert, weil sie an Corona erkrankt waren. Dies erfolgte ohne eine gesetzliche Grundlage für den Vollzug, sodass die Betroffenen der Willkür der Anstaltsleitung ausgesetzt waren.

Der Coronavirus ist bei jedem Menschen gleich. Verschiedene Absonderungseinrichtungen für Flüchtlinge und für Deutsche lassen sich daher nur mit einem Begriff erklären: Rassismus.

Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.” (Link PM)

Lauf Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages gelte das Abschiebungshaftvollzugsgesetz NRW (Antwort auf Anfrage von MdB Ulla Jelpke)

Weitere Infos, wie etwa eine unvollständige Antwort der zuständigen Bezirksregierung Detmold, die keine Notwendigkeit für ein Vollzugsgesetz sieht, findet sich unter fragdenstaat.de. (Link)

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