Gerichte in Niedersachsen entscheiden: Gemeinsame Inhaftierung von Abschiebungshaft- und Strafgefangenen rechtswidrig

(Pressemitteilung des Niedersächsischen Flühtlingsrates)

In Niedersachsen wurden kürzlich Strafgefangene im Abschiebungshaftgefängnis inhaftiert. Die gemeinsame Inhaftierung von Abschiebungshaft- und Strafgefangenen sei rechtswidrig, meinen das Amts- und Landgericht Hannover. Das letzte Wort hierzu hat nun erneut der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Bereits im Jahr 2014 entschied der Europäische Gerichtshof in einem Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, dass Abschiebungshaftgefangene nicht in Strafanstalten und nicht zusammen mit Strafgefangenen inhaftiert werden dürfen, sondern stets in speziellen Hafteinrichtungen untergebracht werden müssen. Dennoch setzte die schwarz-rote Bundesregierung dieses Trennungsgebot im August 2019 mit dem sog. „Geordnete-Rückkehr-Gesetz” befristet bis zum 30. Juni 2022 aus. Demnach soll es nunmehr ausreichen, Abschiebungshaftgefangene getrennt von Strafgefangenen unterzubringen (§ 62 Abs. 1 S. 1 AufenthG).

Auf Grundlage dieser neu geschaffenen Regelung inhaftierte das niedersächsische Justizministerium in einem Gebäude auf dem Gelände des zentralen Abschiebungshaftgefängnisses in Langenhagen bis zum 02. Oktober 2020 Strafgefangene.

Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent des Flüchtlingsrats Niedersachsen:

„Wir sind enttäuscht darüber, dass Justizministerin Havliza ihr Versprechen, in der JVA Langenhagen ausschließlich Abschiebungshaftgefangene zu inhaftieren, gebrochen hat. Anstatt für viel Geld leerstehende Gebäude zu restaurieren, um Strafgefangene zu inhaftieren, sollte in die Verbesserung der Vollzugsbedingungen für die Abschiebungshaftgefangenen investiert werden.”

Nach Auffassung des Amtsgerichts Hannover verstößt die gemeinsame Inhaftierung von Straf- und Abschiebungshaftgefangenen gegen Art. 16 der sog. Rückführungsrichtlinie, weshalb es dem europäischen Gerichtshof mit Beschluss vom 22. Oktober 2020 verschiedene Fragen zur Entscheidung vorlegte, der nun abschließend über diese entscheiden muss.

Rechtsanwalt Peter Fahlbusch (Hannover):

„Die Bundesregierung hat die Aussetzung des Trennungsgebots damit begründet, dass es zu wenig Abschiebungshaftplätze gäbe. Es fragt sich, was das für ein Abschiebungshaftplatznotstand sein soll, wenn ganze Gebäude in Abschiebungshaftgefängnissen leerstehen, sodass dort sogar Platz für die Inhaftierung von Strafgefangenen ist.”

Das Landgericht Hannover hat es sich ein einem anderen Verfahren einfacher gemacht und am 12. Oktober 2020 schlicht entschieden, dass die angeordnete Haft rechtswidrig war, weil in Langenhagen „neben dem Vollzug der Abschiebungshaft auch Freiheitsstrafen vollstreckt” wurden.

Die beiden Gefangenen, in deren Verfahren die Entscheidung des Amts- bzw. Landgerichts fiel, sind weiterhin inhaftiert. Da die Strafgefangenen am 02. Oktober 2020 verlegt wurden, spreche aus Sicht der Gerichte nichts gegen ihre weitere Inhaftierung.

Ergänzende Vorbereitungshaft

Facebook-Beitrag von Frank Gockel (Link)

Ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums sieht die Einführung noch einer Haftform in Abschiebehaft vor – (Link Wortlaut Referentenentwurf).

Dabei existieren bereits:

• Vorbereitungshaft (§ 62 Abs. 2 AufenthG)

• Sicherungshaft (§ 62 Abs. 3 AufenthG)

• Mitwirkungshaft (§ 62 Abs. 6 AufenthG)

• Ausreisegewahrsam (§ 62b AufenthG)

• Zurückweisungshaft (§ 15 Abs. 5 AufenthG)

• Durchsetzung der Mitwirkungspflichten (§ 82 Abs. 4 AufenthG)

• Durchsetzung der räumlichen Beschränkung (§ 59 Abs. 2 AsylG)

• Überstellungshaft (Art. 28 Dublin-III-Verordnung)

Seehofer reicht das offenbar nicht, er will die ergänzende Vorbereitungshaft einführen…

Vor dem Ausbruch: Wehen in der Abschiebehaft

Drei Männer entließen sich selber aus der Haft, einer hätte gar nicht drin sein dürfenDie Freundin eines der Entflohenen wird spätestens in wenigen Wochen das gemeinsame Kind entbinden. Bereits bei einem Haftbesuch erlitt sie vorzeitige Wehen. Das “Migrationspaket” zeigt seine Wirkung.

Der eigentliche Skandal: Menschen rechtswidrig in Haft!

Was Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam für die Betroffenen bedeuten, zeigte sich am 15. Januar in besonders dramatischer Weise: “Herr H. hatte Besuch von Frau S. erhalten, die einen Zusammenbruch erlitt – sie hatte bereits erste Wehen.” Im Krankenhausbericht aus der Notfallbehandlung ist vermerkt: “unmittelbar voraus gegangene, psychische Belastung.” Am 18. Januar klettert Herr H. über den Zaun.

Link PM Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden

Familientrennung durch Ausreisegewahrsam in Sachsen

Anwendung des Hau-Ab-Gesetzes und Familientrennung in Sachsen: Der Vater einer Familie mit 4 Kindern wird lediglich 4 Tage nach Ende der Ausreisefrist in Ausreisegewahrsam genommen, ihm droht die Abschiebung als Tschetschene nach Russland. Die geplante Abschiebung trennt die Familie, die Familie fürchtet, dass der Vater in Russland verfolgt oder gar getötet werden könnte.

Link Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden

Quelle: Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden

Neues Gesetz führt zu Problemen in der Abschiebehaft Büren

Büren/Berlin – Heute ist das 2. Gesetz zur Geordneten Rückkehr in Kraft getreten. Durch die Erweiterung der Haftgründe führt dieses Gesetz zu einem massiven Ausbau der Abschiebehaft.

Am 21.8.2019 ist das 2. Geordnete Rückkehrgesetz in Kraft getreten. Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist der Ausbau der Abschiebehaft. Durch eine umfangreiche Erweiterung der Haftgründe ist es nun praktisch möglich, dass jeder Geflüchtete inhaftiert werden kann. Wer zum Beispiel die ihm gesetzte Ausreisefrist, die teilweise nur eine Woche beträgt, um 30 Tage überschreitet, kann bis zu 10 Tage in Ausreisegewahrsam genommen werden. „Selbst wenn die Menschen freiwillig ausreisen wollen, dauert es aber oft mehrere Monate, bis sie die notwendigen Papiere haben“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. „Neues Gesetz führt zu Problemen in der Abschiebehaft Büren“ weiterlesen

Hau-Ab-Gesetz tritt heute in Kraft

Das sogenannte “Geordnete-Rückkehr-Gesetz” tritt heute, 21.08.2019, in Kraft. Damit gehen Leistungsverweigerungen, die Einführung einer Duldung light, die Ausweitung von Lagerzwang und die massive Ausweitung von Abschiebehaft einher.

Neuerungen zu Abschiebehaft:

  • Umkehr der Beweislast durch Einführung der “widerlegbaren Vermutung”, damit nahezu völlige Willkür bei den Haftgründen möglich
  • Ausreisegewahrsam kann nahezu jede*n treffen: 60 Tage Überschreitung der Ausreisepflicht wird als Indiz für Fluchtgefahr festgeschrieben
  • Bruch des Trennungsgebotes von Abschiebe- und Strafhaftgefangenen
  • Bis zu 14-tägige Mitwirkungshaft (nicht komplett neu)

Das „neue“ AufenthG und AsylbLG findet sich hier: https://flüchtlingshilfelippe.de/?page_id=178 (unter Schulungsmaterialien).

Schulungsmaterial zu Änderungen in Abschiebehaft (Link)

Beitrag von ProAsyl

Haft, Gewahrsam, Trennungsgebot: Fragen und Antworten

Mit kürzlich verabschiedeten Gesetzesänderungen wurden in Deutschland die Möglichkeiten zum Festhalten abgelehnter Asylbewerber verschärft. MiGAZIN beantwortet Fragen zur Abschiebehaft und zur Aufhebung des Trennungsgebots.

Wer kommt in Abschiebehaft? Was besagt das Trennungsgebot? Warum wurde das Trennungsgebot aufgehoben?

(Link Migazin)

Asylpolitik: Jetzt kommt das Hau-Ab-Gesetz

(FR) “Man möchte Abschiebungshäftlinge zusammenlegen mit Strafhäftlingen, wegen des behaupteten Notstands. Dagegen haben sich die Justizministerinnen und Justizminister der Länder schon verwahrt. Das verstößt gegen das geltende europäische Recht. Eine Reihe von europäischen und internationalen Institutionen hat Deutschland kürzlich erst kritisiert für die Art und Weise, wie Abschiebungen durchgeführt werden. Deutschland ist eigentlich gefordert nachzubessern. Die Menschenrechtskommissarin des Europarates hat deswegen im laufenden Gesetzgebungsverfahren die Vorsitzende des Innenausschusses, Andrea Lindholz, angeschrieben und gemahnt, die Menschenrechte zu wahren im Zusammenhang mit der Abschiebungshaft. Das ist ein einmaliger Vorgang.”

Hier der Artikel:
https://www.fr.de/politik/asylpolitik-jetzt-kommt-hau-ab-gesetz-12356872.html

PM: SPD verschärft mit Union das Hau-Ab-Gesetz – Im Schnellverfahren soll das Gesetz diesen Freitag verabschiedet werden

Am Freitag soll der Bundestag das Hau-Ab-Gesetz, auch als “Geordnete-Rückkehr-Gesetz” bekannt, verabschieden. Am Dienstag wurde bekannt: Die SPD hat den Bezug zu Humanität und Rechtsstaat verloren. Noch während am Montag die Anhörung der Sachverständigen im Innenausschuss lief, haben ihre Innenexpert*innen offenbar an der Ausweitung der Abschiebehaft und weiteren, prinzipienlosen Verschärfungen mitgeschrieben. Klar ist: Die Abgeordneten der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands müssen am Freitag mit “Nein” stimmen.

Wessen Asylantrag abgelehnt wurde, muss damit rechnen, inhaftiert zu werden. Fluchtgründe, das Recht auf gerichtliche Überprüfung, gesundheitliche und weitere humanitäre Gründe sollen künftig keinen Deut mehr zählen. “Nach negativem Asylbescheid beträgt die Ausreisefrist regulär 30 Tage. Wenn das Hau-Ab-Gesetz verabschiedet wird, dann ist ab dem 31. Tag nach Ablauf dieser Frist die Inhaftnahme möglich. Dann könnte künftig jede Person im Ausreisegewahrsam landen”, berichtet Frank Gockel für die bundesweite Kampagne “100 Jahre Abschiebehaft”. Der Gesetzesentwurf sieht zudem die sogenannte “Mitwirkungshaft” vor, eine weitere und neue Haftart. Vollziehbar Ausreisepflichtige sollen mit diesem Instrument für bis zu 14 Tage in eine Art Beugehaft genommen werden. Das vorgeschobene Ziel: ihre Identität zu klären. “Dies geht völlig an der Realität vorbei”, kritisiert Frank Gockel. Schließlich gäbe es eine nicht unerhebliche Zahl von Geflüchteten, die schier gar nichts dafürkönnen, wenn ihre Botschaften nicht bei der Passbeschaffung mitspielen, deren Herkunftsländer keinen Eintrag im Geburtenregister über sie verfasst haben oder dafür, dass sie schlicht staatenlos sind.

Auf den letzten Metern werden die ganz harten Register gezogen

Die Schnelle, mit der der Gesetzesentwurf nun gemeinsam mit sieben anderen Entwürfen am Freitag im Innenausschuss des Bundestages verabschiedet werden soll, entspricht in keinster Weise einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. So wurde auf der Anhörung zu den Entwürfen am Montag enorme Kritik von Sachverständigen geäußert, diese Kritik wird aber gänzlich ignoriert und noch schlimmer: Gleichzeitig wurden weitere Verschärfungen im Entwurf aufgenommen.

Waren zum Beispiel sechs Monate maximaler Aufenthalt in Lagern, den Erstaufnahmeeinrichtungen und “ANKER-Zentren”, die Regel, soll diese nun auf anderthalb Jahre angehoben werden. Das Durchsuchen von Wohnungen zum Zweck der Abschiebung soll ohne richterlichen Vorbehalt möglich, das Arbeitsverbot auf bis zu neun Monate ausgeweitet werden. “Die SPD braucht sich nicht einbilden, dass eine Beratung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als ‘unabhängig’ bezeichnet werden kann. Das ist kein Verhandlungserfolg”. Für Gockel steht fest, dass die SPD am Freitag die Koalition lieber platzen lassen sollte, als mit ihrer Zustimmung den Anfang vom Ende des Rechtsstaats einzuleiten.

Am 31. August ruft die Kampagne zur bundesweiten Großdemonstration in Büren und Paderborn auf: 100-jahre-abschiebehaft.de/de/buerendemo

SPD und Union einigen sich auf Abschiebegesetz – Abstimmung am Freitag im Bundestag

Wie der Spiegel berichtet, haben sich SPD und Union auf ein Hau-Ab-Gesetz (‘Geordnete-Rückkehr-Gesetz’) verständigt. Dabei sind sogar noch weitere Verschlimmerungen zum ursprünglichen Entwurf hineingekommen, wie Aufbrechen von Wohnungen ohne richterlichen Beschluss bei Abschiebungen, Lager-Zwang Ausweitung von Lager-Zwang auf anderthalb Jahre, Arbeitsverbote bis zu 9 Monate und und Ausreisegewahrsam für alle ausreisepflichtigen Geflüchteten.

(Link)

Erste Lesung im Bundestag des “Geordnete-Rückkehr-Gesetzes” an diesem Donnerstag

Am heutigen Donnerstag (16.5.2019) findet die erste Lesung des Geordneten Rückkehrgesetzes im Deutschen Bundestag. Die Kampagne 100 Jahre Abschiebehaft kritisiert das Gesetz scharf. Es wird zu einer massiven Ausweitung der Anwendung von Abschiebehaft führen.

Innenminister Horst Seehofer plant seit seiner Amtseinführung an Gesetzen, welche die Situation von geflüchteten Menschen verschlechtern. Als nächstes Gesetz soll das Geordnete-Rückführungs-Gesetz eingeführt werden.

Durch das Gesetz sind Ausschluss gesellschaftlicher Teilhabe durch eine ‚Duldung light‘ sowie eine massive Ausweitung von Abschiebehaft geplant. Unter anderem soll eine Beugehaft neu aufgenommen werden, um geflüchtete Menschen zu zwingen, bei ihrer Identitätsfeststellung mitzuwirken. Sie können hierzu bis zu zwei Wochen inhaftiert werden.

Erneut eingeführt werden soll, dass Abschiebegefangene und Strafgefangene zusammen in ein Gefängnis untergebracht werden dürfen. Solch eine Gesetzespassage hat es bereits einmal in Deutschland gegeben. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch im Jahre 2014 geurteilt, dass dieses nicht mit der europäischen Rückführungsrichtlinie übereinstimmt und daher unrechtmäßig ist. Daher haben bereits im Vorfeld elf Innenminister der Länder erklärt, dieses nicht anwenden zu wollen. Seehofer beruft sich nun auf einen Passus in der Rückführungsrichtlinie, wonach dieses in einem Notstand vorübergehend möglich ist. „Wo Seehofer diesen Notstand nun sieht, bleibt vollkommen unklar. Deutschland hat bereits jetzt mehr als ausreichend Haftplätze für Abschiebegefangene und weitere Abschiebegefängnisse sind in Bau“, so Frank Gockel, Pressesprecher der Kampagne 100-Jahre-Abschiebehaft.

Der erste Referentenentwurf sah noch vor, dass Menschen ohne richterlichen Beschluss bis zu 10 Tage inhaftiert werden durften. Dieses wurde zwischenzeitlich geändert. „Dieses macht deutlich, dass Seehofer zur Bekämpfung von Flüchtlingen sogar bereit ist, dass Grundgesetz und den Rechtsstaat zu missachten“, so Gockel. 

Am 16.5.2019 wird das Gesetz in erster Lesung im Bundestag behandelt. Die Kampagne 100 Jahre Abschiebehaft hofft, dass die anderen Parteien sich intensiv mit dem Gesetz auseinandersetzen. Aus ihrer Sicht kommt es nun darauf an, dass die SPD standhaft bleibt. „Sie muss sich nun entscheiden, ob sie der Orbanisierung der CSU/CDU blind folgt oder sich an Grund- und Menschenrechten orientiert, um geflüchteten Menschen gerecht zu werden“, so Gockel.

Gockel weiter: “Die rechtsstaatlichen Institutionen und Prinzipien, mit denen offen gebrochen werden sollen, nur um Entrechtung und Ausgrenzung durchzusetzen, ist unerträglich! Wir schließen uns der Aufforderung von PRO ASYL und Landesflüchtlingsräten an und fordern die Abgeordneten dazu auf, das Gesetz abzulehnen.”

www.100-Jahre-Abschiebehaft.de

Presse@100-Jahre-Abschiebehaft.de

Frank Gockel

Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.

0171 / 47 59 24 0 oder 0700 / 22 99 77 11

Agnes Andrae

Bayerischer Flüchtlingsrat

089 / 76 22 34 oder 0171 / 10 93 904

Anti-Folter-Komitee kritisiert deutsche Abschiebungspraxis und Abschiebehaft in Bayern

Deutschland steht wegen seiner Abschiebungspraxis in der Kritik. Eine Delegation des Europarates bemängelt, dass die Betroffenen nicht rechtzeitig informiert würden. Das Anti-Folter-Komitee des Europarats (CPT) kritisiert, dass Abschiebungen aus Deutschland den Betroffenen häufig zu kurzfristig angekündigt werden, und fordert, dass Betroffene auch in Abschiebehaft wissen müssen, wann sie Deutschland verlassen müssen. Es sei unerlässlich, dass den Menschen rechtzeitig mitgeteilt werde, dass sie Deutschland verlassen müssten.  Nur so könnten sich die Menschen psychisch mit der Situation auseinandersetzen.

Die CPT-Expert_innen kritisierten im Übrigen Misshandlungen von afghanischen Geflüchteten im Rahmen einer Abschiebung ach Afghanistan von August 2018: Einem von sechs Polizisten festgehaltenen Mann habe ein Polizist einen Arm gegen den Hals gedrückt, was seine Atemfähigkeit eingeschränkt habe. Ein anderer Polizist habe dem am ganzen Körper mit Klebeband Gefesselten mehrmals für längere Zeit die Genitalien gequetscht. Ein solches Vorgehen sei „unverhältnismäßig und unangemessen“. Deutschland müsse „sofort Maßnahmen ergreifen“, um die Anwendung dieser Techniken zu unterbinden.

Im Weiteren kritisiert das Anti-Folter-Komitee die Situation in der Abschiebehaft im bayerischen Eichstätt. Die ehemalige Strafhaftanstalt sei nicht an die speziellen Bedürfnisse der Gefangenen angepasst worden. Das Anti-Folter-Komitee fordert ein System der offenen Türen, Zugang zu Tagesaktivitäten, mindestens eine Stunde Hofgang für alle Gefangenen, die Erlaubnis zu telefonieren und Besuch zu empfangen, wirksamere Maßnahmen zur Vorbeugung von Selbstverletzung und Suizid. Zudem solle die Privatsphäre besser geschützt und es unterlassen werden, den Toilettenbereich unverpixelt mit Überwachungskameras zu filmen. Außerdem könnten die Insassen nicht direkt einen Arzt sprechen, sondern müssten einen Termin erst bei einem der Aufpasser anmelden, wie der Bericht bemängelte.

Die Delegation forderte in ihrem Bericht, dass an Abschiebungen beteiligte Polizisten eine Kennzeichnung tragen müssen. Bei der begleiteten Ausweisung aus Bayern sei das nicht der Fall gewesen.

(Original von Flüchtlingsrat Niedersachsen und Flüchtlingsrat Bayern)

Weitere Infos:

Erste Lesung im Bundestag des Geordneten-Rückkehr-Gesetzes an diesem Donnerstag

Am heutigen Donnerstag (16.5.2019) findet die erste Lesung des Geordneten Rückkehrgesetzes im Deutschen Bundestag. Die Kampagne 100 Jahre Abschiebehaft kritisiert das Gesetz scharf. Es wird zu einer massiven Ausweitung der Anwendung von Abschiebehaft führen.

Innenminister Horst Seehofer plant seit seiner Amtseinführung an Gesetzen, welche die Situation von geflüchteten Menschen verschlechtern. Als nächstes Gesetz soll das Geordnete-Rückführungs-Gesetz eingeführt werden.

Durch das Gesetz sind Ausschluss gesellschaftlicher Teilhabe durch eine ‚Duldung light‘ sowie eine massive Ausweitung von Abschiebehaft geplant. Unter anderem soll eine Beugehaft neu aufgenommen werden, um geflüchtete Menschen zu zwingen, bei ihrer Identitätsfeststellung mitzuwirken. Sie können hierzu bis zu zwei Wochen inhaftiert werden.

Erneut eingeführt werden soll, dass Abschiebegefangene und Strafgefangene zusammen in ein Gefängnis untergebracht werden dürfen. Solch eine Gesetzespassage hat es bereits einmal in Deutschland gegeben. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch im Jahre 2014 geurteilt, dass dieses nicht mit der europäischen Rückführungsrichtlinie übereinstimmt und daher unrechtmäßig ist. Daher haben bereits im Vorfeld elf Innenminister der Länder erklärt, dieses nicht anwenden zu wollen. Seehofer beruft sich nun auf einen Passus in der Rückführungsrichtlinie, wonach dieses in einem Notstand vorübergehend möglich ist. „Wo Seehofer diesen Notstand nun sieht, bleibt vollkommen unklar. Deutschland hat bereits jetzt mehr als ausreichend Haftplätze für Abschiebegefangene und weitere Abschiebegefängnisse sind in Bau“, so Frank Gockel, Pressesprecher der Kampagne 100-Jahre-Abschiebehaft.

Der erste Referentenentwurf sah noch vor, dass Menschen ohne richterlichen Beschluss bis zu 10 Tage inhaftiert werden durften. Dieses wurde zwischenzeitlich geändert. „Dieses macht deutlich, dass Seehofer zur Bekämpfung von Flüchtlingen sogar bereit ist, dass Grundgesetz und den Rechtsstaat zu missachten“, so Gockel. 

Am 16.5.2019 wird das Gesetz in erster Lesung im Bundestag behandelt. Die Kampagne 100 Jahre Abschiebehaft hofft, dass die anderen Parteien sich intensiv mit dem Gesetz auseinandersetzen. Aus ihrer Sicht kommt es nun darauf an, dass die SPD standhaft bleibt. „Sie muss sich nun entscheiden, ob sie der Orbanisierung der CSU/CDU blind folgt oder sich an Grund- und Menschenrechten orientiert, um geflüchteten Menschen gerecht zu werden“, so Gockel.

Gockel weiter: “Die rechtsstaatlichen Institutionen und Prinzipien, mit denen offen gebrochen werden sollen, nur um Entrechtung und Ausgrenzung durchzusetzen, ist unerträglich! Wir schließen uns der Aufforderung von PRO ASYL und Landesflüchtlingsräten an und fordern die Abgeordneten dazu auf, das Gesetz abzulehnen.”

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Abschiebegewahrsam für Gefährder seit April leer – Berlin plant Ausweitung der Abschiebehaft

Die SPD will in Berlin und Brandenburg die Abschiebehaft ausweiten. Flüchtlingsinitiativen rufen zum Protest am geplanten neuen Knast auf.
Berlin soll wieder ein reguläres Abschiebegefängnis bekommen. Der im September 2018 eröffnete Abschiebegewahrsam speziell für Gefährder solle laut Senatsverwaltung für Inneres künftig auch für reguläre Abschiebehaft von Menschen genutzt werden.

Im März 2019 sei lediglich eine Person in der Gefährder-Abschiebehaftanstalt eingesperrt gewesen, im April 2019 blieb diese komplett leer.

Rot-Rot-Grün wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für die Abschaffung der Abschiebehaft einzusetzen.

(Link taz-Artikel)

Demo in Berlin: Abschiebehaft abschaffen! Für eine (Un)Geordnete Rückkehr zur Menschenwürde und Solidarität!

( english | francais |العربية (arabisch))
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DEMO zum bundesweiten Aktionstag:
Sonntag // 12.05.2019 // 14.30
Schönefeld Flughafen (S-Bahn)


Pünktlich zum 100. Geburtstag der Abschiebehaft in Deutschland soll diese mit dem  “Geordnete-Rückkehr-Gesetz” massiv ausgebaut werden. Da gibt’s nichts zu feiern!
        
Wird dieses Gesetz in der aktuellen Form verabschiedet, können geflüchtete und migrierte Menschen bald ohne richterlichen Beschluss oder Einzelfallprüfung in normalen Gefängnissen inhaftiert werden. Die    Voraussetzungen für eine Inhaftierung sollen enorm abgesenkt werden – alleine z.B. die Tatsache, dass eine Person für ihre Reise bezahlt hat (wer hat das nicht?) soll künftig eine „Fluchtgefahr” darstellen und somit ausreichen, um bis zu 1 1/2 Jahre in Haft genommen werden zu können. Dabei soll in Zukunft nicht mehr der Staat zu beweisen haben, dass bei einer Person „Fluchtgefahr” vorliegt, sondern die Personen werden aus der Haft heraus beweisen müssen, dass keine vorliegt, um wieder entlassen zu werden. Alles ohne Zugang zu kostenlosem Rechtsbeistand. 
        
Abschiebehaft ernennt Migration so per Gesetz zum Verbrechen. Aber wir spielen bei dieser rassistischen und nationalistischen Politik nicht  mit! Und wir werden diesen weiteren Angriff auf die Grundrechte von geflüchteten und migrierten Menschen nicht ohne Protest hinnehmen!


Obwohl im Berliner Koalitionsvertrag ein Ende dieser Praxis vereinbart wurde, werden auch hier aktuell Menschen (wenn auch nur Wenige ) in Abschiebehaft  genommen. In Deutschland sind es jährlich mehrere Tausend Menschen.  Brandenburg plant den Ausbau eines Abschiebegewahrsams beim Flughafen Schönefeld, der bereits Ende Juni den Betrieb aufnehmen soll, sowie die Wiedereröffnung des Abschiebeknasts in Eisenhüttenstadt. Wenn die erst einmal da sind, wird Berlin sie sicherlich mitbenutzen.
        
Lasst uns daher gemeinsam gegen Abschiebehaft kämpfen! Im Rahmen eines dezentralen  Aktionstags der Kampagne 100 Jahre Abschiebehaft (100-jahre-abschiebehaft.de) wollen wir Schönefeld als einen der Orte sichtbar machen, an dem zukünftig Menschen aufgrund von Rassismus eingesperrt werden sollen.


Ob durch rechtliche Mittel oder Protest und Hungerstreik: Menschen in Abschiebeknästen kämpfen bereits mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das Unrecht der Abschiebehaft. Ihnen gilt unsere Solidarität.


 Migration ist kein Verbrechen – Solidarität ist unsere Waffe!
    
Kämpft mit uns für
* Keine Abschiebeknäste in Berlin und Brandenburg! 
* Die Abschaffung  der Abschiebhaft und sofortige Schließung aller Abschiebeknäste!
* Ein Ende aller  Abschiebungen!
* Gegen die rassistischen Asylgesetzverschärfungen!
* Für Bewegungsfreiheit und Bleiberecht für alle!


Aktion Abschiebhaft abschaffen Berlin Brandenburg


abschiebehaft_abschaffen_bb@riseup.net
Twitter: @GegenAhaft_bb
facebook.com/GegenAhaftBB


Arabisch: 


إلغاء اعتقال الترحيل!   من أجل عودة (منظمة غير منظمة) إلى كرامة الإنسان وتضامنه!  العرض التوضيحي ليوم العمل الوطني: الأحد // 12.05.2019 // 14.30 مطار شونيفيلد (S-Bahn)

  في الوقت المناسب للاحتفال بالذكرى المئوية لاحتجاز الترحيل في ألمانيا ، سيتم توسيع نطاق هذا بشكل كبير مع “قانون العودة المنظمة”.  لا يوجد شيء للاحتفال!          إذا تم تبنيها في شكلها الحالي ، فقد يتم احتجاز اللاجئين والمهاجرين في السجون العادية قريبًا دون أمر من المحكمة أو فحص كل حالة على حدة.  يجب تخفيض شروط السجن بشكل كبير – على سبيل المثال وحده  حقيقة أن الشخص قد دفع ثمن رحلته (من لا؟) يجب أن تشكل في المستقبل “خطر الفرار” وبالتالي تكون كافية للاحتجاز لمدة تصل إلى سنة ونصف.  في المستقبل ، لن يتعين على الدولة أن تثبت أن الشخص “معرض لخطر الفرار” ، لكن سيتعين على الأشخاص إثبات عدم احتجاز أي شخص.  كل شيء دون الوصول إلى المساعدة القانونية المجانية.          احتجاز المهاجرين يربط الهجرة بموجب القانون.  لكننا لسنا جزءا من هذه السياسة العنصرية والقومية!  ولن نقبل هذا الهجوم الإضافي على الحقوق الأساسية للاجئين والمهاجرين دون احتجاج!  على الرغم من الاتفاق على إنهاء هذه الممارسة في اتفاقية ائتلاف برلين ، إلا أنه يتم ترحيل الأشخاص (وإن كان قليلًا).  في ألمانيا ، هناك عدة آلاف من الأشخاص كل عام.  يخطط براندنبورغ لتطوير مركز احتجاز في مطار شونيفيلد ، ومن المقرر أن يبدأ عمله في نهاية يونيو ، وكذلك إعادة فتح حانة الترحيل في آيزنهوتنشتات.  بمجرد الوصول إلى هناك ، ستشاركها برلين بالتأكيد.          دعونا نحارب الترحيل معا!  كجزء من يوم الحملة اللامركزي لحملة 100 عام من الاعتقال (100-jahre-abschiebehaft.de) ، نريد أن نجعل Schönefeld مرئيًا باعتباره أحد الأماكن في المستقبل التي يتم فيها سجن الأشخاص بسبب العنصرية.  سواء من خلال الوسائل القانونية أو الاحتجاج والإضراب عن الطعام: الأشخاص في آفات الترحيل يقاتلون بالفعل بكل الوسائل المتاحة لهم ضد ظلم احتجاز الترحيل.  لديهم تضامننا.    الهجرة ليست جريمة – التضامن سلاحنا!      قتال معنا من أجل * لا يوجد Abschiebeknäste في برلين وبراندنبورغ! * إلغاء الترحيل والإغلاق الفوري لجميع Abschiebeknäste! * وضع حد لجميع عمليات الترحيل! * ضد تشديد قانون اللجوء العنصري! * لحرية الحركة والح
ق في البقاء للجميع!  حركة إلغاء الترحيل برلين براندنبورغ  abschiebehaft_abschaffen_bb@riseup.net تويتر:GegenAhaft_bb facebook.com/GegenAhaftBB


Englisch:

                                   
Abolish custody pending deportation
 For a (Dis)Orderly Return to Human Dignity and Solidarity!


DEMO on the Country-wide Day of action:
Sunday // 12.05.2019 // 14.30h
Schönefeld Airport (S-Bahn)


Just in time for the 100th anniversary of the custody pending deportation in Germany the practice will be massively expanded with the “Ordered Return Act”. Clearly, there’s nothing to celebrate!


If this law is passed in its current form, refugees and migrants can be detained without a court order in normal prisons in order to facilitate the process of deportation. The conditions for imprisonment are to be reduced enormously. For example the mere fact that a person paid money on his*her journey (who hasn’t?), is supposed to be an “escape hazard” in the future, allowing them to detain her*him up to 1 1/2 years. In the future, the state will no longer be required to prove that a person is at risk of absconding, but the imprisoned deportees will have to prove that there is no risk, in order to be released again. All without access to free legal assistance. 


Detention in order to facilitate the process of deportation makes migration a crime by law. But we do not support this racist and nationalist policy! And we will continue protesting against this attack on the fundamental rights of refugees and migrants!


Although an end to this practice was agreed to in the Berlin Coalition Agreement, people (even if only a few) are currently detained for deportation in Berlin. In Germany there are several thousand deportation detainees each year.  Brandenburg plans to extend deportation custody at Schönefeld Airport, which is scheduled to commence operations at the end of June, and the reopening of the deportation prison in Eisenhüttenstadt is planned. Berlin will certainly use them as well.


So let’s fight together against custody pending deportation! On the decentralized action day of the campaign 100 years of custody pending deportation (100-jahre-abschiebehaft.de) we want to make Schönefeld visible as one of the places, in which people due to racist policies will be imprisoned.
Whether by legal means or protest and hunger strike: People in custody pending deportation are already fighting with all they means against the injustice of deportation imprisonment. Our solidarity is with them.
Migration is not a crime – solidarity is our weapon!
    Fight with us for


No deportation prisons in Berlin and Brandenburg! 
The abolition of all custody pending deportation and the immediate closure of all deportation prisons!
An end to all deportations!
Against the racist aggravation of asylum laws!
For freedom of movement and right to stay for all!


Action Abolish Custody Pending Deportation Berlin Brandenburg


deportation__abolish_bb@riseup.net
Twitter: @againstAhaft_bb
facebook.com/againstAhaftBB


Französisch:

                                   
Abolir la rétention administrative
Pour un retour (dés) ordonné à la dignité et à la solidarité !


DEMO le jour de l’action nationale :
Dimanche // 12.05.2019 // 14h30
Aéroport Schönefeld (S-Bahn)


Juste au moment du 100ème anniversaire de la rétention administrative en Allemagne, le procédé va être massivement déployé avec le « Ordered Return Act» (Acte d’Ordonnance de Retour). Mais il n’y a vraiment pas de quoi faire la fête!


Si cette loi est adoptée sous sa forme actuelle, réfugiés et migrants pourront être détenus dans des prisons ordinaires dans le but de faciliter la procédure d’expulsion. Les motifs d’incarcération doivent vraiment être réduits. Par exemple, le simple fait qu’une personne ait payé son voyage (qui ne l’a pas fait ?) est supposé être ”susceptible de s’évader”, permettant aux autorités de la placer en détention sur une période allant jusqu’à 1 1/2 an. A l’avenir, l’Etat n’aura plus l’obligation de prouver qu’une personne risque de fuir, il incombera aux détenus eux-mêmes de prouver qu’ils ne présentent aucun risque de fuite s’ils veulent être relâchés. Le tout sans bénéficier de l’accès à une assistante juridique.


La détention afin de faciliter l’expulsion fait de la migration un crime aux yeux de la loi.
Mais nous ne supportons pas cette politique raciste et nationaliste !
Et nous continuerons à protester contre cette atteinte aux droits fondamentaux des réfugiés et des migrants !


Bien que la fin de cette pratique ait été accordée  dans le Berlin Coalition Agreement, des gens (mêmes s’ils sont peu nombreux) sont actuellement détenus en rétention à Berlin. En Allemagne, ils sont plusieurs milliers chaque année à être maintenus en détention en attendant leur expulsion.
Brandenburg projette d’étendre la rétention à l’aéroport de Schönefeld, qui a programmé le début des opérations pour fin juin, et la réouverture de la prison d’expulsion d’Eisenhüttenstadt est prévue. Berlin les utilisera certainement aussi.


Alors battons-nous ensemble contre la rétention administrative !
Le jour de l’action décentralisée de la campagne « 100 ans de rétention administrative » nous voulons montrer Schönefeld comme l’un des endroits où l’on emprisonnera des gens à cause de politiques racistes.


Que ce soit par le biais de moyens juridiques ou de protestation et de grève de la faim : les gens placés en rétention administrative luttent déjà avec tous leurs moyens contre cette injustice. Nous sommes solidaires avec eux.


La migration n’est pas un crime, la solidarité est notre arme !


Battez-vous à nos côtés 
           • contre la rétention administrative à Berlin et Brandenburg !
           • pour l’abolition de toutes les structures de rétention administrative et leur fermeture immédiate !
            • pour la fin de toutes les expulsions !
            • contre l’évolution raciste des lois d’asile !
            • pour la liberté de mouvement et le droit de rester pour tous !


Action abolir la rétention administrative Berlin Brandenburg


deportation__abolish_bb@riseup.net
Twitter: @againstAhaft_bb
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Abschiebegesetz: Als ob man Menschen wegzaubern könnte

Das sogenannte “Geordnete-Rückkehr-Gesetz”, welches am 17. April im Bundeskabinett durchgepeitscht wurde, bedeutet mehr Unsicherheit, mehr Entrechtung, mehr Kriminalisierung. Bedeutet Angriff auf uns, unsere Freund*innen, unsere Familien.

Hier einige Stellungnahmen zum Gesetz:

1. PRO ASYL: Extreme Kürzungen im AsylbLG, massive Ausweitung der Abschiebungshaft, mögliche Bestrafungen von zivilgesellschaftlichen Akteuren und die Einführung einer prekären »Duldung light«.

https://www.proasyl.de/…/kabinett-beschliesst-massive-ver…/…

2. BAfF e.V.: Deutliche Konsequenzen für die (psychische) Gesundheit

http://www.baff-zentren.org/…/gesundheit-in-gefahr-die-ko…/…

3. Bayerischer Flüchtlingsrat: Geordnete-Rückkehr-Gesetz führt zu mehr Unsicherheit und Illegalität

https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/…/seehofer-ist-der-ex…

4. Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge– Keine Unterscheidung zwischen Minderjährigen und Erwachsenen / Wo bleibt die Verpflichtung zum Kindeswohl?

https://b-umf.de/p/bumf-stellungnahme-zum-sog-geordnete-r…/…

5. Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP): In Zukunft sollen Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen während des Asylverfahrens zur Beurteilung einer psychischen Störung der Asylantragsteller*in ausgeschlossen werden

https://www.bdp-verband.de/…/stellungnahme-zum-entwurf-eine…

Und schließlich: Link Tagesschau