Das sogenannte “Geordnete-Rückkehr-Gesetz” tritt heute, 21.08.2019, in Kraft. Damit gehen Leistungsverweigerungen, die Einführung einer Duldung light, die Ausweitung von Lagerzwang und die massive Ausweitung von Abschiebehaft einher.
Neuerungen zu Abschiebehaft:
- Umkehr der Beweislast durch Einführung der “widerlegbaren Vermutung”, damit nahezu völlige Willkür bei den Haftgründen möglich
- Ausreisegewahrsam kann nahezu jede*n treffen: 60 Tage Überschreitung der Ausreisepflicht wird als Indiz für Fluchtgefahr festgeschrieben
- Bruch des Trennungsgebotes von Abschiebe- und Strafhaftgefangenen
- Bis zu 14-tägige Mitwirkungshaft (nicht komplett neu)
Das „neue“ AufenthG und AsylbLG findet sich hier: https://flüchtlingshilfelippe.de/?page_id=178 (unter Schulungsmaterialien).
Schulungsmaterial zu Änderungen in Abschiebehaft (Link)