Hau-Ab-Gesetz tritt heute in Kraft

Das sogenannte “Geordnete-Rückkehr-Gesetz” tritt heute, 21.08.2019, in Kraft. Damit gehen Leistungsverweigerungen, die Einführung einer Duldung light, die Ausweitung von Lagerzwang und die massive Ausweitung von Abschiebehaft einher.

Neuerungen zu Abschiebehaft:

  • Umkehr der Beweislast durch Einführung der “widerlegbaren Vermutung”, damit nahezu völlige Willkür bei den Haftgründen möglich
  • Ausreisegewahrsam kann nahezu jede*n treffen: 60 Tage Überschreitung der Ausreisepflicht wird als Indiz für Fluchtgefahr festgeschrieben
  • Bruch des Trennungsgebotes von Abschiebe- und Strafhaftgefangenen
  • Bis zu 14-tägige Mitwirkungshaft (nicht komplett neu)

Das „neue“ AufenthG und AsylbLG findet sich hier: https://flüchtlingshilfelippe.de/?page_id=178 (unter Schulungsmaterialien).

Schulungsmaterial zu Änderungen in Abschiebehaft (Link)

Beitrag von ProAsyl

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