Anti-Folter-Komitee kritisiert deutsche Abschiebungspraxis und Abschiebehaft in Bayern

Deutschland steht wegen seiner Abschiebungspraxis in der Kritik. Eine Delegation des Europarates bemängelt, dass die Betroffenen nicht rechtzeitig informiert würden. Das Anti-Folter-Komitee des Europarats (CPT) kritisiert, dass Abschiebungen aus Deutschland den Betroffenen häufig zu kurzfristig angekündigt werden, und fordert, dass Betroffene auch in Abschiebehaft wissen müssen, wann sie Deutschland verlassen müssen. Es sei unerlässlich, dass den Menschen rechtzeitig mitgeteilt werde, dass sie Deutschland verlassen müssten.  Nur so könnten sich die Menschen psychisch mit der Situation auseinandersetzen.

Die CPT-Expert_innen kritisierten im Übrigen Misshandlungen von afghanischen Geflüchteten im Rahmen einer Abschiebung ach Afghanistan von August 2018: Einem von sechs Polizisten festgehaltenen Mann habe ein Polizist einen Arm gegen den Hals gedrückt, was seine Atemfähigkeit eingeschränkt habe. Ein anderer Polizist habe dem am ganzen Körper mit Klebeband Gefesselten mehrmals für längere Zeit die Genitalien gequetscht. Ein solches Vorgehen sei „unverhältnismäßig und unangemessen“. Deutschland müsse „sofort Maßnahmen ergreifen“, um die Anwendung dieser Techniken zu unterbinden.

Im Weiteren kritisiert das Anti-Folter-Komitee die Situation in der Abschiebehaft im bayerischen Eichstätt. Die ehemalige Strafhaftanstalt sei nicht an die speziellen Bedürfnisse der Gefangenen angepasst worden. Das Anti-Folter-Komitee fordert ein System der offenen Türen, Zugang zu Tagesaktivitäten, mindestens eine Stunde Hofgang für alle Gefangenen, die Erlaubnis zu telefonieren und Besuch zu empfangen, wirksamere Maßnahmen zur Vorbeugung von Selbstverletzung und Suizid. Zudem solle die Privatsphäre besser geschützt und es unterlassen werden, den Toilettenbereich unverpixelt mit Überwachungskameras zu filmen. Außerdem könnten die Insassen nicht direkt einen Arzt sprechen, sondern müssten einen Termin erst bei einem der Aufpasser anmelden, wie der Bericht bemängelte.

Die Delegation forderte in ihrem Bericht, dass an Abschiebungen beteiligte Polizisten eine Kennzeichnung tragen müssen. Bei der begleiteten Ausweisung aus Bayern sei das nicht der Fall gewesen.

(Original von Flüchtlingsrat Niedersachsen und Flüchtlingsrat Bayern)

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