Familientrennung durch Ausreisegewahrsam in Sachsen

Anwendung des Hau-Ab-Gesetzes und Familientrennung in Sachsen: Der Vater einer Familie mit 4 Kindern wird lediglich 4 Tage nach Ende der Ausreisefrist in Ausreisegewahrsam genommen, ihm droht die Abschiebung als Tschetschene nach Russland. Die geplante Abschiebung trennt die Familie, die Familie fürchtet, dass der Vater in Russland verfolgt oder gar getötet werden könnte.

Link Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden

Quelle: Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden

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