Pforzheim: Petition nach 15 Monaten noch immer nicht behandelt

Die Petition zur Aufklärung der massiven Gewaltanwendungen im Rahmen einer Zuschaltung eines Redebeitrages in Abschiebehaft Pforzheim ist seit 15 Monaten weiterhin nicht vom Petitionsausschuss Baden-Württemberg bearbeitet.

Im Artikel von Aktion Bleiberecht finden sich Infos und weiterführende Links zur Petition sowie eine Zustammenstellung von Fakten zur Abschiebehaft Pforzheim

https://www.aktionbleiberecht.de/?p=17476

Wichtiges BGH-Urteil: Keine Abschiebungshaft bei begründeten Zweifeln an Volljährigkeit

Häufiger kommt es vor, dass Minderjährige in Abschiebehaft gesperrt werden, obwohl dies rechtlich nicht zulässig ist. Deut­sche Ge­rich­te müs­sen bei Ab­schie­bun­gen gründ­lich prü­fen, ob der oder die Be­trof­fe­ne wirk­lich voll­jäh­rig ist. An­sons­ten dürfe nur unter ganz be­son­de­ren Be­din­gun­gen Ab­schie­bungs­haft an­ge­ord­net wer­den. Nur wenn das Alter of­fen­kun­dig zu nied­rig an­ge­ge­ben werde, seien wei­te­re Er­mitt­lun­gen nicht er­for­der­lich, ent­schied der Bun­des­ge­richts­hof in einem nun­mehr ver­öf­fent­lich­ten Ur­teil vom 25.08.2020.

Bericht Beck-online

Bericht LTO-online

Bericht Tagesschau

Beschluss des BGH vom 25.08.2020 im Wortlaut

Eine damals minderjährige Äthiopierin wurde zu drohender Zwangsheirat mit ihrem Vergewaltiger abgeschoben, sie war in Eichstätt in Abschiebehaft. Sie wurde vor allem in Abschiebehaft gesperrt, weil ihre Minderjährigkeit von ben Behörden angezweifelt wurde. (Link)

Gerichte in Niedersachsen entscheiden: Gemeinsame Inhaftierung von Abschiebungshaft- und Strafgefangenen rechtswidrig

(Pressemitteilung des Niedersächsischen Flühtlingsrates)

In Niedersachsen wurden kürzlich Strafgefangene im Abschiebungshaftgefängnis inhaftiert. Die gemeinsame Inhaftierung von Abschiebungshaft- und Strafgefangenen sei rechtswidrig, meinen das Amts- und Landgericht Hannover. Das letzte Wort hierzu hat nun erneut der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Bereits im Jahr 2014 entschied der Europäische Gerichtshof in einem Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, dass Abschiebungshaftgefangene nicht in Strafanstalten und nicht zusammen mit Strafgefangenen inhaftiert werden dürfen, sondern stets in speziellen Hafteinrichtungen untergebracht werden müssen. Dennoch setzte die schwarz-rote Bundesregierung dieses Trennungsgebot im August 2019 mit dem sog. „Geordnete-Rückkehr-Gesetz” befristet bis zum 30. Juni 2022 aus. Demnach soll es nunmehr ausreichen, Abschiebungshaftgefangene getrennt von Strafgefangenen unterzubringen (§ 62 Abs. 1 S. 1 AufenthG).

Auf Grundlage dieser neu geschaffenen Regelung inhaftierte das niedersächsische Justizministerium in einem Gebäude auf dem Gelände des zentralen Abschiebungshaftgefängnisses in Langenhagen bis zum 02. Oktober 2020 Strafgefangene.

Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent des Flüchtlingsrats Niedersachsen:

„Wir sind enttäuscht darüber, dass Justizministerin Havliza ihr Versprechen, in der JVA Langenhagen ausschließlich Abschiebungshaftgefangene zu inhaftieren, gebrochen hat. Anstatt für viel Geld leerstehende Gebäude zu restaurieren, um Strafgefangene zu inhaftieren, sollte in die Verbesserung der Vollzugsbedingungen für die Abschiebungshaftgefangenen investiert werden.”

Nach Auffassung des Amtsgerichts Hannover verstößt die gemeinsame Inhaftierung von Straf- und Abschiebungshaftgefangenen gegen Art. 16 der sog. Rückführungsrichtlinie, weshalb es dem europäischen Gerichtshof mit Beschluss vom 22. Oktober 2020 verschiedene Fragen zur Entscheidung vorlegte, der nun abschließend über diese entscheiden muss.

Rechtsanwalt Peter Fahlbusch (Hannover):

„Die Bundesregierung hat die Aussetzung des Trennungsgebots damit begründet, dass es zu wenig Abschiebungshaftplätze gäbe. Es fragt sich, was das für ein Abschiebungshaftplatznotstand sein soll, wenn ganze Gebäude in Abschiebungshaftgefängnissen leerstehen, sodass dort sogar Platz für die Inhaftierung von Strafgefangenen ist.”

Das Landgericht Hannover hat es sich ein einem anderen Verfahren einfacher gemacht und am 12. Oktober 2020 schlicht entschieden, dass die angeordnete Haft rechtswidrig war, weil in Langenhagen „neben dem Vollzug der Abschiebungshaft auch Freiheitsstrafen vollstreckt” wurden.

Die beiden Gefangenen, in deren Verfahren die Entscheidung des Amts- bzw. Landgerichts fiel, sind weiterhin inhaftiert. Da die Strafgefangenen am 02. Oktober 2020 verlegt wurden, spreche aus Sicht der Gerichte nichts gegen ihre weitere Inhaftierung.

Spielplätze statt Haftplätze: Vortrag und Kundgebung 10.10.2020 in Dessau

Veranstaltungsankündigung von Dessau Nazifrei (Link)

11:00:  Vortrag „Was ist Abschiebehaft?“, VorOrt Haus Wolfgangstr. 13

14:00:   Kundgebung/Straßenfest, ehem. JVA, Willy-Lohmann-Str. 27

Nur wenige Meter vom Bauhausmuseum entfernt soll bis zum Jahr 2022 ein Abschiebeknast entstehen. Während im weltoffenen Bauhausmuseum Menschen aus aller Welt freundlich und wohlwollend empfangen werden, ist nur etwa 700m weiter von all dem keine Rede mehr.

Das Land Sachsen-Anhalt möchte die ehemalige Dessauer Justizvollzugsanstalt in der Willy-Lohmann-Straße bereits seit Jahren in eine Abschiebehaftanstalt umbauen. Nun sollen die Umbauarbeiten im nächsten Jahr beginnen.Vorgesehen sind 30 Haftplätze, u.a. auch für Minderjährige.

Menschen ihrer Freiheit zu berauben, nur weil sie angeblich nicht hierhergehören, ist für uns nicht hinnehmbar. Flucht ist KEIN Verbrechen! Und Kinder gehören NICHT in den Knast, sondern auf den Spielplatz!

Wir fordern: „Spielplätze statt Haftplätze“ !

Kein Mensch ist illegal !

Abschiebehaft abschaffen !

Broschüre “Kein Abschiebegefängnis in Glückstadt und anderswo!” erschienen

Das Bündnis Kein Abschiebegefängnis in Glückstadt und anderswo! hat eine gleichnamige 32-seitige Broschüre veröffentlicht, um aufzuzeigen, was wir gemeinsam tun können, um Menschen in Abschiebehaft zu unterstützen.

Link zur Broschüre als PDF

Zwei Interviews geben euch einen direkten Einblick, was es als politischer Aktivist bedeutet, in Abschiebehaft zu sitzen, und wie eine regelmäßige Unterstützungsarbeit für Menschen in Haft aussehen kann. Die Broschüre geht auf die Historie der Abschiebehaft in Deutschland ein, die eng mit dem Antisemitismus verbunden ist.

Zuletzt gibt es einen aktuellen Stand zum geplanten Abschiebegefängnis in Glückstadt und schildert den (bisherigen) Umgang mit Abschiebehaft in den Bundesländern (Hamburg, MV, SH). Das Gefängnis wird voraussichtlich Anfang 2021 eröffnet. Das Bündnis plant, die Broschüre dann nochmal aktuell aufzulegen.

Mit Unterstützung von Rosa Luxemburg Stiftungen Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie der Roten Hilfe Ortsgruppe Kiel.

Workshop “Erste Hilfe bei Abschiebehaft” vom FR Sachsen-Anhalt

12.10.2020, 10 – 15 Uhr
einewelt Haus Magdeburg
Schellingstraße 3-4

Abschiebehaft ist keine Strafhaft, sondern Freiheitsentzug, der für eine bestimmte Dauer
verhängt wird, um die Durchführung der Abschiebung sicherzustellen. Eine Ausländerbehörde oder die Bundespolizei kann einem Menschen so monatelang aus dem simplen Grund die Freiheit entziehen, dass die Durchführung der Abschiebung damit erleichtert werden soll.
Obwohl bundesweit das sog. ‚Trennungsgebot‘ gilt, werden Betroffene in Sachsen-Anhalt bisher nicht in separaten Haftanstalten, sondern im regulären Strafvollzug in Burg, Halle (Saale) und Raßnitz inhaftiert.

Frank Gockel, bundesweiter Experte für Abschiebehaft vom Verein „Hilfe für Menschen in
Abschiebehaft Büren“ wird in diesem Tagesworkshop Werkzeuge an die Hand geben, mit denen Sie Betroffene von Abschiebehaft direkt unterstützt können. Der Workshop erläutert Best Practice-Ablaufschemata für die ersten Stunden und Tage nach der Inhaftierung sowie Fragenkataloge für mögliche Gerichtsverhandlungen.

Link und Daten zur Anmeldung

Online-Podiumsdiskussion “Utopie ohne Abschiebehaft” 30.8.2020

Am 30.08.2020 findet anlässlich des Tag des Kirchenasyls eine
Podiumsdiskussion zu “Utopie ohne Abschiebehaft” statt.

Podiumsteilnehmer*innen:
Peter Fahlbusch | Rechtsanwalt
Stefan Keßler | Jesuiten-Flüchtlingsdienst
PD Dr. Monika Mokre | Sozialwissenschaftlerin
Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch | Richterin Bundesgerichtsho

Die Abschiebehaft in Deutschland wurde vergangenes Jahr 100 Jahre alt.
Mit dem Hau-Ab-Gesetz hat sie in 2019 zudem einige Verschärfungen
erfahren. Das Podium beleuchtet die aktuelle
Praxis der Abschiebehaft aus verschiedenen Perspektiven und geht dabei
auf die Verschärfungen von 2019 ein. Es wird die (Un-)Möglichkeit einer
Utopie ohne Abschiebehaft diskutiert und dabei Wege erörtert, wie eine
Gesellschaft ohne Abschiebehaft aussehen kann, und wie die
100-jährige Tradition in Deutschland mit ihrer menschenunwürdigen
Geschichte überwunden werden kann.

Das Podium wird online per Zoom stattfinden. Bei Interesse an der
Teilnahme schreiben Sie eine E-Mail an
kontakt[ät]100-jahre-abschiebehaft.de mit dem Betreff „Podiumsdiskussion“.
Dann senden wir Ihnen die Zugangsdaten zu.

Die Diskussion wird von der Kampagne 100 Jahre Abschiebehaft und der BAG Kirchenasyl in Kooperation mit dem Kurt-Eisner-Verein (Rosa-Luxemburg Stiftung Bayern) veranstaltet.

Der 30. August wurde gewählt, da zum einen am 30.8. erstmalig der Tag des
Kirchenasyls, organisiert von der BAG Kirchenasyl, anlässlich des
Todestages von Cemal Altun stattfinden wird. Nähere Infos hier:
https://www.kirchenasyl.de/portfolio/tag-des-kirchenasyls/

Weiterhin starb am 30.08.1999 verstarb Rachid Sbaai in einer
Isolationszelle in
Abschiebehaft Büren bei einem Zellenbrand, der bis heute nicht restlos
aufgeklärt ist. Daher finden zu diesem Datum jährlich Veranstaltungen
und Proteste gegen Abschiebehaft statt.
http://www.100-jahre-abschiebehaft.de/

Ergänzende Vorbereitungshaft

Facebook-Beitrag von Frank Gockel (Link)

Ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums sieht die Einführung noch einer Haftform in Abschiebehaft vor – (Link Wortlaut Referentenentwurf).

Dabei existieren bereits:

• Vorbereitungshaft (§ 62 Abs. 2 AufenthG)

• Sicherungshaft (§ 62 Abs. 3 AufenthG)

• Mitwirkungshaft (§ 62 Abs. 6 AufenthG)

• Ausreisegewahrsam (§ 62b AufenthG)

• Zurückweisungshaft (§ 15 Abs. 5 AufenthG)

• Durchsetzung der Mitwirkungspflichten (§ 82 Abs. 4 AufenthG)

• Durchsetzung der räumlichen Beschränkung (§ 59 Abs. 2 AsylG)

• Überstellungshaft (Art. 28 Dublin-III-Verordnung)

Seehofer reicht das offenbar nicht, er will die ergänzende Vorbereitungshaft einführen…

Beitrag im Freitag: “Es ist kalt in Deutschland”

” Es ist kalt in Deutschland Abschiebung Das Asylsystem funktioniert nur, wenn weiße Deutsche sich dafür einsetzen, dass Geflüchtete ihr Recht bekommen. Mit anderen Worten: Es funktioniert nicht “

Ein Blogbeitrag im Freitag von Sarah Kohler geht auf Beratung und Zustände in einer Abschiebehaftanstalt ein. Zudem beleuchtet sie die Willkür, die bei der Inhaftierung in Abschiebehaft aufgrund eines “begründeten Verdachts” der “Fluchtgefahr” möglich ist.

Link Blogbeitrag im Freitag

Gathering against continued deportation detention in Pforzheim – Detainee on Hungerstrike deported to Istanbul

Demo-Bericht von Refugees4Refugees vom 14.Juni in Pforzheim:

More than 45 persons were gathered at the Pforzheim deportation Prison to protest continued detention migrants who could not be deported based on the current situation of the Corona lock down and Border closure.

The spontaneous protest was part of our solidarity concern for the ongoing hunger by two amongst the about 7 detainees in the Pforzheim deportation prison. The detainees are by the Hungerstrike demanding to be deported to Turkey and Morocco respectively as the can no longer cope with the continued detention and violation of their rights.

(Link)

Darmstadt/Pforzheim: 1 Jahr rechtswidrige Haft und eine skandalöse brutale Abschiebung

Pressemitteilung von Community for All Darmstadt: (Twitter | Facebook | Web)

Die 5 Geflüchteten, die von Abschiebegefängnis Darmstadt in Abschiebehaft Pforzheim verlegt wurden, sind alle entlassen. Insgesamt wurden diese 5 alleine über 374 Tage und damit über ein Jahr rechtswidrig und offenbar sinnlos in Abschiebehaft eingesperrt.

Vier sind nun in Freiheit, einer von ihnen wurde aus Abschiebehaft Pforzheim mit großer Brutalität und gegen den ausdrücklichen Willen der dortigen Behörden in die Türkei abgeschoben.

(Link)

Protest gegen Abschiebehaft in Darmstadt

Das Bündnis “Community for All” ruft zu einer Kundgebung unter dem Motto „Grundrechte und Menschenwürde für alle!“ auf. Angekündigt ist auch eine Ausstellung am Landgericht.

Auf Tafeln soll dort die „Arkade der Grundrechte“ ergänzt werden. Außerdem sollen auf den Tafeln Gruppen benannt werden, denen der Zugang zu den Grundrechten erschwert oder verweigert wird – darunter Geflüchtete, Migranten Wohnungs-und Arbeitslose. Viele machten alltäglich die Erfahrung, „dass die Rechte, die im Grundgesetz festgeschrieben sind, nicht für sie gelten“, kritisiert community for all.

Link Frankfurter Rundschau

Willkür in der Abschiebehaftanstalt Büren

Im Frühling dieses Jahres wurden sechs Flüchtlinge im Abschiebegefängnis Büren (NRW) inhaftiert, weil sie an Corona erkrankt waren. Dies erfolgte ohne eine gesetzliche Grundlage für den Vollzug, sodass die Betroffenen der Willkür der Anstaltsleitung ausgesetzt waren.

Der Coronavirus ist bei jedem Menschen gleich. Verschiedene Absonderungseinrichtungen für Flüchtlinge und für Deutsche lassen sich daher nur mit einem Begriff erklären: Rassismus.

Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.” (Link PM)

Lauf Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages gelte das Abschiebungshaftvollzugsgesetz NRW (Antwort auf Anfrage von MdB Ulla Jelpke)

Weitere Infos, wie etwa eine unvollständige Antwort der zuständigen Bezirksregierung Detmold, die keine Notwendigkeit für ein Vollzugsgesetz sieht, findet sich unter fragdenstaat.de. (Link)

BLACK BOX ABSCHIEBEHAFT III

Was können wir tun, wenn Mitbürger*innen von Abschiebehaft bedroht sind?
Ein Webinar des Augsburger Flüchtlingsrats mit Rechtsanwalt Peter Fahlbusch am 15.06. um 17:00-18:30 Uhr.

Zoom-Link für die Veranstaltung:
https://kuei.zoom.us/j/99391122917?pwd=dHEyd3gzMyt3QTZmMnFEVnpqUm9vZz09

Meeting-ID: 993 9112 2917
Passwort: J7%xd!P

Die Teilnahme ist kostenlos, über Spenden freut sich der Flüra Augsburg jederzeit. Mehr Infos dazu hier:
https://augsburgerfluechtlingsrat.blogspot.com/p/mitmachen-und-spenden_7.html

Podcast Asyl im Dialog: Haft ohne Straftat – aus der Praxis einer Abschiebehaft

Asyl im Dialog – der Podcast der Refugee Law Clinics Deutschland (Link zum Podcast)

Ein Gespräch mit Frank Gockel, seit über 25 Jahren engagiert er sich für Menschen in Abschiebehaft. Er ist langjähriges Mitglied des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. Er erklärt uns, wie die Abschiebehaft überhaupt entstanden ist, was heutzutage alles schiefläuft, wie der Alltag im Gefängnis für die Menschen aussieht und dass derzeit sogar Menschen für die Quarantäne dort inhaftiert werden. Er zeichnet uns ein sehr erschreckendes Bild für den Rechtsstaat Deutschland. Aber hört selbst.

Die Abschiebehaft erscheint erstmal wie ein Absurdum. Menschen werden in Gefängnisse gesperrt, ohne eine Straftat begangen zu haben. Der einzige Zweck ist es, ihre Abschiebung zu erleichtern, unentwegter Zugriff eine Person, um sie jederzeit abschieben zu können. Nur dafür wird ihr eins der höchsten Güter – ihre Freiheit entzogen. Geregelt ist die Abschiebehaft in § 62 AufenthG, noch einmal verschärft durch das Asylpaket im Sommer 2019.

Wenn ihr noch mehr über den Verein erfahren oder euch dort vielleicht sogar engagieren sollt, schaut auf der Seite gegenabschiebehaft.de vorbei.

Der Rechtsanwalt Peter Fahlbusch hat eine Übersicht über alle seine Mandant*innen erstellt, die rechtswidrig in Abschiebehaft waren. Zusammen kommen dabei 23.783 Tage, also etwa 65 Jahre Unrecht. Eine erschreckend hohe Zahl.

https://open.spotify.com/episode/63xiqh3sFZEKjeIrXQYvua?si=ki5j_K44S5eh6ZJLjIa9Lw

“COVID-19 & Immigration Detention” des “Network on Migration” der Vereinten Nationen.

Unter Bezugnahme auf das Ziel 13 des UN-Migrationspaktes werden darin vier Forderungen zur Abschiebungshaft im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erhoben, die sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen lassen:

1. Bis auf Weiteres sind keine Personen mehr in Abschiebungshaft zu nehmen und ebenfalls bis auf Weiteres ist ein Moratorium über die Anordnung der Abschiebungshaft in Kraft zu setzen. 

2. Alternativen zur Abschiebungshaft sind auszubauen und unverzüglich zu implementieren.

3. Alle Abschiebungshaftgefangenen sind zu entlassen und anschließend adäquat unterzubringen.

4. Die (Lebens)Bedingungen in den Abschiebungshaftanstalten sind zu verbessern, während gleichzeitig Alternativen zur Abschiebungshaft auszubauen und zu implementieren sind.

Aus dem Papier: (Hier der Link zum Papier)

A CALL TO ACTION: MOVING AWAY FROM IMMIGRATION DETENTION ONCE AND FOR ALL.” “This momentum presents a unique opportunity to look beyond the current crisis and showcase concretely how migration can be governed without resorting to detention.” Zudem enthält es eine Reihe von Beispielen zu “Promising Practices” aus verschiedenen Staaten.

Corona und Geflüchtete: Zur Quarantäne in den Knast

Nordrhein-Westfalen hat coronainfizierte Asylsuchende zur Quarantäne in ein Gefängnis gesperrt. Die Bezirksregierung Detmold bestätigte der taz, dass dazu sechs Bewohner der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Bielefeld am 11. April in die Abschiebehaftanstalt Büren gebracht wurden. Die LEA war vom Gesundheitsamt an jenem Tag unter Quarantäne gestellt worden.

Artikel taz

Corona-Flüchtlingshaftanstalt Büren

Mindestens 6 Flüchtlinge sitzen seit etwa einer Woche in der Abschiebehaft Büren ein, obwohl sie nicht abgeschoben werden sollen. Sie befinden sich dort in „Quarantäne“. Damit wäre das Abschiebegefängnis in Büren das erste Gefängnis für Flüchtlinge nach dem IfSG. Zwar können Menschen grundsätzlich aus Seuchenschutzgründen inhaftiert werden, allerdings erfolgt die Unterbringung dann normalerweise in speziellen Krankenhäusern.

Der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft findet die Inhaftierung von Flüchtlingen nach dem IfSG in einem Abschiebegefängnis rechtlich sehr bedenklich und für die Betroffenen äußerst diskriminierend. „Das lfSG unterscheidet nicht zwischen Flüchtling und Nicht-Flüchtling. Warum werden sie nicht wie andere Menschen auch behandelt? Dazu kommt die Ausgangssituation dieser Fälle von Quarantäne-Haft. Geflüchtete müssen weiterhin dicht an dicht in Lagern leben statt sie in dezentrale Unterkünfte zu evakuieren. Hier wird anscheinend ein höheres Ansteckungsrisiko der in den Lagern Lebenden in Kauf genommen. auf der anderen Seite werden sie bei individuellen Verstößen gegen Quarantäne-Auflagen unverhältnismäßig hart bestraft und in ein Gefängnis gesteckt. Das ist an struktureller Benachteiligung kaum zu überbieten.”

Link zur Pressemitteilung   | Pressemitteilung als PDF