“COVID-19 & Immigration Detention” des “Network on Migration” der Vereinten Nationen.

Unter Bezugnahme auf das Ziel 13 des UN-Migrationspaktes werden darin vier Forderungen zur Abschiebungshaft im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erhoben, die sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen lassen:

1. Bis auf Weiteres sind keine Personen mehr in Abschiebungshaft zu nehmen und ebenfalls bis auf Weiteres ist ein Moratorium über die Anordnung der Abschiebungshaft in Kraft zu setzen. 

2. Alternativen zur Abschiebungshaft sind auszubauen und unverzüglich zu implementieren.

3. Alle Abschiebungshaftgefangenen sind zu entlassen und anschließend adäquat unterzubringen.

4. Die (Lebens)Bedingungen in den Abschiebungshaftanstalten sind zu verbessern, während gleichzeitig Alternativen zur Abschiebungshaft auszubauen und zu implementieren sind.

Aus dem Papier: (Hier der Link zum Papier)

A CALL TO ACTION: MOVING AWAY FROM IMMIGRATION DETENTION ONCE AND FOR ALL.” “This momentum presents a unique opportunity to look beyond the current crisis and showcase concretely how migration can be governed without resorting to detention.” Zudem enthält es eine Reihe von Beispielen zu “Promising Practices” aus verschiedenen Staaten.

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