Protest gegen Abschiebehaft in Darmstadt

Das Bündnis “Community for All” ruft zu einer Kundgebung unter dem Motto „Grundrechte und Menschenwürde für alle!“ auf. Angekündigt ist auch eine Ausstellung am Landgericht.

Auf Tafeln soll dort die „Arkade der Grundrechte“ ergänzt werden. Außerdem sollen auf den Tafeln Gruppen benannt werden, denen der Zugang zu den Grundrechten erschwert oder verweigert wird – darunter Geflüchtete, Migranten Wohnungs-und Arbeitslose. Viele machten alltäglich die Erfahrung, „dass die Rechte, die im Grundgesetz festgeschrieben sind, nicht für sie gelten“, kritisiert community for all.

Link Frankfurter Rundschau

Willkür in der Abschiebehaftanstalt Büren

Im Frühling dieses Jahres wurden sechs Flüchtlinge im Abschiebegefängnis Büren (NRW) inhaftiert, weil sie an Corona erkrankt waren. Dies erfolgte ohne eine gesetzliche Grundlage für den Vollzug, sodass die Betroffenen der Willkür der Anstaltsleitung ausgesetzt waren.

Der Coronavirus ist bei jedem Menschen gleich. Verschiedene Absonderungseinrichtungen für Flüchtlinge und für Deutsche lassen sich daher nur mit einem Begriff erklären: Rassismus.

Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.” (Link PM)

Lauf Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages gelte das Abschiebungshaftvollzugsgesetz NRW (Antwort auf Anfrage von MdB Ulla Jelpke)

Weitere Infos, wie etwa eine unvollständige Antwort der zuständigen Bezirksregierung Detmold, die keine Notwendigkeit für ein Vollzugsgesetz sieht, findet sich unter fragdenstaat.de. (Link)

Willkür in der Abschiebehaftanstalt Büren – PM im Wortlaut

Pressemitteilung des Vereins “Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.” (Link)

Büren – Im Frühling dieses Jahres wurden sechs Flüchtlinge in der nordrhein-westfälischen Abschiebehaftanstalt in Büren inhaftiert, weil sie an Corona erkrankt waren. Dies erfolgte ohne eine gesetzliche Grundlage für den Vollzug, sodass die Betroffenen der Willkür der Anstaltsleitung ausgesetzt waren.

„Die Grundrechte von Strafgefangenen können nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden“ urteilte bereits im Jahre 1972 das Bundesverfassungsgericht (14.03.1972 – 2 BvR 41/71). Später stellte es immer wieder fest, dass dieses auch für andere Haftformen gilt. Ohne ein Gesetz darf keine Post angehalten werden, es darf kein Besuch verboten werden, es darf kein Telefon beschlagnahmt werden, die Betroffenen dürfen ihr Geld behalten und es dürfen keine Sanktionen verhängt werden.

Ein solches Gesetz nimmt den Betroffenen nicht nur Grundrechte, es hilft ihnen auch, sich gegen vom Gesetzgeber so nicht vorgesehene Vollzugsbedingungen zu wehren. Es regelt gerichtliche Zuständigkeiten und Beschwerdemöglichkeiten. Solch ein Gesetz verhindert Willkür in Gefängnissen.

Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass Menschen, die sich nicht an die Quarantäne halten, ihre Freiheit entzogen werden kann. Während deutsche Staatsangehörige in solch einer Situation in ein Krankenhaus gebracht werden, müssen Menschen, die sich im Asylverfahren befinden in NRW damit rechnen, in die neu geschaffene Absonderungshafteinrichtung auf dem Gelände der Abschiebehaftanstalt Büren untergebracht zu werden. Für diese Gefangenen gibt es kein Vollzugsgesetz.

In NRW wird die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes nicht gesehen. Dieses bestätigte auch die Bezirksregierung Detmold, welche für die Inhaftierung zuständig ist, auf der Internetplattform fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/absonderungshaft-in-buren/).

„Dies ist erschreckend“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. „Die Betroffenen sind somit der vollkommenen Willkür der Gefängnisleitung ausgesetzt. Sie allein entscheidet, welche Rechte die Gefangenen haben, unter welchen Bedingungen sie inhaftiert sind und ob sie externe Kontrollen zulässt.“ Bereits in der Vergangenheit hatte der Verein moniert, dass versucht wurde, die Absonderungshaft für Corona-Infizierte in Büren geheim zu halten und dass es keinen Zugang für unabhängige Organisationen gab.

Vollkommen anders sieht es der wissenschaftliche Dienst des Bundestags auf Anfrage von MdB Ulla Jelpke, Die Linke (siehe beigefügte Anlage). Er geht davon aus, dass in NRW in einem solchen Fall das Abschiebungshaftvollzugsgesetz gilt. Dies sei aber so auszulegen, dass die für Abschiebehaft spezifischen Bedingungen nicht für Absonderungshäftlinge gelten. Jelpke sieht die Absonderungshaft kritisch: „Wenn Geflüchtete gegen Quarantäne-Regelungen verstoßen, ist das häufig eine Folge unzureichender Aufklärung über den Sinn dieser Maßnahmen. Wenn die Betreffenden dann zur Strafe in Abschiebeknäste gesperrt werden, ist das vollkommen unverhältnismäßig und besonders für traumatisierte Menschen unzumutbar. Verschlimmert wird die Absonderungshaft noch durch das Fehlen eindeutiger Vollzugsregeln, was Willkür im Umgang mit den Gefangenen begünstigt.“

Der Bürener Verein findet den Ansatz des wissenschaftlichen Dienstes falsch. „Er versucht zu reparieren, wo nichts zu reparieren ist“, so Gockel. „Der Coronavirus ist bei jedem Menschen gleich. Verschiedene Absonderungseinrichtungen für Flüchtlinge und für Deutsche lassen sich daher nur mit einem Begriff erklären: Rassismus.“

BLACK BOX ABSCHIEBEHAFT III

Was können wir tun, wenn Mitbürger*innen von Abschiebehaft bedroht sind?
Ein Webinar des Augsburger Flüchtlingsrats mit Rechtsanwalt Peter Fahlbusch am 15.06. um 17:00-18:30 Uhr.

Zoom-Link für die Veranstaltung:
https://kuei.zoom.us/j/99391122917?pwd=dHEyd3gzMyt3QTZmMnFEVnpqUm9vZz09

Meeting-ID: 993 9112 2917
Passwort: J7%xd!P

Die Teilnahme ist kostenlos, über Spenden freut sich der Flüra Augsburg jederzeit. Mehr Infos dazu hier:
https://augsburgerfluechtlingsrat.blogspot.com/p/mitmachen-und-spenden_7.html

Podcast Asyl im Dialog: Haft ohne Straftat – aus der Praxis einer Abschiebehaft

Asyl im Dialog – der Podcast der Refugee Law Clinics Deutschland (Link zum Podcast)

Ein Gespräch mit Frank Gockel, seit über 25 Jahren engagiert er sich für Menschen in Abschiebehaft. Er ist langjähriges Mitglied des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. Er erklärt uns, wie die Abschiebehaft überhaupt entstanden ist, was heutzutage alles schiefläuft, wie der Alltag im Gefängnis für die Menschen aussieht und dass derzeit sogar Menschen für die Quarantäne dort inhaftiert werden. Er zeichnet uns ein sehr erschreckendes Bild für den Rechtsstaat Deutschland. Aber hört selbst.

Die Abschiebehaft erscheint erstmal wie ein Absurdum. Menschen werden in Gefängnisse gesperrt, ohne eine Straftat begangen zu haben. Der einzige Zweck ist es, ihre Abschiebung zu erleichtern, unentwegter Zugriff eine Person, um sie jederzeit abschieben zu können. Nur dafür wird ihr eins der höchsten Güter – ihre Freiheit entzogen. Geregelt ist die Abschiebehaft in § 62 AufenthG, noch einmal verschärft durch das Asylpaket im Sommer 2019.

Wenn ihr noch mehr über den Verein erfahren oder euch dort vielleicht sogar engagieren sollt, schaut auf der Seite gegenabschiebehaft.de vorbei.

Der Rechtsanwalt Peter Fahlbusch hat eine Übersicht über alle seine Mandant*innen erstellt, die rechtswidrig in Abschiebehaft waren. Zusammen kommen dabei 23.783 Tage, also etwa 65 Jahre Unrecht. Eine erschreckend hohe Zahl.

https://open.spotify.com/episode/63xiqh3sFZEKjeIrXQYvua?si=ki5j_K44S5eh6ZJLjIa9Lw

“COVID-19 & Immigration Detention” des “Network on Migration” der Vereinten Nationen.

Unter Bezugnahme auf das Ziel 13 des UN-Migrationspaktes werden darin vier Forderungen zur Abschiebungshaft im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erhoben, die sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen lassen:

1. Bis auf Weiteres sind keine Personen mehr in Abschiebungshaft zu nehmen und ebenfalls bis auf Weiteres ist ein Moratorium über die Anordnung der Abschiebungshaft in Kraft zu setzen. 

2. Alternativen zur Abschiebungshaft sind auszubauen und unverzüglich zu implementieren.

3. Alle Abschiebungshaftgefangenen sind zu entlassen und anschließend adäquat unterzubringen.

4. Die (Lebens)Bedingungen in den Abschiebungshaftanstalten sind zu verbessern, während gleichzeitig Alternativen zur Abschiebungshaft auszubauen und zu implementieren sind.

Aus dem Papier: (Hier der Link zum Papier)

A CALL TO ACTION: MOVING AWAY FROM IMMIGRATION DETENTION ONCE AND FOR ALL.” “This momentum presents a unique opportunity to look beyond the current crisis and showcase concretely how migration can be governed without resorting to detention.” Zudem enthält es eine Reihe von Beispielen zu “Promising Practices” aus verschiedenen Staaten.

Corona und Geflüchtete: Zur Quarantäne in den Knast

Nordrhein-Westfalen hat coronainfizierte Asylsuchende zur Quarantäne in ein Gefängnis gesperrt. Die Bezirksregierung Detmold bestätigte der taz, dass dazu sechs Bewohner der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Bielefeld am 11. April in die Abschiebehaftanstalt Büren gebracht wurden. Die LEA war vom Gesundheitsamt an jenem Tag unter Quarantäne gestellt worden.

Artikel taz

Corona-Flüchtlingshaftanstalt Büren

Mindestens 6 Flüchtlinge sitzen seit etwa einer Woche in der Abschiebehaft Büren ein, obwohl sie nicht abgeschoben werden sollen. Sie befinden sich dort in „Quarantäne“. Damit wäre das Abschiebegefängnis in Büren das erste Gefängnis für Flüchtlinge nach dem IfSG. Zwar können Menschen grundsätzlich aus Seuchenschutzgründen inhaftiert werden, allerdings erfolgt die Unterbringung dann normalerweise in speziellen Krankenhäusern.

Der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft findet die Inhaftierung von Flüchtlingen nach dem IfSG in einem Abschiebegefängnis rechtlich sehr bedenklich und für die Betroffenen äußerst diskriminierend. „Das lfSG unterscheidet nicht zwischen Flüchtling und Nicht-Flüchtling. Warum werden sie nicht wie andere Menschen auch behandelt? Dazu kommt die Ausgangssituation dieser Fälle von Quarantäne-Haft. Geflüchtete müssen weiterhin dicht an dicht in Lagern leben statt sie in dezentrale Unterkünfte zu evakuieren. Hier wird anscheinend ein höheres Ansteckungsrisiko der in den Lagern Lebenden in Kauf genommen. auf der anderen Seite werden sie bei individuellen Verstößen gegen Quarantäne-Auflagen unverhältnismäßig hart bestraft und in ein Gefängnis gesteckt. Das ist an struktureller Benachteiligung kaum zu überbieten.”

Link zur Pressemitteilung   | Pressemitteilung als PDF

Petition: Infektionsschutz muss für alle gelten – Massenunterkunft LEA Ellwangen schließen!

Petition Infektionsschutz muss für alle gelten – Massenunterkunft LEA Ellwangen schließen! von Refugees4Refugees

In der Landeserstaufnahme für Geflüchtete in Ellwangen sind mittlerweile mehr als die Hälfte der etwa 600 Bewohner*innen sowie rund 30 Beschäftigte positiv auf das neuartige Coronavirus getestet worden. Während Behörden und Medien die rapide Ausbreitung des Virus anfangs als „Rätsel“ bezeichneten, ist für uns klar: In einer Massenunterbringung, wo sich 50 Personen eine Toilette und einen Waschraum teilen, und wo hunderte Menschen in einer Großkantine verpflegt werden, ist eine schnelle Infektionsausbreitung vorprogrammiert. Hinzu kommen zahlreiche Berichte, wonach den Geflüchteten nicht einmal Desinfektionsmittel zur Verfügung steht.

Wir fordern die sofortige Räumung und Schließung der LEA Ellwangen und aller anderen Massenunterkünfte und die dezentrale Unterbringung der Geflüchteten in Räumen, die es ihnen ermöglichen, sich vor dem Corona-Virus zu schützen und die gesetzlichen Vorgaben zur Eindämmung der Pandemie“ einzuhalten.

Die Geschichte einer bizarren Abschiebehaft in Eichstätt

Trotz Corona-Krise ist Imtiaz A. aus Pakistan seit einem Monat in JVA Eichstätt eingesperrt. Im Landratsamt Freising will er die letzten Papiere für eine Arbeitsduldung abgeben; er wird 1 Stunde warten gelassen, und dann einfach in Abschiebehaft Eichstätt eingesperrt. Er versteht die Welt nicht mehr: Imtiaz A. versteht die Welt nicht mehr: „Ich habe doch nichts Böses getan.“ Jede Stunde dort ist für ihn eine Qual.

Die Flüchtlingsbetreuerin von Imtiaz A. appelliert an die Zuständigen in Freising, diesem Beispiel zu folgen. „Das Landratsamt kann eine Abschiebehaft jederzeit aufheben“

Auch Professor Franz-Xaver Reichl von der LMU plädiert für die Aussetzung der Abschiebung: „Die Welt steht Kopf. Da wäre alles andere unvernünftig“

Link zum Artikel von Merkur

https://www.merkur.de/lokales/freising/freising-ort28692/fluechtling-aus-freising-muss-trotz-corona-krise-in-abschiebehaft-13656126.html

Offener Brief fordert Aussetzung der Abschiebehaft während der Corona-Pandemie

Der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. wendet sich mit einen offenen Brief an das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW, den Innenausschuss des Landtages NRW und den Petitionsausschuss des Landtages NRW. Hintergrund ist eine Forderung des Vereins, die Abschiebehaft während der Corona-Pandemie auszusetzen.

Hier der offene Brief.

Jugendlicher allein in Abschiebehaft (FF/M)

Ein 16-jähriger Junge aus der Demokratischen Republik Kongo wird derzeit als einzig Verbliebener in der Hafteinrichtung am Frankfurter Flughafen festgehalten und soll im Mai abgeschoben werden. Das BAMF hält ihn für volljährig, doch dies wirft Fragen auf. Auch ist eine Abschiebung unter den derzeitigen Corona-Bedingungen unverantwortlich.

(Link ProAsyl)

Eichstätt hält trotz Katastrophenfall an Abschiebehaft fest

Das Eichstätter Aktionsbündnis gegen Abschiebehaft fordert angesichts der Coronakrise die sofortige Freilassung der hier inhaftierten Menschen. “Wir alle sind von der Corona-Pandemie in unserem täglichen Leben eingeschränkt”, heißt es dazu in der entsprechenden Mitteilung. “Wie immer leiden dabei diejenigen am meisten, die sowieso schon unter erschwerten Bedingungen leben.” Dazu gehörten hier in Eichstätt auch die Gefangenen in der Abschiebehaftanstalt.

“Die Menschen sind also noch länger und unter schlechteren Haftbedingungen eingesperrt, was eine Gefahr für ihre körperliche und seelische Gesundheit darstellt.” Durch die gemeinsame Unterbringung seien die Gefangenen genauso wie auch das Personal einer erhöhten Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus ausgesetzt. Weiterhin können sie keine Besuche empfangen und keine Rechtsberatung mehr wahrnehmen. https://www.donaukurier.de/lokales/eichstaett/Covid-19-Haeftlinge-sofort-freilassen;art575,4538452

Über eine inhaftierte in Eichstätt berichtet auch die Tagesschau. Sie ist in Haft und soll unter extremen Aufwand abgeschoben werden, obwohl ein Einreiseverbot herrscht. “Ein Stück aus Absurdistan” https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/abschiebungen-corona-101.html

Abschiebehaft geht vor Corona?

Die Tatsache, dass sich nach wie vor Flüchtlinge in Abschiebehaft befinden, lässt bezweifeln, dass der Kampf gegen CORONA immer Priorität hat

Es zeigt auf, dass die Bundesregierung, und insbesondere das Bundesinnenministerium, völlig falsche Prioritäten setzen.

PM vom Bayrischen Flüchtlingsrat (Link)

Iranerin soll nach 1 Monat Haft per Privatjet abgeschoben werden

Seit einem Monat sitzt eine Iranerin am Flughafen Frankfurt am Main in Abschiebehaft. Weil es keine Flüge mehr nach Teheran gibt, will das Bundesinnenministerium dafür ein eigenes Privatjet chartern. Kostenpunkt: mind. 100.000 €, um eine Frau in möglicherweise lebensdrohliche Verfolung und in ein Corona-Risikogebiet abzuschieben. Sie gibt an, von ihren Brüdern bedroht zu werden, wurde aber als ‘offensichtlich unbegründet’ im Schnellverfahren abgelehnt.

Quellen:

Menschenrechtskomissarin des Europarates fordert Freilassung aller Abschiebehaftgefangenen

Commissioner calls for release of immigration detainees while Covid-19 crisis continues | La Commissaire appelle à libérer les migrants en détention administrative pendant la crise du Covid-19 | Комиссар призывает освободить содержащихся в миграционных центрах лиц из-за продолжающегося кризиса Covid-19

Link (english | francais | русский)

Die Menschenrechtskommissarin des Europarates fordert Staaten dazu auf, Menschen aus der Abschiebehaft zu entlassen. Diese könne nur menschenrechtskonform sein, wenn eine Abschiebung tatsächlich erfolgen kann. Dies sei in den allermeisten Fällen aufgrund von Corona nicht der Fall.

In u.a. Belgien, Niederlande, Spanien und Großbritannien wurden bereits alle Abschiebehaftgefangenen entlassen.

100 Jahre Abschiebehaft sind 100 Jahre zu viel – Abschiebegefangene freilassen!

Weiter sechs Menschen zu Unrecht in Darmstadt gefangen

Immer noch sind 6 Menschen in Darmstädter Abschiebehaft zu Unrecht gefangen Einer von ihnen befindet sich nach einem Suizidversuch derzeit im Krankenhaus. Die Abschiebehaft ist unrechtmäßig, weil wegen Corona aktuell so gut wie keine Abschiebungen vollzogen werden. Einzige Rechtsgrundlage für ihre Haft ist aber die Sicherstellung der Abschiebung.

Wir fordern die sofortige Entlassung aller Inhaftierten aus der Abschiebehaft! #LeaveNoOneBehind

(Link PM Community for All Darmstadt)