(FR) “Man möchte Abschiebungshäftlinge zusammenlegen mit Strafhäftlingen, wegen des behaupteten Notstands. Dagegen haben sich die Justizministerinnen und Justizminister der Länder schon verwahrt. Das verstößt gegen das geltende europäische Recht. Eine Reihe von europäischen und internationalen Institutionen hat Deutschland kürzlich erst kritisiert für die Art und Weise, wie Abschiebungen durchgeführt werden. Deutschland ist eigentlich gefordert nachzubessern. Die Menschenrechtskommissarin des Europarates hat deswegen im laufenden Gesetzgebungsverfahren die Vorsitzende des Innenausschusses, Andrea Lindholz, angeschrieben und gemahnt, die Menschenrechte zu wahren im Zusammenhang mit der Abschiebungshaft. Das ist ein einmaliger Vorgang.”
Das Antirassistische Netzwerk Baden-Württemberg forderte am
Donnerstag, 6. Juni, vor dem Landtag in Stuttgart Aufklärung über den
Polizeieinsatz am 11. Mai 2019 im Abschiebegefängnis in Pforzheim. Im
Nachgang einer Kundgebung vor dem Abschiebegefängnis waren Einsatzkräfte
der Polizei und der Gefängnisverwaltung gegen die Insassen
vorgegangen.”
Am
Freitag soll der Bundestag das Hau-Ab-Gesetz, auch als
“Geordnete-Rückkehr-Gesetz” bekannt, verabschieden. Am Dienstag wurde
bekannt: Die SPD hat den Bezug zu Humanität und Rechtsstaat verloren.
Noch während am Montag die Anhörung der Sachverständigen im
Innenausschuss lief, haben ihre Innenexpert*innen offenbar an der
Ausweitung der Abschiebehaft und weiteren, prinzipienlosen
Verschärfungen mitgeschrieben. Klar ist: Die Abgeordneten der
Sozialdemokratischen Partei Deutschlands müssen am Freitag mit “Nein”
stimmen.
Wessen
Asylantrag abgelehnt wurde, muss damit rechnen, inhaftiert zu werden.
Fluchtgründe, das Recht auf gerichtliche Überprüfung, gesundheitliche
und weitere humanitäre Gründe sollen künftig keinen Deut mehr zählen.
“Nach negativem Asylbescheid beträgt die Ausreisefrist regulär 30 Tage.
Wenn das Hau-Ab-Gesetz verabschiedet wird, dann ist ab dem 31. Tag nach
Ablauf dieser Frist die Inhaftnahme möglich. Dann könnte künftig jede
Person im Ausreisegewahrsam landen”, berichtet Frank Gockel für die
bundesweite Kampagne “100 Jahre Abschiebehaft”. Der Gesetzesentwurf
sieht zudem die sogenannte “Mitwirkungshaft” vor, eine weitere und neue
Haftart. Vollziehbar Ausreisepflichtige sollen mit diesem Instrument für
bis zu 14 Tage in eine Art Beugehaft genommen werden. Das vorgeschobene
Ziel: ihre Identität zu klären. “Dies geht völlig an der Realität
vorbei”, kritisiert Frank Gockel. Schließlich gäbe es eine nicht
unerhebliche Zahl von Geflüchteten, die schier gar nichts dafürkönnen,
wenn ihre Botschaften nicht bei der Passbeschaffung mitspielen, deren
Herkunftsländer keinen Eintrag im Geburtenregister über sie verfasst
haben oder dafür, dass sie schlicht staatenlos sind.
Auf den letzten Metern werden die ganz harten Register gezogen
Die
Schnelle, mit der der Gesetzesentwurf nun gemeinsam mit sieben anderen
Entwürfen am Freitag im Innenausschuss des Bundestages verabschiedet
werden soll, entspricht in keinster Weise einem ordentlichen
Gesetzgebungsverfahren. So wurde auf der Anhörung zu den Entwürfen am
Montag enorme Kritik von Sachverständigen geäußert, diese Kritik wird
aber gänzlich ignoriert und noch schlimmer: Gleichzeitig wurden weitere
Verschärfungen im Entwurf aufgenommen.
Waren
zum Beispiel sechs Monate maximaler Aufenthalt in Lagern, den
Erstaufnahmeeinrichtungen und “ANKER-Zentren”, die Regel, soll diese nun
auf anderthalb Jahre angehoben werden. Das Durchsuchen von Wohnungen
zum Zweck der Abschiebung soll ohne richterlichen Vorbehalt möglich, das
Arbeitsverbot auf bis zu neun Monate ausgeweitet werden. “Die SPD
braucht sich nicht einbilden, dass eine Beratung durch das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge als ‘unabhängig’ bezeichnet werden kann. Das
ist kein Verhandlungserfolg”. Für Gockel steht fest, dass die SPD am
Freitag die Koalition lieber platzen lassen sollte, als mit ihrer
Zustimmung den Anfang vom Ende des Rechtsstaats einzuleiten.
Am
31. August ruft die Kampagne zur bundesweiten Großdemonstration in
Büren und Paderborn auf: 100-jahre-abschiebehaft.de/de/buerendemo
Wie der Spiegel berichtet, haben sich SPD und Union auf ein Hau-Ab-Gesetz (‘Geordnete-Rückkehr-Gesetz’) verständigt. Dabei sind sogar noch weitere Verschlimmerungen zum ursprünglichen Entwurf hineingekommen, wie Aufbrechen von Wohnungen ohne richterlichen Beschluss bei Abschiebungen, Lager-Zwang Ausweitung von Lager-Zwang auf anderthalb Jahre, Arbeitsverbote bis zu 9 Monate und und Ausreisegewahrsam für alle ausreisepflichtigen Geflüchteten.
Seit 100 Jahren gibt es die Abschiebehaft in Deutschland. Eingeführt
wurde sie – wie kaum anders zu erwarten – in Bayern. Bereits 1919 war
Bayern ganz vorn dabei, wenn es um die Bekämpfung von Migrant*innen ging
– und so ist es bis heute geblieben. Auch die „Ankerzentren“ genannten
Großlager sind eine bayerische Erfindung, die dort bereits seit langem
geplant und ausprobiert wurden, um schließlich Modell für Großlager in
ganz Deutschland zu werden. Durch die verschärfte Residenzpflicht sind
diese Lager faktisch eine Vorstufe zur Abschiebehaft; sie sind Knäste
ohne Gitter – die Abschiebehaft ist Knast ohne Straftat. Nach der
Einführung des deutschen Lagersystems stellt Seehofers „geordnete
Rückkehr Gesetz“ die nächste Stufe der Verschärfung dar, u.a. mit einer
massiven Ausweitung der Abschiebehaft.
Aktivist*innen der Kampagne „Kein Abschiebegefängnis in Glückstadt
und anderswo!“ werden über den aktuellen Stand der geplanten
Abschiebehafteinrichtung in Schleswig-Holstein berichten. Danach wird
Frank Gockel die Kampagne „100 Jahre Abschiebehaft – 100 Jahre
unschuldig in Haft“ vorstellen und über die Geschichte der Abschiebehaft
sprechen. Im Anschluss wird es aktuelle Informationen zur
Innenministerkonferenz in Kiel (12.-14.06.2019) und den Protesten geben.
Die Aktionen zur IMK richten sich gegen die autoritäre Formierung von
Staat und Gesellschaft: Gemeinsam Lager, Knäste, Abschottung und die
deutsche Festungspolitik bekämpfen!
Die Veranstaltung findet statt im Rahmen der bundesweiten Kampagne
„100 Jahre Abschiebehaft – 100 Jahre unschuldig in Haft!“ sowie der
Mobilisierung gegen die Innenministerkonferenz 2019 in Kiel!
7. Juni 2019: 12:00-17:30 Deutscher Bundestag, Jakob-Kaiser-Haus, Eingang Dorotheenstr. 100 Fachgespräch Bündnis 90/Grünen
Mit: Katrin Göring-Eckardt MdB, Fraktionsvorsitzende, Filiz Polat MdB, Sprecherin für Migrations- und Integrationspolitik, Canan Bayram MdB, Luise Amtsberg MdB, Sprecherin für Flüchtlingspolitik, Günter Burkhardt, ProAsyl, Stefan Kessler, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, RA Peter Fahlbusch, Nataša Tomić, Solidarity with Women in Distress, Welella Negussie, International Organisation for Migration, Dieter Lauinger, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Thüringen, Johanna Schmidt-Räntsch, Richterin am Bundesgerichtshof und Agnes Andrae, Bayerischer Flüchtlingsrat.
Bereits vor 100 Jahren wurde erstmalig das Instrument der
Abschiebungshaft im Freistaat Bayern etabliert. Das ist für uns kein
Grund zu feiern! Dieses traurige „Jubiläum“ bekommt durch das sog.
„Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ erschreckende Aktualität. Mit einem Katalog
an Maßnahmen soll die Erhöhung von Abschiebehaftzahlen forciert werden,
obwohl schon jetzt zahlreiche rechtswidrige Abschiebehafttage
dokumentiert sind.
Gerade zum 70-jährigen Bestehen des Grundgesetzes wollen wir die
„Haft ohne Verbrechen“ als massiven Eingriff in das verfassungsrechtlich
garantierte Freiheitsrecht hinterfragen. Als Grüne Bundestagsfraktion
wollen wir die Abschiebehaft perspektivisch abschaffen. Wie das gelingen
kann und welche Alternativen es dazu gibt wollen wir mit Expert*innen
diskutieren. Auf dem Weg dorthin ist Abschiebehaft nur als Ultima Ratio
anzuwenden, und soll wo möglich vermieden und durch weniger
eingriffsintensive Maßnahmen wie Meldeauflagen oder Bürgschaften ersetzt
werden.
In Workshops wollen wir gemeinsam ausgehend von praktischen Fragen
die Situation vor Ort betrachten: Welche menschenrechtlichen Standards
sind unabdingbar? Gegen unrechtmäßige Haft kann sich Jede*r wehren –
gilt das auch für Geflüchtete? Welche Bedeutung hat hier der globale
Kontext? Im anschließenden Panel werden wir, im Austausch mit
Landesregierungen, Zivilgesellschaft, Justiz und anwaltlicher Praxis,
Handlungsspielräume im Bundestag diskutieren.
Nähere Informationen zum Programm finden Sie hier. Die Online-Anmeldung ist bis zum 03. Juni 2019 möglich.
Am Montag, dem 03. Juni 2019, werden in 2 Ausschüssen des Bundestages eine fülle von Gesetzesverschärfungen behandelt – unter anderem das Geordnete Rückkehr-Gesetz. Es steht zu befürchten, dass das Geordnete-Rückkehr-Gesetz noch vor der Sommerpause durchgewunken wird.
Polizeieinsatz nach Demonstration am 11. Mai 2019 in der
Abschiebehaft in Pforzheim. Fesselung und Isolation. Wir fordern
Aufklärung!
Petition an den Landtag von Baden-Württemberg
Sehr geehrte Frau Vorsitzende Böhlen, Sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses
Petitionstext
| Mit der Eingabe dieser Petition stellen wir den Antrag auf 1.-) eine
sofortige Untersuchung der polizeilichen Übergriffe am 11.05.2019 und
der nachfolgenden Sanktionen (insbesondere der Einzelhaft) gegen
inhaftierte Geflüchtete in der Abschiebehaft in Pforzheim 2.-) eine
unabhängige Anhörung der Betroffenen und die Aussetzung der
Abschiebungen von Betroffenen, die zur Klärung der Vorfälle beitragen
können 3.-) die Abschaffung der Abschiebehaft in Baden-Württemberg.
Wir rufen dazu als Gruppe oder Einzelperson die Eingabe der PETITION zu unterstützen.
Termin: Freitag, 24. Mai 2019 von 16 – 19 Uhr Ort: Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin Referent: Peter Fahlbusch, Rechtsanwalt und Mitglied im Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)
Derzeit setzt Brandenburg verstärkt eine Politik um, deren Ziel es ist, die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Dies geschieht zum einen durch die monatelange Isolation in der Erstaufnahmeeinrichtung, aus der die weit größte Zahl der Abschiebungen stattfindet. Zum anderen wird im Sommer 2019 ein Ausreisegewahrsam am Flughafen Schönefeld in Betrieb genommen und voraussichtlich im kommenden Jahr die Abschiebungshaft wiedereröffnet. Im geplanten Ausreisegewahrsam gibt es keinen regelmäßigen Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung und keinen Kontakt mit Ehrenamtlichen und der Zivilgesellschaft. Der Ausreisegewahrsam ist Teil der Erstaufnahmeeinrichtung in Brandenburg, die inzwischen die meisten Charakteristiken eines Ankerzentrums erfüllt und wo viele Asylsuchende zu Unrecht für die gesamte Dauer ihres Asylverfahrens bleiben müssen. Auch hier gibt es keine unabhängige Beratung und kaum Zugang zu ehrenamtlicher Unterstützung. In seinem Vortrag wird der Rechtsanwalt Peter Fahlbusch über die politische und rechtliche Geschichte von Abschiebehaftanstalten sprechen, aus seiner Beratungspraxis berichten und die geplanten rechtlichen Verschärfungen auf Bundesebene beleuchten. Er vertritt seit vielen Jahren Menschen in Abschiebehaft und macht immer wieder darauf aufmerksam, dass in rund 50% der von ihm vertretenen Fälle die Haft rechtswidrig angeordnet wurde. Anschließend wollen wir uns über die Umsetzung in Brandenburg austauschen. Was kann gegen die Pläne der Landesregierung, Menschen zukünftig wieder zum Zweck der Abschiebung zu inhaftieren, unternommen werden? Wie gehen wir dagegen vor, dass Menschen rechtswidrig ihrer Freiheit beraubt oder monatelang in der Erstaufnahme isoliert werden, um Abschiebungen durchzusetzen?
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg reagiert mit Verwunderung auf die Äußerungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe bezüglich der Bedingungen in der Abschiebehaft in Pforzheim. Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg und Mitglied der AG Abschiebehaft Pforzheim, sagt hierzu:
„Mehrere Aussagen des Regierungspräsidiums, die im Zuge der Berichterstattung zur Pressekonferenz der AG Abschiebehaft am 8. Mai 2019 gemacht worden, sind grob irreführend bis eindeutig wahrheitswidrig.”
Bezüglich der Kritik, dass keine Räume für Beratungsgespräche zur Verfügung stehen, und die Berater*innen und Seelsorger nur in den Besuchszellen mit den Inhaftierten sprechen, sagt das Regierungspräsidium gegenüber dem SWR:
„Einen speziellen Raum gebe es aus Kapazitätsgründen nicht. […] Zudem sei das auch in anderen Abschiebehaftanstalten in Deutschland so geregelt.”
Auf Nachfrage des Flüchtlingsrats haben Personen, die in anderen Bundesländern in der Beratung in der Abschiebehaft tätig sind, Folgendes berichtet:
Die ökumenische Beratungsstelle in der Abschiebehafteinrichtung Ingelheim (Rheinland-Pfalz) hat ein eigenes Büro innerhalb der Hafteinrichtung, das zu festen Zeiten besetzt ist. In der Abschiebehafteinrichtung Langenhagen (Niedersachsen) bietet der Flüchtlingsrat Niedersachsen zu festen Zeiten Beratung an, die in einem Konferenzraum stattfinden und nicht in den Besuchsräumen. In der Abschiebehafteinrichtung Eichstätt (Bayern) ist ein Berater des Jesuiten-Flüchtlingsdiensts einmal wöchentlich zur gleichen Zeit präsent, um in der Freizeithalle, wo Inhaftierte Zugang zu Sport- und Freizeitangeboten haben, Beratung anzubieten. In der Abschiebehafteinrichtung Erding (Bayern) führt der Jesuiten-Flüchtlingsdienst im Büro des Sozialdienstes Beratungsgespräche durch. Das Regierungspräsidium möchte die Pforzheimer Verhältnisse als Normalität erscheinen lassen. Wir sagen ganz deutlich: Das was in dieser Einrichtung passiert, ist nicht normal – hier werden Rechte verwehrt, die in anderen Bundesländern – sogar in Bayern – gewährt werden.
Bezüglich der Nichterlaubnis religiöser Feierlichkeiten wird das Regierungspräsidium in der Pforzheimer Zeitung vom 10. Mai zitiert mit den Worten:
„Der Leiter der Abschiebehaft lehne auch keine interreligiösen Angebote ab. Es gebe allerdings kaum Nachfrage danach.”
Wer auch immer diese Aussage getätigt hat, sagt entweder bewusst die Unwahrheit oder ist falsch informiert.
Im Dezember 2016 gab es die erste und letzte interreligiöse Friedenslichtfeier in einem Gemeinschaftsraum, der früher in der JVA als Gottesdienstraum genutzt wurde. Eine Anfrage seitens der Seelsorger, eine ähnliche Feier zu Pfingsten 2017 durchzuführen, wurde vom Anstaltsleiter Herrn Paukner abgelehnt – ebenso spätere Anfragen ähnlicher Art.
Wenn das Regierungspräsidium behauptet, es würde kaum Interesse an einer solchen Feier geben, dann liegt dies daran, dass das Angebot den Inhaftierten nicht bekannt ist. Ein entsprechender Infoflyer zu den seelsorgerischen Angeboten wurde trotz Zusage der Anstaltsleitung augenscheinlich nicht an die Inhaftierten verteilt – zumindest hat kein einziger Inhaftierter auf Anfrage der Berater*innen und Seelsorger hin angegeben, den Flyer gesehen zu haben. Wenn einzelne Inhaftierte im direkten Gespräch gefragt werden, ob sie Interesse an einer interreligiösen Feier hätten, ist die Resonanz in aller Regel sehr positiv.
Zudem werden nicht nur interreligiöse Feierlichkeiten, sondern auch solche für Personen der gleichen Religion, nicht erlaubt werden. Wünschen sich beispielsweise – und der Fall ist tatsächlich vorgekommen – mehrere katholische Insassen die Teilnahme an einem Gottesdienst, ist es dem Seelsorger nicht erlaubt, sich mit ihnen in einem Raum zu versammeln. Stattdessen muss er mit jedem einzelnen nacheinander jeweils zu zweit den Gottesdienst zelebrieren. Dies widerspricht dem christlichen Gemeinschaftsgedanken, aber auch Artikel 18 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, wonach jeder Mensch das Recht hat, auch in Gemeinschaft mit anderen den Glauben zu bekennen.
Bezüglich der ebenfalls in der Pforzheimer Zeitung zitierten Behauptung des Regierungspräsidiums:
„Die Untergebrachten werden bei Bedarf umfassend medizinisch versorgt. Dies beinhaltet auch Vorstellungen bei Fachärzten und Krankenhäusern bis hin zu Psychiatrien.”
kann auf den bereits bei der Pressekonferenz geschilderten Fall verwiesen werden, in dem ein Seelsorger einen dringend benötigter Augenarzttermin für einen Inhaftierten organisierte, und die Verantwortlichen in der Haftanstalt es dem Inhaftieren nicht ermöglichten, diesen Termin wahrzunehmen. Des Weiteren müssen die Mitglieder der AG Abschiebehaft regelmäßig erfahren, dass es keinerlei psychologische oder psychiatrische Betreuung gibt – was sich aufgrund der extrem belastenden Situation, in der sich die Inhaftierten befinden als absolut verantwortungslos bezeichnet werden muss.
Am
heutigen Donnerstag (16.5.2019) findet die erste Lesung des Geordneten
Rückkehrgesetzes im Deutschen Bundestag. Die Kampagne 100 Jahre
Abschiebehaft kritisiert das Gesetz scharf. Es wird zu einer massiven
Ausweitung der Anwendung von Abschiebehaft führen.
Innenminister
Horst Seehofer plant seit seiner Amtseinführung an Gesetzen, welche die
Situation von geflüchteten Menschen verschlechtern. Als nächstes Gesetz
soll das Geordnete-Rückführungs-Gesetz eingeführt werden.
Durch
das Gesetz sind Ausschluss gesellschaftlicher Teilhabe durch eine
‚Duldung light‘ sowie eine massive Ausweitung von Abschiebehaft geplant.
Unter anderem soll eine Beugehaft neu aufgenommen werden, um
geflüchtete Menschen zu zwingen, bei ihrer Identitätsfeststellung
mitzuwirken. Sie können hierzu bis zu zwei Wochen inhaftiert werden.
Erneut
eingeführt werden soll, dass Abschiebegefangene und Strafgefangene
zusammen in ein Gefängnis untergebracht werden dürfen. Solch eine
Gesetzespassage hat es bereits einmal in Deutschland gegeben. Der
Europäische Gerichtshof hat jedoch im Jahre 2014 geurteilt, dass dieses
nicht mit der europäischen Rückführungsrichtlinie übereinstimmt und
daher unrechtmäßig ist. Daher haben bereits im Vorfeld elf Innenminister
der Länder erklärt, dieses nicht anwenden zu wollen. Seehofer beruft
sich nun auf einen Passus in der Rückführungsrichtlinie, wonach dieses
in einem Notstand vorübergehend möglich ist. „Wo Seehofer diesen
Notstand nun sieht, bleibt vollkommen unklar. Deutschland hat bereits
jetzt mehr als ausreichend Haftplätze für Abschiebegefangene und weitere
Abschiebegefängnisse sind in Bau“, so Frank Gockel, Pressesprecher der
Kampagne 100-Jahre-Abschiebehaft.
Der
erste Referentenentwurf sah noch vor, dass Menschen ohne richterlichen
Beschluss bis zu 10 Tage inhaftiert werden durften. Dieses wurde
zwischenzeitlich geändert. „Dieses macht deutlich, dass Seehofer zur
Bekämpfung von Flüchtlingen sogar bereit ist, dass Grundgesetz und den
Rechtsstaat zu missachten“, so Gockel.
Am
16.5.2019 wird das Gesetz in erster Lesung im Bundestag behandelt. Die
Kampagne 100 Jahre Abschiebehaft hofft, dass die anderen Parteien sich
intensiv mit dem Gesetz auseinandersetzen. Aus ihrer Sicht kommt es nun
darauf an, dass die SPD standhaft bleibt. „Sie muss sich nun
entscheiden, ob sie der Orbanisierung der CSU/CDU blind folgt oder sich
an Grund- und Menschenrechten orientiert, um geflüchteten Menschen
gerecht zu werden“, so Gockel.
Gockel
weiter: “Die rechtsstaatlichen Institutionen und Prinzipien, mit denen
offen gebrochen werden sollen, nur um Entrechtung und Ausgrenzung
durchzusetzen, ist unerträglich! Wir schließen uns der Aufforderung von
PRO ASYL und Landesflüchtlingsräten an und fordern die Abgeordneten dazu
auf, das Gesetz abzulehnen.”
Deutschland
steht wegen seiner Abschiebungspraxis in der Kritik. Eine Delegation
des Europarates bemängelt, dass die Betroffenen nicht rechtzeitig
informiert würden. Das Anti-Folter-Komitee des Europarats (CPT) kritisiert,
dass Abschiebungen aus Deutschland den Betroffenen häufig zu
kurzfristig angekündigt werden, und fordert, dass Betroffene auch in
Abschiebehaft wissen müssen, wann sie Deutschland verlassen müssen. Es
sei unerlässlich, dass den Menschen rechtzeitig mitgeteilt werde, dass
sie Deutschland verlassen müssten. Nur so könnten sich die Menschen
psychisch mit der Situation auseinandersetzen.
Die CPT-Expert_innen kritisierten im Übrigen Misshandlungen von afghanischen Geflüchteten im Rahmen einer Abschiebung ach Afghanistan von August 2018: Einem von sechs Polizisten festgehaltenen Mann habe ein Polizist einen Arm gegen den Hals gedrückt, was seine Atemfähigkeit eingeschränkt habe. Ein anderer Polizist habe dem am ganzen Körper mit Klebeband Gefesselten mehrmals für längere Zeit die Genitalien gequetscht. Ein solches Vorgehen sei „unverhältnismäßig und unangemessen“. Deutschland müsse „sofort Maßnahmen ergreifen“, um die Anwendung dieser Techniken zu unterbinden.
Im Weiteren kritisiert das Anti-Folter-Komitee die Situation in der Abschiebehaft im bayerischen Eichstätt. Die ehemalige Strafhaftanstalt sei nicht an die speziellen Bedürfnisse der Gefangenen angepasst worden. Das Anti-Folter-Komitee fordert ein System der offenen Türen, Zugang zu Tagesaktivitäten, mindestens eine Stunde Hofgang für alle Gefangenen, die Erlaubnis zu telefonieren und Besuch zu empfangen, wirksamere Maßnahmen zur Vorbeugung von Selbstverletzung und Suizid. Zudem solle die Privatsphäre besser geschützt und es unterlassen werden, den Toilettenbereich unverpixelt mit Überwachungskameras zu filmen. Außerdem könnten die Insassen nicht direkt einen Arzt sprechen, sondern müssten einen Termin erst bei einem der Aufpasser anmelden, wie der Bericht bemängelte.
Die Delegation forderte in ihrem Bericht, dass an Abschiebungen beteiligte Polizisten eine Kennzeichnung tragen müssen. Bei der begleiteten Ausweisung aus Bayern sei das nicht der Fall gewesen.
Am heutigen Donnerstag
(16.5.2019) findet die erste Lesung des Geordneten Rückkehrgesetzes im
Deutschen Bundestag. Die Kampagne 100 Jahre Abschiebehaft kritisiert das
Gesetz scharf. Es wird zu einer massiven Ausweitung der Anwendung von
Abschiebehaft führen.
Innenminister
Horst Seehofer plant seit seiner Amtseinführung an Gesetzen, welche die
Situation von geflüchteten Menschen verschlechtern. Als nächstes Gesetz
soll das Geordnete-Rückführungs-Gesetz eingeführt werden.
Durch
das Gesetz sind Ausschluss gesellschaftlicher Teilhabe durch eine
‚Duldung light‘ sowie eine massive Ausweitung von Abschiebehaft geplant.
Unter anderem soll eine Beugehaft neu aufgenommen werden, um
geflüchtete Menschen zu zwingen, bei ihrer Identitätsfeststellung
mitzuwirken. Sie können hierzu bis zu zwei Wochen inhaftiert werden.
Erneut
eingeführt werden soll, dass Abschiebegefangene und Strafgefangene
zusammen in ein Gefängnis untergebracht werden dürfen. Solch eine
Gesetzespassage hat es bereits einmal in Deutschland gegeben. Der
Europäische Gerichtshof hat jedoch im Jahre 2014 geurteilt, dass dieses
nicht mit der europäischen Rückführungsrichtlinie übereinstimmt und
daher unrechtmäßig ist. Daher haben bereits im Vorfeld elf Innenminister
der Länder erklärt, dieses nicht anwenden zu wollen. Seehofer beruft
sich nun auf einen Passus in der Rückführungsrichtlinie, wonach dieses
in einem Notstand vorübergehend möglich ist. „Wo Seehofer diesen
Notstand nun sieht, bleibt vollkommen unklar. Deutschland hat bereits
jetzt mehr als ausreichend Haftplätze für Abschiebegefangene und weitere
Abschiebegefängnisse sind in Bau“, so Frank Gockel, Pressesprecher der
Kampagne 100-Jahre-Abschiebehaft.
Der
erste Referentenentwurf sah noch vor, dass Menschen ohne richterlichen
Beschluss bis zu 10 Tage inhaftiert werden durften. Dieses wurde
zwischenzeitlich geändert. „Dieses macht deutlich, dass Seehofer zur
Bekämpfung von Flüchtlingen sogar bereit ist, dass Grundgesetz und den
Rechtsstaat zu missachten“, so Gockel.
Am
16.5.2019 wird das Gesetz in erster Lesung im Bundestag behandelt. Die
Kampagne 100 Jahre Abschiebehaft hofft, dass die anderen Parteien sich
intensiv mit dem Gesetz auseinandersetzen. Aus ihrer Sicht kommt es nun
darauf an, dass die SPD standhaft bleibt. „Sie muss sich nun
entscheiden, ob sie der Orbanisierung der CSU/CDU blind folgt oder sich
an Grund- und Menschenrechten orientiert, um geflüchteten Menschen
gerecht zu werden“, so Gockel.
Gockel
weiter: “Die rechtsstaatlichen Institutionen und Prinzipien, mit denen
offen gebrochen werden sollen, nur um Entrechtung und Ausgrenzung
durchzusetzen, ist unerträglich! Wir schließen uns der Aufforderung von
PRO ASYL und Landesflüchtlingsräten an und fordern die Abgeordneten dazu
auf, das Gesetz abzulehnen.”
In
zehn Bundesländern waren am vergangenen Wochenende Menschen gegen
Abschiebehaft und das Geordnete-Rückkehr-Gesetz auf der Straße. Sie
forderten ein Ende der hundertjährigen Geschichte der Abschiebehaft. In
Pforzheim wurde ein Inhaftierter gewaltsam daran gehindert, per Telefon
an der Demonstration teilzunehmen.
Knapp
2.000 Leute demonstrierten vergangenes Wochenende in Berlin, Büren,
Darmstadt, Halle, Dessau, Dresden, Glückstadt, Eichstätt,
Hannover-Langenhagen, Mainz und Pforzheim gegen Abschiebehaft. Neben
Demonstrationen gab es ein Straßenfest in Dessau und eine Fahrraddemo in
Glückstadt. Auf verschiedene Weise nahmen Inhaftierte in einigen
Städten mit den Demonstrant*innen Kontakt auf. Per Telefon, durch das
Klopfen an Fensterscheiben oder durch das Herausstrecken von Händen
durch die Gitterstäbe. “Gewöhnliche Demonstrationen waren das nicht.
Teilnehmer*innen erzählten, dass diese Momente sie sehr berührt und in
ihrem Aktivismus bestärkt haben hätten” führt Gockel aus:
“Ehrenamtliche Initiativen, kirchliche Gemeinden, Schutzsuchende,
antifaschistische Netzwerke, Asylberater*innen – unsere Kampagne wird
von einem breiten, zivilgesellschaftlichen Bündnis getragen.” so Frank Gockel, Pressesprecher der Kampagne 100 Jahre Abschiebehaft.
Erst
kürzlich hatte das Anti-Folter-Komitee des Europarats die Bedingungen
der Haftanstalt Eichstätt deutlich kritisiert. Die nationale
Folterkommission übte zudem bereits 2018 massive Kritik an den Zuständen
im Darmstädter und Bürener Abschiebegefängnis. Unter anderem sei in
Eichstätt nicht in ausreichendem Maße für Suizidprävention gesorgt. “Eine
Bewertung, die für Abschiebehaft überhaupt gilt. Als Haft ohne Straftat
ist sie eine enorme Belastung für die Betroffenen, die dort in hohem
Maße Retraumatisierungen ausgesetzt sind.” so Gockel.
Obwohl
Abschiebehaft sich deutlich von Strafhaftvollzug unterscheiden muss,
gibt es zahlreiche Berichte von willkürlichen Zwangsmaßnahmen und
Isolierhaft. In Pforzheim zeigte sich dies während der Demonstrationen
ganz plastisch: Als ein Inhaftierter im dortigen Abschiebegefängnis per
Telefon zur Demonstration geschaltet werden wollte, um von seinem Recht
auf freie Meinungsäußerung Gebrauch zu machen, stürmten 30 Beamt*innen
seine Zelle, und ordneten ihm bis Montag, 13. Mai, Isolationshaft an. “Hier
zeigt sich auf beschämende Weise das Unrecht, das Geflüchteten
insbesondere in Abschiebehaft widerfährt: Sie werden aus
Verwaltungsgründen weggesperrt und mit aller Gewalt wird ihnen dabei ihr
Recht auf freie Meinungsäußerung genommen! Das ist bar jeglicher
Rechtsstaatlichkeit“, befindet Gockel.
Die SPD will in Berlin und Brandenburg die Abschiebehaft ausweiten. Flüchtlingsinitiativen rufen zum Protest am geplanten neuen Knast auf. Berlin soll wieder ein reguläres Abschiebegefängnis bekommen. Der im September 2018 eröffnete Abschiebegewahrsam speziell für Gefährder solle laut Senatsverwaltung für Inneres künftig auch für reguläre Abschiebehaft von Menschen genutzt werden.
Im März 2019 sei lediglich eine Person in der Gefährder-Abschiebehaftanstalt eingesperrt gewesen, im April 2019 blieb diese komplett leer.
Rot-Rot-Grün wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für die Abschaffung der Abschiebehaft einzusetzen.
Im Juni soll am Flughafen in Berlin-Schönefeld ein Abschiebegewahrsam eröffnet werden. Dagegen gibt es Proteste. Hier ist der Nachbericht der taz von der Demo am 12.05. in Berlin-Schönefeld.
Von INTV gibt es eine Video-Reportage mit Eindrücken von der Demo in Eichstätt am 11.05. gegen Abschiebehaft und mit Statements, warum dort demonstriert wird.
Vergangenen Donnerstag hat das Anti-Folter-Komitee des Europarats die Abschiebehaft in Bayern und ganz konkret die Vorgehensweise in der Eichstätter Anstalt kritisiert. Dort werden Flüchtlinge, die drohen unterzutauchen, bis zu ihrer Abschiebung festgehalten. Mit einem Demonstrationszug durch die Eichstätter Innenstadt prangert das Aktionsbündnis die Zustände dort an und beteiligt sich an der bundesweiten Kampagne „100 Jahre Abschiebehaft – 100 Jahre unschuldig in Haft“.
In
zehn Bundesländern waren am vergangenen Wochenende Menschen gegen
Abschiebehaft und das Geordnete-Rückkehr-Gesetz auf der Straße. Sie
forderten ein Ende der hundertjährigen Geschichte der Abschiebehaft. In
Pforzheim wurde ein Inhaftierter gewaltsam daran gehindert, per Telefon
an der Demonstration teilzunehmen.
Knapp
2.000 Leute demonstrierten vergangenes Wochenende in Berlin, Büren,
Darmstadt, Halle, Dessau, Dresden, Glückstadt, Eichstätt,
Hannover-Langenhagen, Mainz und Pforzheim gegen Abschiebehaft. Neben
Demonstrationen gab es ein Straßenfest in Dessau und eine Fahrraddemo in
Glückstadt. Auf verschiedene Weise nahmen Inhaftierte in einigen
Städten mit den Demonstrant*innen Kontakt auf. Per Telefon, durch das
Klopfen an Fensterscheiben oder durch das Herausstrecken von Händen
durch die Gitterstäbe. “Gewöhnliche Demonstrationen waren das nicht.
Teilnehmer*innen erzählten, dass diese Momente sie sehr berührt und in
ihrem Aktivismus bestärkt haben hätten” führt Gockel aus:
“Ehrenamtliche Initiativen, kirchliche Gemeinden, Schutzsuchende,
antifaschistische Netzwerke, Asylberater*innen – unsere Kampagne wird
von einem breiten, zivilgesellschaftlichen Bündnis getragen.” so Frank Gockel, Pressesprecher der Kampagne 100 Jahre Abschiebehaft.
Erst
kürzlich hatte das Anti-Folter-Komitee des Europarats die Bedingungen
der Haftanstalt Eichstätt deutlich kritisiert. Die nationale
Folterkommission übte zudem bereits 2018 massive Kritik an den Zuständen
im Darmstädter und Bürener Abschiebegefängnis. Unter anderem sei in
Eichstätt nicht in ausreichendem Maße für Suizidprävention gesorgt. “Eine
Bewertung, die für Abschiebehaft überhaupt gilt. Als Haft ohne Straftat
ist sie eine enorme Belastung für die Betroffenen, die dort in hohem
Maße Retraumatisierungen ausgesetzt sind.” so Gockel.
Obwohl
Abschiebehaft sich deutlich von Strafhaftvollzug unterscheiden muss,
gibt es zahlreiche Berichte von willkürlichen Zwangsmaßnahmen und
Isolierhaft. In Pforzheim zeigte sich dies während der Demonstrationen
ganz plastisch: Als ein Inhaftierter im dortigen Abschiebegefängnis per
Telefon zur Demonstration geschaltet werden wollte, um von seinem Recht
auf freie Meinungsäußerung Gebrauch zu machen, stürmten 30 Beamt*innen
seine Zelle, und ordneten ihm bis Montag, 13. Mai, Isolationshaft an. “Hier
zeigt sich auf beschämende Weise das Unrecht, das Geflüchteten
insbesondere in Abschiebehaft widerfährt: Sie werden aus
Verwaltungsgründen weggesperrt und mit aller Gewalt wird ihnen dabei ihr
Recht auf freie Meinungsäußerung genommen! Das ist bar jeglicher
Rechtsstaatlichkeit“, befindet Gockel.