Stellungnahme zu den Behauptungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe bezüglich der Bedingungen in der Abschiebehaft Pforzheim

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg reagiert mit Verwunderung auf die Äußerungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe bezüglich der Bedingungen in der Abschiebehaft in Pforzheim. Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg und Mitglied der AG Abschiebehaft Pforzheim, sagt hierzu:

„Mehrere Aussagen des Regierungspräsidiums, die im Zuge der Berichterstattung zur Pressekonferenz der AG Abschiebehaft am 8. Mai 2019 gemacht worden, sind grob irreführend bis eindeutig wahrheitswidrig.”

Bezüglich der Kritik, dass keine Räume für Beratungsgespräche zur Verfügung stehen, und die Berater*innen und Seelsorger nur in den Besuchszellen mit den Inhaftierten sprechen, sagt das Regierungspräsidium gegenüber dem SWR:

„Einen speziellen Raum gebe es aus Kapazitätsgründen nicht. […] Zudem sei das auch in anderen Abschiebehaftanstalten in Deutschland so geregelt.”

Auf Nachfrage des Flüchtlingsrats haben Personen, die in anderen Bundesländern in der Beratung in der Abschiebehaft tätig sind, Folgendes berichtet:

Die ökumenische Beratungsstelle in der Abschiebehafteinrichtung Ingelheim (Rheinland-Pfalz) hat ein eigenes Büro innerhalb der Hafteinrichtung, das zu festen Zeiten besetzt ist.
In der Abschiebehafteinrichtung Langenhagen (Niedersachsen) bietet der Flüchtlingsrat Niedersachsen zu festen Zeiten Beratung an, die in einem Konferenzraum stattfinden und nicht in den Besuchsräumen.
In der Abschiebehafteinrichtung Eichstätt (Bayern) ist ein Berater des Jesuiten-Flüchtlingsdiensts einmal wöchentlich zur gleichen Zeit präsent, um in der Freizeithalle, wo Inhaftierte Zugang zu Sport- und Freizeitangeboten haben, Beratung anzubieten.
In der Abschiebehafteinrichtung Erding (Bayern) führt der Jesuiten-Flüchtlingsdienst im Büro des Sozialdienstes Beratungsgespräche durch.
Das Regierungspräsidium möchte die Pforzheimer Verhältnisse als Normalität erscheinen lassen. Wir sagen ganz deutlich: Das was in dieser Einrichtung passiert, ist nicht normal – hier werden Rechte verwehrt, die in anderen Bundesländern – sogar in Bayern – gewährt werden.

Bezüglich der Nichterlaubnis religiöser Feierlichkeiten wird das Regierungspräsidium in der Pforzheimer Zeitung vom 10. Mai zitiert mit den Worten:


„Der Leiter der Abschiebehaft lehne auch keine interreligiösen Angebote ab. Es gebe allerdings kaum Nachfrage danach.”

Wer auch immer diese Aussage getätigt hat, sagt entweder bewusst die Unwahrheit oder ist falsch informiert.

Im Dezember 2016 gab es die erste und letzte interreligiöse Friedenslichtfeier in einem Gemeinschaftsraum, der früher in der JVA als Gottesdienstraum genutzt wurde. Eine Anfrage seitens der Seelsorger, eine ähnliche Feier zu Pfingsten 2017 durchzuführen, wurde vom Anstaltsleiter Herrn Paukner abgelehnt – ebenso spätere Anfragen ähnlicher Art.

Wenn das Regierungspräsidium behauptet, es würde kaum Interesse an einer solchen Feier geben, dann liegt dies daran, dass das Angebot den Inhaftierten nicht bekannt ist. Ein entsprechender Infoflyer zu den seelsorgerischen Angeboten wurde trotz Zusage der Anstaltsleitung augenscheinlich nicht an die Inhaftierten verteilt – zumindest hat kein einziger Inhaftierter auf Anfrage der Berater*innen und Seelsorger hin angegeben, den Flyer gesehen zu haben. Wenn einzelne Inhaftierte im direkten Gespräch gefragt werden, ob sie Interesse an einer interreligiösen Feier hätten, ist die Resonanz in aller Regel sehr positiv.

Zudem werden nicht nur interreligiöse Feierlichkeiten, sondern auch solche für Personen der gleichen Religion, nicht erlaubt werden. Wünschen sich beispielsweise – und der Fall ist tatsächlich vorgekommen – mehrere katholische Insassen die Teilnahme an einem Gottesdienst, ist es dem Seelsorger nicht erlaubt, sich mit ihnen in einem Raum zu versammeln. Stattdessen muss er mit jedem einzelnen nacheinander jeweils zu zweit den Gottesdienst zelebrieren. Dies widerspricht dem christlichen Gemeinschaftsgedanken, aber auch Artikel 18 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, wonach jeder Mensch das Recht hat, auch in Gemeinschaft mit anderen den Glauben zu bekennen.

Bezüglich der ebenfalls in der Pforzheimer Zeitung zitierten Behauptung des Regierungspräsidiums:

„Die Untergebrachten werden bei Bedarf umfassend medizinisch versorgt. Dies beinhaltet auch Vorstellungen bei Fachärzten und Krankenhäusern bis hin zu Psychiatrien.” 

kann auf den bereits bei der Pressekonferenz geschilderten Fall verwiesen werden, in dem ein Seelsorger einen dringend benötigter Augenarzttermin für einen Inhaftierten organisierte, und die Verantwortlichen in der Haftanstalt es dem Inhaftieren nicht ermöglichten, diesen Termin wahrzunehmen. Des Weiteren müssen die Mitglieder der AG Abschiebehaft regelmäßig erfahren, dass es keinerlei psychologische oder psychiatrische Betreuung gibt – was sich aufgrund der extrem belastenden Situation, in der sich die Inhaftierten befinden als absolut verantwortungslos bezeichnet werden muss.

(Stellungnahme vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

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