Die Petition zur Aufklärung der massiven Gewaltanwendungen im Rahmen einer Zuschaltung eines Redebeitrages in Abschiebehaft Pforzheim ist seit 15 Monaten weiterhin nicht vom Petitionsausschuss Baden-Württemberg bearbeitet.
Im Artikel von Aktion Bleiberecht finden sich Infos und weiterführende Links zur Petition sowie eine Zustammenstellung von Fakten zur Abschiebehaft Pforzheim
More than 45 persons were gathered at the Pforzheim deportation
Prison to protest continued detention migrants who could not be deported
based on the current situation of the Corona lock down and Border
closure.
The spontaneous protest was part of our solidarity concern for the ongoing hunger by two amongst the about 7 detainees in the Pforzheim deportation prison. The detainees are by the Hungerstrike demanding to be deported to Turkey and Morocco respectively as the can no longer cope with the continued detention and violation of their rights.
Pressemitteilung von Community for All Darmstadt: (Twitter | Facebook | Web)
Die 5 Geflüchteten, die von Abschiebegefängnis Darmstadt in Abschiebehaft Pforzheim verlegt wurden, sind alle entlassen. Insgesamt wurden diese 5 alleine über 374 Tage und damit über ein Jahr rechtswidrig und offenbar sinnlos in Abschiebehaft eingesperrt.
Vier sind nun in Freiheit, einer von ihnen wurde aus Abschiebehaft Pforzheim mit großer Brutalität und gegen den ausdrücklichen Willen der dortigen Behörden in die Türkei abgeschoben.
Pforzheim – Insassen des Abschiebegefängnisses berichten von fehlender medizinischer Versorgung und Isolationshaft. Eine Petition fordert die Untersuchung der Ereignisse und die Errichtung einer Beschwerdestelle.
In Pforzheim sind unschuldige Menschen im Gefängnis. Sie hatten nicht die richtigen Papiere, sie hatten ihr Recht auf Bewegungsfreiheit und Freizügigkeit in Anspruch genommen. Allein deshalb sind sie in Haft, teilweise monatelang. Gefangene, die nicht bereitwillig alles unterschreiben, protestieren oder auch nur ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen, werden mit Isolationshaft innerhalb des Gefängnisses bestraft. Dafür gibt es gesonderte Zellen.
Die Isolierten haben keinen Kontakt mit anderen Gefangenen. Sie
müssen Anstaltskleidung tragen, dürfen weder duschen noch die Wäsche
wechseln. Während der Isolation bekommen sie nichts, um die Zeit zu
verkürzen, Kein Buch, keine Zeitschriften, keine Gebetskette, kein Radio
– nichts. Und sie wissen nicht, wie lange sie in Isolationshaft bleiben
müssen. Das können schon mal acht zermürbend lange Tage werden.
Abschiebe- und Isolationshaft müssen aufhören!
Mit einer Veranstaltung rund um den Abschiebeknast in Pforzheim
wollen wir, wenn auch nur für kurze Zeit, die Isolation der Menschen im
Knast durchbrechen. Wie schon am 11.Mai wollen wir mit Gefangenen
Kontakt aufnehmen und unsere Solidarität zeigen.
Das Antirassistische Netzwerk Baden-Württemberg forderte am
Donnerstag, 6. Juni, vor dem Landtag in Stuttgart Aufklärung über den
Polizeieinsatz am 11. Mai 2019 im Abschiebegefängnis in Pforzheim. Im
Nachgang einer Kundgebung vor dem Abschiebegefängnis waren Einsatzkräfte
der Polizei und der Gefängnisverwaltung gegen die Insassen
vorgegangen.”
Polizeieinsatz nach Demonstration am 11. Mai 2019 in der
Abschiebehaft in Pforzheim. Fesselung und Isolation. Wir fordern
Aufklärung!
Petition an den Landtag von Baden-Württemberg
Sehr geehrte Frau Vorsitzende Böhlen, Sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses
Petitionstext
| Mit der Eingabe dieser Petition stellen wir den Antrag auf 1.-) eine
sofortige Untersuchung der polizeilichen Übergriffe am 11.05.2019 und
der nachfolgenden Sanktionen (insbesondere der Einzelhaft) gegen
inhaftierte Geflüchtete in der Abschiebehaft in Pforzheim 2.-) eine
unabhängige Anhörung der Betroffenen und die Aussetzung der
Abschiebungen von Betroffenen, die zur Klärung der Vorfälle beitragen
können 3.-) die Abschaffung der Abschiebehaft in Baden-Württemberg.
Wir rufen dazu als Gruppe oder Einzelperson die Eingabe der PETITION zu unterstützen.
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg reagiert mit Verwunderung auf die Äußerungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe bezüglich der Bedingungen in der Abschiebehaft in Pforzheim. Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg und Mitglied der AG Abschiebehaft Pforzheim, sagt hierzu:
„Mehrere Aussagen des Regierungspräsidiums, die im Zuge der Berichterstattung zur Pressekonferenz der AG Abschiebehaft am 8. Mai 2019 gemacht worden, sind grob irreführend bis eindeutig wahrheitswidrig.”
Bezüglich der Kritik, dass keine Räume für Beratungsgespräche zur Verfügung stehen, und die Berater*innen und Seelsorger nur in den Besuchszellen mit den Inhaftierten sprechen, sagt das Regierungspräsidium gegenüber dem SWR:
„Einen speziellen Raum gebe es aus Kapazitätsgründen nicht. […] Zudem sei das auch in anderen Abschiebehaftanstalten in Deutschland so geregelt.”
Auf Nachfrage des Flüchtlingsrats haben Personen, die in anderen Bundesländern in der Beratung in der Abschiebehaft tätig sind, Folgendes berichtet:
Die ökumenische Beratungsstelle in der Abschiebehafteinrichtung Ingelheim (Rheinland-Pfalz) hat ein eigenes Büro innerhalb der Hafteinrichtung, das zu festen Zeiten besetzt ist. In der Abschiebehafteinrichtung Langenhagen (Niedersachsen) bietet der Flüchtlingsrat Niedersachsen zu festen Zeiten Beratung an, die in einem Konferenzraum stattfinden und nicht in den Besuchsräumen. In der Abschiebehafteinrichtung Eichstätt (Bayern) ist ein Berater des Jesuiten-Flüchtlingsdiensts einmal wöchentlich zur gleichen Zeit präsent, um in der Freizeithalle, wo Inhaftierte Zugang zu Sport- und Freizeitangeboten haben, Beratung anzubieten. In der Abschiebehafteinrichtung Erding (Bayern) führt der Jesuiten-Flüchtlingsdienst im Büro des Sozialdienstes Beratungsgespräche durch. Das Regierungspräsidium möchte die Pforzheimer Verhältnisse als Normalität erscheinen lassen. Wir sagen ganz deutlich: Das was in dieser Einrichtung passiert, ist nicht normal – hier werden Rechte verwehrt, die in anderen Bundesländern – sogar in Bayern – gewährt werden.
Bezüglich der Nichterlaubnis religiöser Feierlichkeiten wird das Regierungspräsidium in der Pforzheimer Zeitung vom 10. Mai zitiert mit den Worten:
„Der Leiter der Abschiebehaft lehne auch keine interreligiösen Angebote ab. Es gebe allerdings kaum Nachfrage danach.”
Wer auch immer diese Aussage getätigt hat, sagt entweder bewusst die Unwahrheit oder ist falsch informiert.
Im Dezember 2016 gab es die erste und letzte interreligiöse Friedenslichtfeier in einem Gemeinschaftsraum, der früher in der JVA als Gottesdienstraum genutzt wurde. Eine Anfrage seitens der Seelsorger, eine ähnliche Feier zu Pfingsten 2017 durchzuführen, wurde vom Anstaltsleiter Herrn Paukner abgelehnt – ebenso spätere Anfragen ähnlicher Art.
Wenn das Regierungspräsidium behauptet, es würde kaum Interesse an einer solchen Feier geben, dann liegt dies daran, dass das Angebot den Inhaftierten nicht bekannt ist. Ein entsprechender Infoflyer zu den seelsorgerischen Angeboten wurde trotz Zusage der Anstaltsleitung augenscheinlich nicht an die Inhaftierten verteilt – zumindest hat kein einziger Inhaftierter auf Anfrage der Berater*innen und Seelsorger hin angegeben, den Flyer gesehen zu haben. Wenn einzelne Inhaftierte im direkten Gespräch gefragt werden, ob sie Interesse an einer interreligiösen Feier hätten, ist die Resonanz in aller Regel sehr positiv.
Zudem werden nicht nur interreligiöse Feierlichkeiten, sondern auch solche für Personen der gleichen Religion, nicht erlaubt werden. Wünschen sich beispielsweise – und der Fall ist tatsächlich vorgekommen – mehrere katholische Insassen die Teilnahme an einem Gottesdienst, ist es dem Seelsorger nicht erlaubt, sich mit ihnen in einem Raum zu versammeln. Stattdessen muss er mit jedem einzelnen nacheinander jeweils zu zweit den Gottesdienst zelebrieren. Dies widerspricht dem christlichen Gemeinschaftsgedanken, aber auch Artikel 18 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, wonach jeder Mensch das Recht hat, auch in Gemeinschaft mit anderen den Glauben zu bekennen.
Bezüglich der ebenfalls in der Pforzheimer Zeitung zitierten Behauptung des Regierungspräsidiums:
„Die Untergebrachten werden bei Bedarf umfassend medizinisch versorgt. Dies beinhaltet auch Vorstellungen bei Fachärzten und Krankenhäusern bis hin zu Psychiatrien.”
kann auf den bereits bei der Pressekonferenz geschilderten Fall verwiesen werden, in dem ein Seelsorger einen dringend benötigter Augenarzttermin für einen Inhaftierten organisierte, und die Verantwortlichen in der Haftanstalt es dem Inhaftieren nicht ermöglichten, diesen Termin wahrzunehmen. Des Weiteren müssen die Mitglieder der AG Abschiebehaft regelmäßig erfahren, dass es keinerlei psychologische oder psychiatrische Betreuung gibt – was sich aufgrund der extrem belastenden Situation, in der sich die Inhaftierten befinden als absolut verantwortungslos bezeichnet werden muss.
In
zehn Bundesländern waren am vergangenen Wochenende Menschen gegen
Abschiebehaft und das Geordnete-Rückkehr-Gesetz auf der Straße. Sie
forderten ein Ende der hundertjährigen Geschichte der Abschiebehaft. In
Pforzheim wurde ein Inhaftierter gewaltsam daran gehindert, per Telefon
an der Demonstration teilzunehmen.
Knapp
2.000 Leute demonstrierten vergangenes Wochenende in Berlin, Büren,
Darmstadt, Halle, Dessau, Dresden, Glückstadt, Eichstätt,
Hannover-Langenhagen, Mainz und Pforzheim gegen Abschiebehaft. Neben
Demonstrationen gab es ein Straßenfest in Dessau und eine Fahrraddemo in
Glückstadt. Auf verschiedene Weise nahmen Inhaftierte in einigen
Städten mit den Demonstrant*innen Kontakt auf. Per Telefon, durch das
Klopfen an Fensterscheiben oder durch das Herausstrecken von Händen
durch die Gitterstäbe. “Gewöhnliche Demonstrationen waren das nicht.
Teilnehmer*innen erzählten, dass diese Momente sie sehr berührt und in
ihrem Aktivismus bestärkt haben hätten” führt Gockel aus:
“Ehrenamtliche Initiativen, kirchliche Gemeinden, Schutzsuchende,
antifaschistische Netzwerke, Asylberater*innen – unsere Kampagne wird
von einem breiten, zivilgesellschaftlichen Bündnis getragen.” so Frank Gockel, Pressesprecher der Kampagne 100 Jahre Abschiebehaft.
Erst
kürzlich hatte das Anti-Folter-Komitee des Europarats die Bedingungen
der Haftanstalt Eichstätt deutlich kritisiert. Die nationale
Folterkommission übte zudem bereits 2018 massive Kritik an den Zuständen
im Darmstädter und Bürener Abschiebegefängnis. Unter anderem sei in
Eichstätt nicht in ausreichendem Maße für Suizidprävention gesorgt. “Eine
Bewertung, die für Abschiebehaft überhaupt gilt. Als Haft ohne Straftat
ist sie eine enorme Belastung für die Betroffenen, die dort in hohem
Maße Retraumatisierungen ausgesetzt sind.” so Gockel.
Obwohl
Abschiebehaft sich deutlich von Strafhaftvollzug unterscheiden muss,
gibt es zahlreiche Berichte von willkürlichen Zwangsmaßnahmen und
Isolierhaft. In Pforzheim zeigte sich dies während der Demonstrationen
ganz plastisch: Als ein Inhaftierter im dortigen Abschiebegefängnis per
Telefon zur Demonstration geschaltet werden wollte, um von seinem Recht
auf freie Meinungsäußerung Gebrauch zu machen, stürmten 30 Beamt*innen
seine Zelle, und ordneten ihm bis Montag, 13. Mai, Isolationshaft an. “Hier
zeigt sich auf beschämende Weise das Unrecht, das Geflüchteten
insbesondere in Abschiebehaft widerfährt: Sie werden aus
Verwaltungsgründen weggesperrt und mit aller Gewalt wird ihnen dabei ihr
Recht auf freie Meinungsäußerung genommen! Das ist bar jeglicher
Rechtsstaatlichkeit“, befindet Gockel.
Von Aktion Bleiberecht gibt es einen Demo-Nachbericht vom 11. Mai in Pforzheim.
Dabei wurde ein Inhaftierter zugeschaltet:
Er erklärte, dass er unschuldig im Gefängnis sitzt und seine zwei Kinder hier in Deutschland leben. Weiterhin sagte er, dass sich alle im Gefängnis sehr diskriminiert fühlen und nicht verstehen warum sie inhaftiert sind. Niemand habe eine Straftat begangen.
Es kam zu Repressionen gegen die Inhaftierten:
Zu beobachten war, dass etwa 10 bis 12 behelmte Polizisten, die zur Demonstration eingesetzt waren, in das Gefängnisgebäude stürmten. Danach fuhren noch drei Polizeifahrzeuge mit Blaulicht vor dem Abschiebegefängnis vor. Später gab es die Information, dass die Gefangenen in ihre Zellen gedrängt wurden und diese bis Montag nicht mehr verlassen dürfen. Normalerweise dürfen sich die Geflüchteten „von morgens bis zum Einschluss um 22 Uhr frei bewegen, müssen sich also nicht in ihrem Zimmer aufhalten.
Arbeitsgruppe
kritisiert mangelnde Kontrolle und zahlreiche Missstände in
Pforzheimer Haftanstalt
Die
Arbeitsgruppe Abschiebehaft Pforzheim ist besorgt über die Situation
in Baden-Württembergs Abschiebehafteinrichtung. Bei einem
Pressegespräch am Mittwoch informierte die Gruppe aus haupt- und
ehrenamtlich Tätigen über ihre Erfahrungen in der Arbeit mit
Menschen in Abschiebehaft, und beklagten dabei gravierende Mängel.
Weil
die Abschiebehaft keine Strafhaft ist, sondern „lediglich” der
Sicherung der Abschiebung dient, müssten die Bedingungen innerhalb
der Haftanstalt eigentlich weniger restriktiv sein als die für
Personen, die wegen begangener Straftaten hinter Gitter sitzen. Doch
in Pforzheim sei dies nicht der Fall, eher im Gegenteil – so die AG
Abschiebehaft, die sich Mitte April mit einem offenen Brief an
Verantwortliche in Politik und Verwaltung gewandt hat, um die
festgestellten Missstände anzuprangern.
„Aus
Statistiken von Anwälten und Beratungsstellen ist bekannt, dass ein
erheblicher Anteil der Inhaftierungen in der Abschiebehaft – rund
50% – rechtswidrig sind”,
erklärte Christian Schmidt vom Forum Asyl Pforzheim. Umso wichtiger
ist es nach Überzeugung der Arbeitsgruppe, dass die Inhaftierten
Zugang zu Unterstützung und Beratung haben. Doch dies werde in
Pforzheim massiv erschwert.
„Wir
würden gerne kontrollieren, ob die Inhaftierungen rechtmäßig sind.
Aber ich kann nicht einfach reingehen und eine offene Beratungsstunde
anbieten, sondern werde wie eine normale Besucherin behandelt und
kann immer nur gezielt eine bestimmte Person besuchen, dessen Namen
ich kenne. So können nur diejenigen beraten werden, die auf uns
zukommen. Wer nicht von unserem Angebot weiß, kann auch keine
unabhängige Beratung erhalten”,
berichtete Kirsten Boller, die im Auftrag von Caritas und Diakonie
als Kontakt- und Beratungsstelle in der Abschiebehaft fungiert.
„Viele
der Inhaftierten verstehen die Verfahren nicht und verstehen nicht,
warum sie im Gefängnis sitzen, ohne eine Straftat begangen zu
haben”,
betonte Anna Roß von Amnesty International. Aus ihrer Sicht müssten
Inhaftierte in der Abschiebehaft Pflichtverteidiger zugeteilt
bekommen – so wie es in Strafsachen vorgeschrieben ist. Die
ehrenamtliche Beraterin berichtete von Fällen, in denen Väter von
Patchwork-Familien oder von ungeborenen Kindern in der Abschiebehaft
saßen. Auch Traumatisierte oder chronisch Kranke seien keine
Seltenheit.
„Eine
dringend notwendige psychologische Betreuung findet faktisch nicht
statt. Ähnlich sieht es bei schweren physischen Krankheiten und
Verletzungen aus”,
berichtete Pfarrer Andreas Quincke, der evangelische Seelsorger in
der Hafteinrichtung. Er schilderte einen Fall, in dem er einen
dringend benötigen Augenarzttermin für einen Inhaftierten
organisierte, die Zuständigen in der Abschiebehaft sich einfach
weigerten, den Betroffen dort hinzubringen.
„Mit
den Kranken ist es ähnlich wie mit den auf rechtlich fragwürdiger
Grundlage Inhaftierten, die mangels Zugang zu Beratung und
anwaltlicher Unterstützung nichts gegen ihre Inhaftierung
unternehmen können: Der Anstaltsleitung scheint es ganz recht zu
sein, dass da niemand zu genau hinschaut. Im Zweifel hat man dann
eben eine Abschiebung mehr erreicht – das gilt ja heutzutage
grundsätzlich als Erfolg”,
so Pfarrer Quincke.
Die
fehlende Transparenz, die nach Auffassung der AG Abschiebehaft
durchaus von verantwortlicher Stelle gewollt zu sein scheint,
kritisiert auch Christian Schmidt vom Forum Asyl Pforzheim. Anfangs
habe man Hoffnungen in den gesetzlich vorgeschriebenen Beirat
gesetzt, der formal das Recht hat, unangemeldete Besuche
durchzuführen und die Inhaftierten in ihren Zellen aufzusuchen.
„Diese Hoffnung hat sich schnell erledigt, denn der Beirat führt
lediglich nach Absprache mit der Anstaltsleitung angemeldete Besuche
durch und unterbreitet den Verantwortlichen unverbindliche
Anregungen, die diese folgenlos ignorieren können. Der Beirat kann
eventuelle Kritik oder Missstände nicht nach außen tragen, wenn die
Anstaltsleitung und das Innenministerium nichts unternehmen. Deshalb
hat dieser Beirat lediglich eine Alibi-Funktion”, so
Schmidt.
Kirsten
Boller betonte, dass das, was die Arbeitsgruppe in Pforzheim fordert,
keineswegs illusorisch sei. In anderen Bundesländern sei es absolut
normal, dass es in der Haftanstalt ein eigenes Büro für eine
unabhängige Beratungsstelle gibt, die regelmäßige offene
Sprechstunden anbieten kann.
Woanders
üblich und völlig unstrittig ist auch das Recht auf die Abhaltung
religiöser Feiern. Doch in Pforzheim endet auch dieses Recht an der
Gefängnispforte, wie Andreas Quincke beklagt: „Im
Abschiebehaftgesetz steht zum Thema Religion leider nur ein Satz:
Dass die Inhaftierten das Recht auf Kontakt zu einem Seelsorger ihrer
Religion haben. Die maximal restriktive Linie der Anstaltsleitung
sieht so aus, das genau dies gewährt wird, aber auch wirklich nur
dies. Das heißt, dass Seelsorge nur in Einzelgesprächen stattfinden
kann. Ein christlicher Gottesdienst, ein islamisches Freitagsgebet
oder auch eine interreligiöse Feier, wo sich mehrere Personen
versammeln – all diese Sachen sind in jeder Justizvollzugsanstalt
völlig normal, doch hier werden sie ohne Begründung schlicht
untersagt. Das halte ich für einen Skandal.” Die Seelsorger
werden ebenfalls wie besuchende Privatpersonen behandelt, während in
anderen Abschiebehafteinrichtungen und Justizvollzugsanstalten
Seelsorgende meist einen ungehinderten Zugang haben.
„Wir
haben den Dialog mit der Anstaltsleitung und mit dem Beirat gesucht,
wir haben auch mit Landes- und Bundestagsabgeordneten gesprochen.
Aber an den Zuständen hat sich nichts geändert. Deshalb haben wir
beschlossen an die Öffentlichkeit zu gehen”,
erklärte Christian Schmidt. Zudem sagte er mit Blick auf die Pläne
von Bundesinnenminister Seehofer nach Gesetzesverschärfungen
bezüglich Abschiebehaft: „In
Pforzheim braucht man diese Verschärfungen nicht. Denn restriktiver
als es jetzt ist kann man es eigentlich ohnehin nicht mehr machen.”
Aus
seiner Sicht besteht ein Zusammenhang zwischen den
Gesetzesverschärfungen, den Missständen in der Abschiebehaft und
den gesellschaftlichen Rechtsruck. Auch deshalb erfolgte der Hinweis
auf die Demonstration am Samstag gegen den Aufmarsch der Partei „Die
Rechte”. Die Gegendemonstration beginnt um 11 am Hauptbahnhof
und wird zwischen 12 und 13 Uhr an der Abschiebehaft sein.
Antira-Netzwerk-DEMO am 11. Mai 2019 in Pforzheim gegen die Abschiebehaft und den Aufmarsch der Partei ‘Die Rechte’
Demonstration in Pforzheim
Rassistische Politik bekämpfen! Die Fratze heißt Faschismus!
Wir rufen für den 11. Mai 2019 zur Teilnahme an der Demonstration im
Rahmen der bundesweiten Aktionstage „100 Jahre sind genug –
Abschiebehaft abschaffen!“ gegen das Abschiebegefängnis in Pforzheim auf
und wollen uns zeitgleich einem Aufmarsch der Nazi Partei „Die Rechte“ (DR) in Pforzheim in den Weg stellen.
Abschiebehaft abschaffen! Im
Jahr 1919 hat erstmals Bayern die Abschiebehaft als antisemitisches
Instrument eingeführt. Auch aus dem Pforzheimer Gefängnis wurden
zwischen 1933 und 1945 viele Menschen deportiert. Seit den 90er Jahren
wird die Abschiebehaft gegen Geflüchtete eingesetzt. Aus diesem Anlass
finden bundesweit vor zahlreichen Abschiebegefängnissen Aktionen statt.
Sie richten sich u.a. gegen das „Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung
der Ausreisepflicht“ von Bundesinnenminister Seehofer, mit dem u.a. die
Abschiebehaft gegen Geflüchtete ausgedehnt werden soll. Es handelt sich
um ein „Ausländer raus“-Gesetz, das wir entschieden ablehnen. Das
Gesetz wird zu weiterer staatlicher Gewalt gegen unschuldige Menschen
führen.
Nazis marschieren am 11. Mai in Pforzheim | Am
11. Mai 2019 wollen außerdem Nazis von der Partei “Die Rechte” (DR)
durch Pforzheim marschieren. Auch sie marschieren für ihr „Ausländer
raus“ und hetzen gegen Geflüchtete und alle, die nicht ihrem Wunschbild
einer faschistischen Volksgemeinschaft entsprechen. Die Partei “Die
Rechte” stellt lediglich die legale Fassade eines militanten Nazimilieus
dar. In ihr haben sich „Kameraden“ aus etlichen verbotenen
Nazi-Vereinen zusammengefunden. Mitglieder von “Die Rechte” haben in der
Vergangenheit Sympathie für den NSU erkennen lassen, bei ihren
Mitgliedern wurden Waffen gefunden. Ihre Propaganda befördert rechten
Terrorismus gegen alle, die nicht in ihr Bild vom reinen deutschen Volk
passen. Sie wähnen sich in einem Rassenkampf.
Demo beginnt vor dem Abschiebeknast | Unser
Protest beginnt am Abschiebegefängnis in Pforzheim, einer Institution,
in der bereits eine Forderung der Rassisten umgesetzt ist: Geflüchtete
als Kriminelle zu behandeln. Dies ist in Baden-Württemberg seit einem
All-Parteien-Beschluss möglich. Unschuldige Menschen werden bis zu ihrer
Abschiebung weggesperrt. Und die Mehrheit schaut wieder weg! Eine
gewisse Arbeitsteilung zwischen Faschisten und Regierungspolitik ist
nicht mehr leugnen.
Was gestern noch als Fluchtgrund anerkannt
wurde, wird morgen per Gesetz beseitigt. So sieht die 40-jährige
Asylpolitik aus, eine nationale Politik, die permanent neue rassistische
Programme der Ausgrenzung und Kriminalisierung aus ihren Schubladen
holt. Aktuell stehen in dem Bereich weitere zehn Gesetzesänderungen an.
Geflüchtete, denen der notwendige asylrechtliche Schutz verweigert wird,
sollen nach dem Willen der Bundesregierung in Zukunft schneller
abgeschoben und bis dahin grundlegender Rechte beraubt werden. Die Zahl
der Abschiebungen soll massiv erhöht werden. Das Seehofer-Gesetz soll
dazu beitragen.
Flucht und Migration sind keine Verbrechen. Der
Hetze gegen Geflüchtete und ihrer Kriminalisierung stellen wir unsere
Solidarität entgegen. Wir sind nicht bereit, die unmenschliche
Abschiebepraxis hinzunehmen.
Abschiebehaft und Abschiebegewahrsam müssen abgeschafft werden. Das
Abschiebegefängnis in Pforzheim ist aufzulösen. Bleiberecht für ALLE!
Wir
kämpfen für eine Welt, in der Menschen nicht mehr flüchten müssen, eine
Welt der Bewegungsfreiheit, der gleichen Rechte für alle, eine Welt der
Solidarität ohne Ausbeutung, Unterdrückung, Krieg und Rassismus!
Verhindern wir den Nazi-Marsch! Zeigen wir den Menschen im Abschiebeknast unsere Solidarität. Kommt am 11. Mai zur Demo nach Pforzheim! Die Demoroute und Startzeit wird auf unserer Internetseite und unseren Social-Media-Kanälen veröffentlicht.
Lassen wir es nicht zu, dass ein legitimer Protest von Geflüchteten
in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen weiter kriminalisiert
wird.
Flyer | Polizeieinsatz in Ellwangen am 3 . Mai 2018 stellte Grund- und Menschenrechte in Frage
Geflüchtete klagen gegen ihre Strafbefehle * Prozess
am Donnerstag den 14. März 2019 * 9 und 14 Uhr * Amtsgericht Ellwangen
Mahnwache 11 Uhr – 18 Uhr und Kundgebung ab 15.30 Uhr, Am Fuchseck
Protest am 30.April 2018 und Polizeieinsatz am 3. Mai 2018 | Am
30. April 2018 wollte die Polizei um 2:30 Uhr einen Geflüchteten aus
der Erstaufnahmeeinrichtung (EA) Ellwangen nach Italien abschieben.
Von dem Lärm wachten viele in der Einrichtung auf. Der Betroffene in
Handschellen wollte nicht in das Polizeiauto einsteigen. Neugierig kamen
immer mehr Menschen aus den Gebäuden. Anfänglich waren es etwa 30 bis
40 Personen, die mit der Polizei diskutierten und sich mit dem
Betroffenen solidarisierten. Als immer mehr Bewohner*innen dazu kamen,
hat die Polizei die Abschiebeaktion abgebrochen. Der spontane Protest
richtete sich gegen das Dublin-Abkommen. Ein Abkommen, das erlaubt,
Menschen wie Stückgut in Europa hin und her zu schieben und diese oft in
Elend, Obdachlosigkeit und Rechtlosigkeit zurücklässt. Italien verstößt
seit Jahren und systematisch gegen die Internationalen und Europäischen
Menschenrechtskonventionen, indem es Geflüchtete zwingt auf der Straße
zu leben, ihnen menschenwürdige Mindeststandards der Grundversorgung
verweigert und sie in rechtlosen Ausbeutungsverhältnissen in seiner
Landwirtschaft versklavt. Deutsche Gerichte haben Abschiebungen nach
Italien deswegen schon vielfach untersagt (s. z.B. hier: „Rechtswidrige
Abschiebungen – Italien ist unzumutbar“ http://www.taz.de/!5445496/).
Das Dublin-Abkommen ist insgesamt untauglich um dem international
verankerten Grundrecht auf Asyl gerecht zu werden. 2018 wurden fast so
viele Menschen abgeschoben, wie Deutschland selbst wieder zurücknehmen
musste. Welch ein Irrsinn! Als Antwort auf den Protest fand am 3. Mai
2018 eine politisch motivierte, kriminalisierende und brutale
Polizeiaktion mit mehr als 500 Polizist*innen in der
Landeserstaufnahmeeinrichtung statt. Es kam zu Zimmerbetretungen und
-durchsuchungen, obwohl kein richterlicher Beschluss vorlag. Der ist
jedoch zwingend erforderlich. Obwohl keine der Türen der LEA
verschlossen werden konnte und durfte, wurden sämtliche Türen durch die
Polizeibeamten eingetreten und zerstört. Als Grund der Polizeiaktion
wurden ‚Personenfeststellungen“ angegeben. Grünes Licht für den
Polizeieinsatz gab das Regierungspräsidium Stuttgart. Wie eine Recherche
der Tageszeitung „taz“ vom 3.5.18 belegt, waren die polizeilichen
Maßnahmen unangemessen, überzogen und von einer bewusst
kriminalisierenden Berichterstattung seitens der Polizei begleitet
worden: „Was geschah in Ellwangen“ http://www.taz.de/!5500584/
Fragwürdige Strafbefehle – Durchsuchung „um die Zimmerbelegung festzustellen.“ | Der
Polizeieinsatz vom 3. Mai 2018 selbst, war Auslöser von mehr als 25
Strafverfahren. Viele erhielten Strafbefehle. Aus Angst und Unkenntnis
wurden Strafbefehle akzeptiert, hunderte Euro bezahlt, Betroffene
erhielten belastende Tagessätze. Dies obwohl sämtliche Strafbefehle
fragwürdig begründet sind. Einmal wird als Grund für den Polizeieinsatz
„die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Betriebs in der LEA“ genannt,
dann die „polizeiliche Personenkontrolle“ und dann wieder, dass „die
aktuelle Zimmerbelegung festgestellt“ werden sollte. Alles
Begrifflichkeiten, die es auch der Polizei nicht erlauben, ohne
richterlichen Durchsuchungsbeschluss Zimmer von Geflüchteten zu betreten
oder zu durchsuchen.
Strafverfahren vor dem Amtsgericht Ellwangen / Kurzzeitige Verhaftung nach 9 Monaten | Insgesamt
kam es nach unseren Kenntnissen bislang zu vier Strafverfahren vor dem
Amtsgericht Ellwangen. Ein Geflüchteter, der bereits mehr als drei
Monate in Untersuchungshaft war, wurde von dem Vorwurf des tätlichen
Angriffs gegen Polizeibeamte freigesprochen. Der Haftbefehl wurde
aufgehoben. Er bekam keine Haftentschädigung und bezahlt noch heute mehr
als 1.000 € für die Gerichtskosten. Ein weiteres Verfahren mit gleichem
Sachverhalt wurde eingestellt. Der Geflüchtete hatte gegen den
Strafbefehl geklagt. Ein dritter Geflüchteter wurde zu 6 Monaten
Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Hier hat das Gericht ein Exempel
statuiert. Der Betroffene habe bei einem Gerangel einem Polizisten zwei-
drei mal gegen den Helm geschlagen, war die Begründung für die lange
Haft. Alle drei Personen sprechen neben ihrer Muttersprache nur
französisch. Sie konnten den Polizeieinsatz, der in ihrem Zimmer um 5:30
Uhr morgens stattfand, nicht einordnen. Weil sie nichts verstanden
haben, gerieten sie in Panik. Und so kam es bei einem ähnlichen
Sachverhalt zu drei unterschiedlichen Urteilen. Im Zusammenhang mit der
Polizeirazzia am 3. Mai 2018, klagen zwei weitere Bewohner gegen die
ihnen zugestellten Strafbefehle. Die Prozesse werden am 14. März 2019
stattfinden. Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart steht ebenfalls noch
ein Verfahren aus. Ein Geflüchteter klagt gegen den Polizeieinsatz vom
3. Mai 2018. Neun Monate nach dem Protest in Ellwangen, wurde am 30.
Januar 2019 ein Familienvater, der in der Einrichtung lebt, zur
Polizeistation der Erstaufnahmeeinrichtung gebracht, dort einen Tag
festgehalten und dann dem Haftrichter vorgeführt. Das Amtsgericht
Ellwangen erließ einen Haftbefehl wegen „Landfriedensbruch und
Gefangenenbefreiung“. Zwei Wochen später, musste der Betroffene nach
einer Haftbeschwerde wieder freigelassen werden.
Auch in Landeserstaufnahmeeinrichtungen gelten Grund- und Menschenrechte | Landeserstaufnahmeeinrichtungen sind politische Institutionen, Lager, in denen zahlreiche eingeschränkte Rechte für Geflüchtete wirken. Geflüchtete werden zu streng kontrollierten und überwachten Personen, zu Strichcodes, zu Nummern. Der Tagesablauf ist reglementiert. Wer zu spät zur Essensausgabe kommt, bekommt kein Essen. Durch sogenannte gemeinnützige Arbeit werden für 80 Cent/Stunde Menschen zur ‘Arbeit’, die der Aufrechterhaltung der Einrichtung dient, gezwungen. Wer sich weigert wird sanktioniert. Einschränkungen der persönlichen Freiheit und des Selbstbestimmungsrechts finden täglich statt. Menschen werden verwaltet. Dazu braucht es Hausmeister, Securities, eine Betreiberfirma, eine Verwaltung, Sozialarbeiter*innen, eine Essensfirma, die Polizei und weitere mehr. Alles in allem sind Lager ein perfides Konstrukt der Isolation und Überwachung unter einem demokratischen Deckmantel. Und genau da wo die persönlich Freiheit und die Selbstbestimmung angegriffen wird, etabliert sich ein Verwaltungsalltag, bei dem auch Grund- und Menschenrechte für Geflüchtete latent immer mehr unterlaufen werden. Und so ist es kein Zufall, dass sich in den EA‘s eine Eigendynamik entwickelt in der dann Polizeiaktionen, wie die am 3. Mai 2018, stattfinden können.
Auch die Privat- und Intimsphäre von Geflüchteten sind vom Grundgesetz geschützt | Obwohl
die Zimmer in denen Geflüchtete leben, nach Artikel 13 GG
„Unverletzlichkeit der Wohnung“ geschützt ist, wurde am 3. Mai 2018 von
mehr 500 Polizeibeamte gegen dieses Grundrecht verstoßen. Die daraus
entwickelten Rangeleien, bei denen 11 Bewohner verletzt wurden, werden
den Bewohnern als Widerstand gegen Polizeibeamte oder tätlichem Angriff
ausgelegt. Wenn Geflüchtete gezwungen werden in Massenlagern zu leben,
sind Grund- und Menschenrechte nicht außer Kraft gesetzt. Auch nicht
durch Hausordnungen oder Betreiberverträge. Neben dem Recht auf
Meinungs- und Informationsfreiheit steht Geflüchteten wie jedem anderen
Bevölkerungsteil auch das Versammlungs- und Demonstrationsrecht zu.
Unter diesem Schutz stand auch der sehr spontane Protest am 30. April
2018.
Ellwangen ist zum Symbol für unseren Protest geworden. | Wir
dürfen nicht zulassen, dass durch staatliche Stellen, einer politischen
Staatsanwaltschaft, Parteien, einer rassistischen Ellwangen-Hysterie
oder durch eine undifferenzierte Presseberichterstattung, die Rechte der
Geflüchteten noch weiter zu ihrem Nachteil verschoben werden. Es geht
hier grundsätzlich um die Verteidigung von Grund- und Menschen-rechte.
Gesetze wie das „Geordnete Rückkehr-Gesetz“ dürfen nicht in Kraft
treten. Die Angriffe auf die ‘Unverletzlichkeit der Wohnung’ müssen mit
aller Deutlichkeit verurteilt werden. Sämtliche Verfahren, die im
Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz in Ellwangen stehen, müssen sofort
eingestellt werden.Kommt am Donnerstag den 14. März 2019 zur Mahnwache,
zu den beiden Prozessen und zur Kundgebung nach Ellwangen.Ob Ellwangen,
Donauwörth, Donaueschingen oder andere EA‘s, diese Zentren dürfen keine
Einrichtungen der Rechtslosigkeit sein. Grund- und Menschenrechte gelten
auch für Menschen die darin leben müssen.
Die Erweiterung des zentralen Abschiebegefängnisses in Pforzheim auf 80 Plätze wird nicht Ende 2018 fertig sein, wie ursprünglich geplant, sondern voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2020.
Interview im Deutschlandfunk mit Anwalt Thomas Oberhäuser im Zuge von Ellwangen, u.a. wo Grundrechte in Gefahr geraten und was besonders an der Abschiebehaftpraxis in Bayern falsch ist.
Am 12.05.2017 demonstrierten 600 Menschen in Pforzheim unter dem Motto „Keine Abschiebegefängnisse, keine Abschiebungen nirgendwohin“. Hier gibt es einen ausführlichen Bericht mit Fotos und O-Tönen der Redebeiträge.