Haft ohne Verbrechen: 100 Jahre Abschiebehaft – Kein Grund zu feiern!

7. Juni 2019: 12:00-17:30
Deutscher Bundestag, Jakob-Kaiser-Haus, Eingang Dorotheenstr. 100
Fachgespräch Bündnis 90/Grünen

Mit: Katrin Göring-Eckardt MdB, Fraktionsvorsitzende, Filiz Polat MdB, Sprecherin für Migrations- und Integrationspolitik, Canan Bayram MdB, Luise Amtsberg MdB, Sprecherin für Flüchtlingspolitik, Günter Burkhardt, ProAsyl, Stefan Kessler, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, RA Peter Fahlbusch, Nataša Tomić, Solidarity with Women in Distress, Welella Negussie, International Organisation for Migration, Dieter Lauinger, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Thüringen, Johanna Schmidt-Räntsch, Richterin am Bundesgerichtshof und Agnes Andrae, Bayerischer Flüchtlingsrat.

Bereits vor 100 Jahren wurde erstmalig das Instrument der Abschiebungshaft im Freistaat Bayern etabliert. Das ist für uns kein Grund zu feiern! Dieses traurige „Jubiläum“ bekommt durch das sog. „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ erschreckende Aktualität. Mit einem Katalog an Maßnahmen soll die Erhöhung von Abschiebehaftzahlen forciert werden, obwohl schon jetzt zahlreiche rechtswidrige Abschiebehafttage dokumentiert sind.

Gerade zum 70-jährigen Bestehen des Grundgesetzes wollen wir die „Haft ohne Verbrechen“ als massiven Eingriff in das verfassungsrechtlich garantierte Freiheitsrecht hinterfragen. Als Grüne Bundestagsfraktion wollen wir die Abschiebehaft perspektivisch abschaffen. Wie das gelingen kann und welche Alternativen es dazu gibt wollen wir mit Expert*innen diskutieren. Auf dem Weg dorthin  ist Abschiebehaft nur als Ultima Ratio anzuwenden, und soll wo möglich vermieden und durch weniger eingriffsintensive Maßnahmen wie Meldeauflagen oder Bürgschaften ersetzt werden.

In Workshops wollen wir gemeinsam ausgehend von praktischen Fragen die Situation vor Ort betrachten: Welche menschenrechtlichen Standards sind unabdingbar? Gegen unrechtmäßige Haft kann sich Jede*r wehren – gilt das auch für Geflüchtete? Welche Bedeutung hat hier der globale Kontext? Im anschließenden Panel werden wir, im Austausch mit Landesregierungen, Zivilgesellschaft, Justiz und anwaltlicher Praxis, Handlungsspielräume im Bundestag diskutieren.

Nähere Informationen zum Programm finden Sie hier. Die Online-Anmeldung ist bis zum 03. Juni 2019 möglich.

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