Pressemitteilung: Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. fordert Abschiebestopp wegen Corona

Büren – Der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. fordert die Aussetzung von Abschiebungen während der Corona-Pandemie. Aktuell sind viele Länder, in welche Menschen abgeschoben werden, nicht in der Lage die Pandemie zu beherrschen.

Obwohl die zweite Corona-Welle in Afrika und Asien ans Laufen kommt, hält das Land NRW weiter an den Abschiebungen fest. In vielen Ländern, in die Menschen abgeschoben werden, mangelt es bereits an grundlegenden Testmöglichkeiten, um überhaupt Corona-Infektionen sicher erkennen zu können. Ein schwerer Verlauf der Erkrankung führt nicht selten deshalb zum Tod, weil es in den betroffenen Ländern im medizinischen Bereich an grundlegenden Behandlungsmöglichkeiten fehlt, wie z.B. Intensivbetten und Beatmungsgeräten.

Anders als in reichen Ländern, die sich mit 13 Prozent der Weltbevölkerung mehr als die Hälfte der Impfdosen gesichert haben, gehen einige Länder leer aus. Dan Owalla von der Nichtregierungsorganisation “People’s Health Movement“ geht davon aus, dass in Afrika frühstens Ende 2022 mit größeren Impfkampagnen zu rechnen ist. Lediglich Ägypten und Kenia haben Ende 2020 Impfdosen bestellt. Viele arme Länder reagieren daher mit sehr rigiden Maßnahmen, um den Ausbruch des Virus zu verhindern. Ausgangssperren, Quarantäne und bestimmte Registrierungsmaßnahmen sind üblich und Sanktionen gegen Verstöße werden streng geahndet.

Werden Menschen in diese Länder abgeschoben, stoßen sie auf oft unüberwindbare Hindernisse. Beispielsweise müssen sich Menschen aus Pakistan bereits vor der Einreise mit einer bestimmten Handy-App registrieren. Verfügen Abschiebegefangene über kein Handy oder erhalten sie, wie in der Abschiebehaftanstalt Büren üblich, keinen Zugang zu dem Handy, machen sie sich strafbar. Menschen, die nach Nigeria abgeschoben werden, müssen sich direkt nach der Abschiebung in eine überwachte Quarantäne begeben. Dabei ist auch der Ausgang zum Einkaufen nicht gestattet. Kaum ein Abgeschobener verfügt jedoch über genügend Wasser und Essen, um die Quarantänezeit zu überstehen und eine staatliche Versorgung findet nicht statt.

„Aufgrund der wachsenden Anzahl von Corona-Fällen in vielen Ländern, ist es nicht verantwortbar, Menschen dorthin und somit in die Ungewissheit abzuschieben. Auch die vollkommen unzureichende Versorgung mit Informationen und Lebensmitteln für die ersten Tage nach der Abschiebung zwingt die Betroffenen oft in die Straffälligkeit und untergräbt die jeweiligen Schutzkonzepte der Länder“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.

Der Verein sieht noch ein weiteres Problem: Bereits im März 2020 wurde die Abschiebehaftanstalt in Büren von Seiten des Landes mit Corona-Test und Schutzausrüstung besser versorgt als viele Krankenhäuser. „Die Systemrelevanz der Abschiebehaftanstalt höher einzuschätzen als die der Pflegekräfte auf den Intensivstationen ist zynisch“, so Gockel. „Es besteht auch im Bereich der Impfdosenverteilung die Gefahr, dass das Land NRW Abschiebungen priorisieren wird, was vollkommen unverhältnismäßig ist“. Der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. fordert daher die Aussetzung von Abschiebungen und die Schließung der Abschiebehaft bis zum Ende der weltweiten Corona-Pandemie.

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Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.

Glückstadt gegen Abschiebehaft: Aktion in Glückstadt und Aufruf zur Mitarbeit

Die Abschiebehaftanstalt in Glückstadt soll voraussichtlich Mitte Februar 2021 in Betrieb genommen werden. Die Initative “Glückstadt ohne Abschiebehaft” (Webseite | Facebook) sucht Verbündete, wer in Glückstadt gegen Abschiebehaft Protest organisieren oder später Inhaftierte unterstützen möchte, melde sich gerne an:

E-Mail: glueckstadt-ohne-abschiebehaft[ät]riseup.net

Kurz vor Weihnachten war die Kampagne “Glückstadt gegen Abschiebehaft” mit einem Infostand, Postkarten und einer Bewegungsfreiheit-Performance am Glückstädter Markt präsent. Mehr Infos hier: (Link Facebook-Seite)

Die SHZ berichtete auch vom Infostand (Link)

Abschiebehaft ist keine Antwort auf Flucht & Migration – Bewegungsfreiheit für alle – Kein Abschiebegefängnis in Glückstadt und anderswo!

Glückstadt ohne Abschiebehaf

Mimi T. befindet sich in einem extrem schlechten Gesundheitszustand | PRO ASYL und Bayerischer Flüchtlingsrat fordern, die Abschiebung von Mimi T. zu stoppen

Nürnberg/Eichstätt: Seit kurzem befindet sich die Bundesrepublik im harten Lockdown. Während allerorts von Solidarität und Zusammenhalt gesprochen wird, finden Abschiebungen jedoch weiter statt.
Mimi T. befindet sich seit dem 23. November 2020 in Abschiebehaft, um nach Äthiopien abgeschoben zu werden. Mimi leidet an einer schweren Depression mit Verdacht auf eine posttraumatische Belastungsstörung und ist seit knapp 1 1/2 Jahren in therapeutischer Behandlung im Psychosozialen Zentrum Nürnberg. Nicht nur, dass während einer weltweiten Pandemie weiter Abschiebungen betrieben werden: Äthiopien ist wirtschaftlich und politisch äußerst instabil. Zudem ist das Gesundheitssystem vor Ort mit der Covid-19 Pandemie überfordert.

Eine Petition fordert, dass Mimi bleibt – hier unterzeichnen (Link Petition)

“Dass die Nürnberger Ausländerbehörde ohne erkennbaren Sachzwang eine bekanntlich psychisch kranke, alleinstehende Frau während der Pandemie in ein Land abschiebt, dass gerade an der Schwelle zum Bürgerkrieg steht – ist ein bundesweites Novum”, so Johanna Böhm vom Bayrischen Flüchtlingsrat. (Quelle Nürnberger Nachrichten, Link)

Quelle: Bayrischer Flüchtlingsrat (Link)

Eichstätt: Politisch verfolgter 22-jähriger Kurdin droht Abschiebung in die Türkei

Eine 22-jährige Kurdin soll in die Türkei abgeschoben werden. Sie ist seit Wochen in der Abschiebehaftanstalt im oberbayerischen Eichstätt. Der Termin für die Ausweisung per Privatjet ist für diesen Mittwoch (9.12.2020) vom Flughafen München angesetzt. Ihre Angehörigen sind besorgt und appellieren an die Öffentlichkeit, die Abschiebung zu verhindern. Denn die junge Frau wird in der Türkei per Haftbefehl gesucht.

Die 1998 im nordkurdischen Hezex (türk. Idil) in der Provinz Şirnex (Şırnak) geborene Dilek Agirman wird in der Türkei wegen ihrer regierungskritischen Meinungsäußerung in den sozialen Medien verfolgt. Bevor sie im August 2018 ihre Geburtsstadt verließ und in Deutschland Asyl beantragte, wurde sie in Şirnex festgenommen. Anschließend wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Agirman eingeleitet. Als Grund wurden Beiträge der HDP-Aktivistin gegen die völkerrechtswidrige Invasion der Türkei in Nordsyrien herangezogen. Das Verfahren stützt sich auf konstruierte „Terrorvorwürfe“, die politisch motiviert sind. Mehrmals fanden in ihrer elterlichen Wohnung Razzien statt, obwohl den türkischen Strafverfolgungsbehörden bekannt ist, dass sich Agirman in der Bundesrepublik aufhält. Ein deutliches Indiz dafür, dass ihr in der Türkei im Fall einer Abschiebung massive Repression und eine langjährige Haftstrafe drohen.

Link ANF-Deutsch

Pforzheim: Petition nach 15 Monaten noch immer nicht behandelt

Die Petition zur Aufklärung der massiven Gewaltanwendungen im Rahmen einer Zuschaltung eines Redebeitrages in Abschiebehaft Pforzheim ist seit 15 Monaten weiterhin nicht vom Petitionsausschuss Baden-Württemberg bearbeitet.

Im Artikel von Aktion Bleiberecht finden sich Infos und weiterführende Links zur Petition sowie eine Zustammenstellung von Fakten zur Abschiebehaft Pforzheim

https://www.aktionbleiberecht.de/?p=17476

Wichtiges BGH-Urteil: Keine Abschiebungshaft bei begründeten Zweifeln an Volljährigkeit

Häufiger kommt es vor, dass Minderjährige in Abschiebehaft gesperrt werden, obwohl dies rechtlich nicht zulässig ist. Deut­sche Ge­rich­te müs­sen bei Ab­schie­bun­gen gründ­lich prü­fen, ob der oder die Be­trof­fe­ne wirk­lich voll­jäh­rig ist. An­sons­ten dürfe nur unter ganz be­son­de­ren Be­din­gun­gen Ab­schie­bungs­haft an­ge­ord­net wer­den. Nur wenn das Alter of­fen­kun­dig zu nied­rig an­ge­ge­ben werde, seien wei­te­re Er­mitt­lun­gen nicht er­for­der­lich, ent­schied der Bun­des­ge­richts­hof in einem nun­mehr ver­öf­fent­lich­ten Ur­teil vom 25.08.2020.

Bericht Beck-online

Bericht LTO-online

Bericht Tagesschau

Beschluss des BGH vom 25.08.2020 im Wortlaut

Eine damals minderjährige Äthiopierin wurde zu drohender Zwangsheirat mit ihrem Vergewaltiger abgeschoben, sie war in Eichstätt in Abschiebehaft. Sie wurde vor allem in Abschiebehaft gesperrt, weil ihre Minderjährigkeit von ben Behörden angezweifelt wurde. (Link)

Gerichte in Niedersachsen entscheiden: Gemeinsame Inhaftierung von Abschiebungshaft- und Strafgefangenen rechtswidrig

(Pressemitteilung des Niedersächsischen Flühtlingsrates)

In Niedersachsen wurden kürzlich Strafgefangene im Abschiebungshaftgefängnis inhaftiert. Die gemeinsame Inhaftierung von Abschiebungshaft- und Strafgefangenen sei rechtswidrig, meinen das Amts- und Landgericht Hannover. Das letzte Wort hierzu hat nun erneut der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Bereits im Jahr 2014 entschied der Europäische Gerichtshof in einem Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, dass Abschiebungshaftgefangene nicht in Strafanstalten und nicht zusammen mit Strafgefangenen inhaftiert werden dürfen, sondern stets in speziellen Hafteinrichtungen untergebracht werden müssen. Dennoch setzte die schwarz-rote Bundesregierung dieses Trennungsgebot im August 2019 mit dem sog. „Geordnete-Rückkehr-Gesetz” befristet bis zum 30. Juni 2022 aus. Demnach soll es nunmehr ausreichen, Abschiebungshaftgefangene getrennt von Strafgefangenen unterzubringen (§ 62 Abs. 1 S. 1 AufenthG).

Auf Grundlage dieser neu geschaffenen Regelung inhaftierte das niedersächsische Justizministerium in einem Gebäude auf dem Gelände des zentralen Abschiebungshaftgefängnisses in Langenhagen bis zum 02. Oktober 2020 Strafgefangene.

Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent des Flüchtlingsrats Niedersachsen:

„Wir sind enttäuscht darüber, dass Justizministerin Havliza ihr Versprechen, in der JVA Langenhagen ausschließlich Abschiebungshaftgefangene zu inhaftieren, gebrochen hat. Anstatt für viel Geld leerstehende Gebäude zu restaurieren, um Strafgefangene zu inhaftieren, sollte in die Verbesserung der Vollzugsbedingungen für die Abschiebungshaftgefangenen investiert werden.”

Nach Auffassung des Amtsgerichts Hannover verstößt die gemeinsame Inhaftierung von Straf- und Abschiebungshaftgefangenen gegen Art. 16 der sog. Rückführungsrichtlinie, weshalb es dem europäischen Gerichtshof mit Beschluss vom 22. Oktober 2020 verschiedene Fragen zur Entscheidung vorlegte, der nun abschließend über diese entscheiden muss.

Rechtsanwalt Peter Fahlbusch (Hannover):

„Die Bundesregierung hat die Aussetzung des Trennungsgebots damit begründet, dass es zu wenig Abschiebungshaftplätze gäbe. Es fragt sich, was das für ein Abschiebungshaftplatznotstand sein soll, wenn ganze Gebäude in Abschiebungshaftgefängnissen leerstehen, sodass dort sogar Platz für die Inhaftierung von Strafgefangenen ist.”

Das Landgericht Hannover hat es sich ein einem anderen Verfahren einfacher gemacht und am 12. Oktober 2020 schlicht entschieden, dass die angeordnete Haft rechtswidrig war, weil in Langenhagen „neben dem Vollzug der Abschiebungshaft auch Freiheitsstrafen vollstreckt” wurden.

Die beiden Gefangenen, in deren Verfahren die Entscheidung des Amts- bzw. Landgerichts fiel, sind weiterhin inhaftiert. Da die Strafgefangenen am 02. Oktober 2020 verlegt wurden, spreche aus Sicht der Gerichte nichts gegen ihre weitere Inhaftierung.

Spielplätze statt Haftplätze: Vortrag und Kundgebung 10.10.2020 in Dessau

Veranstaltungsankündigung von Dessau Nazifrei (Link)

11:00:  Vortrag „Was ist Abschiebehaft?“, VorOrt Haus Wolfgangstr. 13

14:00:   Kundgebung/Straßenfest, ehem. JVA, Willy-Lohmann-Str. 27

Nur wenige Meter vom Bauhausmuseum entfernt soll bis zum Jahr 2022 ein Abschiebeknast entstehen. Während im weltoffenen Bauhausmuseum Menschen aus aller Welt freundlich und wohlwollend empfangen werden, ist nur etwa 700m weiter von all dem keine Rede mehr.

Das Land Sachsen-Anhalt möchte die ehemalige Dessauer Justizvollzugsanstalt in der Willy-Lohmann-Straße bereits seit Jahren in eine Abschiebehaftanstalt umbauen. Nun sollen die Umbauarbeiten im nächsten Jahr beginnen.Vorgesehen sind 30 Haftplätze, u.a. auch für Minderjährige.

Menschen ihrer Freiheit zu berauben, nur weil sie angeblich nicht hierhergehören, ist für uns nicht hinnehmbar. Flucht ist KEIN Verbrechen! Und Kinder gehören NICHT in den Knast, sondern auf den Spielplatz!

Wir fordern: „Spielplätze statt Haftplätze“ !

Kein Mensch ist illegal !

Abschiebehaft abschaffen !

Broschüre “Kein Abschiebegefängnis in Glückstadt und anderswo!” erschienen

Das Bündnis Kein Abschiebegefängnis in Glückstadt und anderswo! hat eine gleichnamige 32-seitige Broschüre veröffentlicht, um aufzuzeigen, was wir gemeinsam tun können, um Menschen in Abschiebehaft zu unterstützen.

Link zur Broschüre als PDF

Zwei Interviews geben euch einen direkten Einblick, was es als politischer Aktivist bedeutet, in Abschiebehaft zu sitzen, und wie eine regelmäßige Unterstützungsarbeit für Menschen in Haft aussehen kann. Die Broschüre geht auf die Historie der Abschiebehaft in Deutschland ein, die eng mit dem Antisemitismus verbunden ist.

Zuletzt gibt es einen aktuellen Stand zum geplanten Abschiebegefängnis in Glückstadt und schildert den (bisherigen) Umgang mit Abschiebehaft in den Bundesländern (Hamburg, MV, SH). Das Gefängnis wird voraussichtlich Anfang 2021 eröffnet. Das Bündnis plant, die Broschüre dann nochmal aktuell aufzulegen.

Mit Unterstützung von Rosa Luxemburg Stiftungen Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie der Roten Hilfe Ortsgruppe Kiel.

Workshop “Erste Hilfe bei Abschiebehaft” vom FR Sachsen-Anhalt

12.10.2020, 10 – 15 Uhr
einewelt Haus Magdeburg
Schellingstraße 3-4

Abschiebehaft ist keine Strafhaft, sondern Freiheitsentzug, der für eine bestimmte Dauer
verhängt wird, um die Durchführung der Abschiebung sicherzustellen. Eine Ausländerbehörde oder die Bundespolizei kann einem Menschen so monatelang aus dem simplen Grund die Freiheit entziehen, dass die Durchführung der Abschiebung damit erleichtert werden soll.
Obwohl bundesweit das sog. ‚Trennungsgebot‘ gilt, werden Betroffene in Sachsen-Anhalt bisher nicht in separaten Haftanstalten, sondern im regulären Strafvollzug in Burg, Halle (Saale) und Raßnitz inhaftiert.

Frank Gockel, bundesweiter Experte für Abschiebehaft vom Verein „Hilfe für Menschen in
Abschiebehaft Büren“ wird in diesem Tagesworkshop Werkzeuge an die Hand geben, mit denen Sie Betroffene von Abschiebehaft direkt unterstützt können. Der Workshop erläutert Best Practice-Ablaufschemata für die ersten Stunden und Tage nach der Inhaftierung sowie Fragenkataloge für mögliche Gerichtsverhandlungen.

Link und Daten zur Anmeldung

Erinnern an Rachid Sbaai – Mahnwache 30.08. am Abschiebegefängnis Büren

— Pressemitteilung des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.

Büren – Am 30.8.1999 starb Rachid Sbaai unter bis heute nicht endgültig geklärten Umständen in einer Isolationszelle in der Abschiebehaft Büren. Seitdem erinnern am 30.8. eines jeden Jahres Menschen vor dem Tor der Abschiebehaft Büren an die Opfer der Abschiebemaschinerie mit einer Mahnwache. Dieses Jahr findet sie um 15:00 Uhr statt.

Seit mehr als 20 Jahren versammeln sich jedes Jahr am 30.8. Menschen vor der Abschiebehaft in Büren in der Hoffnung, dass Abstand von inhumanen Haftbedingungen hinter den Mauern des Gefängnisses genommen und die Abschiebehaft geschlossen wird. Die Realität sieht jedoch anders aus. Gerade die COVID-19-Pandemie hat noch einmal zu einer drastischen Verschärfung der Haftbedingungen geführt.

So wurden die Besuchsmöglichkeiten für die Gefangenen erheblich eingeschränkt. Neben Trennscheiben und Maskenpflicht wurde eine Abstandsregel von vier Metern eingeführt, was zur Folge hat, dass die Zahl der zur Verfügung stehenden Besuchsplätze stark eingeschränkt ist.  Auch die Besuchszeiten wurden eingeschränkt und die Betroffenen dürfen in der ganzen Zeit ihrer Inhaftierung nur von einer Person besucht werden.

Auch der Zugang von NGOs wurde faktisch unmöglich gemacht. Lediglich drei Berater_innen des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. dürfen noch Beratung vor Ort durchführen. Gleichzeitig wurden auch die Beratungszeiten eingeschränkt. Dieses führt dazu, dass die ehrenamtlich tätigen Mitglieder ihre Beratung vor Ort nicht in dem Maße durchführen können, wie sie von den Inhaftierten angefragt wird. Eine Beratung findet daher nur telefonisch statt. Um den Austausch von Dokumenten zu erleichtern, wurde mit der Gefängnisleitung vereinbart, dass diese gegenseitig per Fax übermittelt werden. Allerdings wurde nicht vereinbart, welche Seite der Dokumente übermittelt wird. So erhält der Verein regelmäßig nur die Rückseiten der Papiere, also leere Blätter zugeschickt.

„Dieses macht deutlich, dass die Leitung des Gefängnisses den Gefangenen ihren Aufenthalt in der Haft in unverhältnismäßigen Maß schwer macht“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins. Der Verein muss feststellen, dass sich seit 2015 die Situation der Gefangenen von Jahr zu Jahr verschlechtert.

„In der Abschiebehaft Büren starben bereits vier Menschen. Es reicht. Das Gefängnis muss endlich geschlossen werden“, fordert Gockel.

Alle Teilnehmer_innen der Mahnwache werden gebeten, einen Mund-Nasenschutz zu tragen.

Online-Podiumsdiskussion “Utopie ohne Abschiebehaft” 30.8.2020

Am 30.08.2020 findet anlässlich des Tag des Kirchenasyls eine
Podiumsdiskussion zu “Utopie ohne Abschiebehaft” statt.

Podiumsteilnehmer*innen:
Peter Fahlbusch | Rechtsanwalt
Stefan Keßler | Jesuiten-Flüchtlingsdienst
PD Dr. Monika Mokre | Sozialwissenschaftlerin
Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch | Richterin Bundesgerichtsho

Die Abschiebehaft in Deutschland wurde vergangenes Jahr 100 Jahre alt.
Mit dem Hau-Ab-Gesetz hat sie in 2019 zudem einige Verschärfungen
erfahren. Das Podium beleuchtet die aktuelle
Praxis der Abschiebehaft aus verschiedenen Perspektiven und geht dabei
auf die Verschärfungen von 2019 ein. Es wird die (Un-)Möglichkeit einer
Utopie ohne Abschiebehaft diskutiert und dabei Wege erörtert, wie eine
Gesellschaft ohne Abschiebehaft aussehen kann, und wie die
100-jährige Tradition in Deutschland mit ihrer menschenunwürdigen
Geschichte überwunden werden kann.

Das Podium wird online per Zoom stattfinden. Bei Interesse an der
Teilnahme schreiben Sie eine E-Mail an
kontakt[ät]100-jahre-abschiebehaft.de mit dem Betreff „Podiumsdiskussion“.
Dann senden wir Ihnen die Zugangsdaten zu.

Die Diskussion wird von der Kampagne 100 Jahre Abschiebehaft und der BAG Kirchenasyl in Kooperation mit dem Kurt-Eisner-Verein (Rosa-Luxemburg Stiftung Bayern) veranstaltet.

Der 30. August wurde gewählt, da zum einen am 30.8. erstmalig der Tag des
Kirchenasyls, organisiert von der BAG Kirchenasyl, anlässlich des
Todestages von Cemal Altun stattfinden wird. Nähere Infos hier:
https://www.kirchenasyl.de/portfolio/tag-des-kirchenasyls/

Weiterhin starb am 30.08.1999 verstarb Rachid Sbaai in einer
Isolationszelle in
Abschiebehaft Büren bei einem Zellenbrand, der bis heute nicht restlos
aufgeklärt ist. Daher finden zu diesem Datum jährlich Veranstaltungen
und Proteste gegen Abschiebehaft statt.
http://www.100-jahre-abschiebehaft.de/

Ergänzende Vorbereitungshaft

Facebook-Beitrag von Frank Gockel (Link)

Ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums sieht die Einführung noch einer Haftform in Abschiebehaft vor – (Link Wortlaut Referentenentwurf).

Dabei existieren bereits:

• Vorbereitungshaft (§ 62 Abs. 2 AufenthG)

• Sicherungshaft (§ 62 Abs. 3 AufenthG)

• Mitwirkungshaft (§ 62 Abs. 6 AufenthG)

• Ausreisegewahrsam (§ 62b AufenthG)

• Zurückweisungshaft (§ 15 Abs. 5 AufenthG)

• Durchsetzung der Mitwirkungspflichten (§ 82 Abs. 4 AufenthG)

• Durchsetzung der räumlichen Beschränkung (§ 59 Abs. 2 AsylG)

• Überstellungshaft (Art. 28 Dublin-III-Verordnung)

Seehofer reicht das offenbar nicht, er will die ergänzende Vorbereitungshaft einführen…

Referentenentwurf: §62c) Ergänzende Vorbereitungshaft

Referentenentwurf: Änderung des Aufenthaltsgesetzes durch Hinzufügen eines neuen Paragraphen:

§ 62c Ergänzende Vorbereitungshaft

(1) Ein Ausländer, der sich entgegen einem bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Absatz 1 Satz 2 im Bundesgebiet aufhält und keine Betretenserlaubnis nach § 11 Absatz 8 besitzt, ist zur Vorbereitung einer Abschiebungsandrohung nach § 34 des Asylgesetzes auf richterliche Anordnung in Haft zu nehmen, wenn von ihm eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgeht oder er aufgrund eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses nach § 54 Absatz 1 ausgewiesen worden ist. Die Haft darf nicht angeordnet werden, wenn sie zur Vorbereitung der Abschiebungsandrohung nach § 34 des Asylgesetzes nicht erforderlich ist.
(2) Die Haft nach Absatz 1 endet mit der Zustellung der Entscheidung des Bundesamtes, spätestens jedoch vier Wochen nach Eingang des Asylantrags beim Bundesamt, es sei denn, der Asylantrag wurde als unzulässig nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 des Asylgesetzes oder als offensichtlich unbegründet abgelehnt. In den Fällen, in denen der Asylantrag als unzulässig nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 des Asylgesetzes oder als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, endet die Haft nach Absatz 1 mit dem Ablauf der Frist nach § 36 Absatz 3 Satz 1 des Asylgesetzes, bei rechtzeitiger Antragstellung mit der gerichtlichen Entscheidung. In den Fällen, in denen der Antrag nach § 80 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Abschiebungsandrohung vom Verwaltungsgericht abgelehnt worden ist, endet die Haft spätestens eine Woche nach der gerichtlichen Entscheidung.
(3) Die Haft wird grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen vollzogen. Sind spezielle Hafteinrichtungen im Bundesgebiet nicht vorhanden oder geht von dem Ausländer eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit aus, kann sie in sonstigen Haftanstalten vollzogen werden; der Ausländer ist in diesem Fall getrennt von Strafgefangenen unterzubringen. § 62 Absatz 1 sowie § 62a Absatz 2 bis 5 finden entsprechend Anwendung.
(4) Die für den Haftantrag zuständige Behörde kann einen Ausländer ohne vorherige richterliche Anordnung festhalten und vorläufig in Gewahrsam nehmen, wenn
1. der dringende Verdacht für das Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 1 besteht,
2. die richterliche Entscheidung über die Anordnung der Haft nach Absatz 1 nicht vorher eingeholt werden kann und
3. der begründete Verdacht vorliegt, dass sich der Ausländer der Anordnung der Haft nach Absatz 1 entziehen will. Der Ausländer ist unverzüglich dem Richter zur Entscheidung über die Anordnung der Haft nach Absatz 1 vorzuführen.

Beitrag im Freitag: “Es ist kalt in Deutschland”

” Es ist kalt in Deutschland Abschiebung Das Asylsystem funktioniert nur, wenn weiße Deutsche sich dafür einsetzen, dass Geflüchtete ihr Recht bekommen. Mit anderen Worten: Es funktioniert nicht “

Ein Blogbeitrag im Freitag von Sarah Kohler geht auf Beratung und Zustände in einer Abschiebehaftanstalt ein. Zudem beleuchtet sie die Willkür, die bei der Inhaftierung in Abschiebehaft aufgrund eines “begründeten Verdachts” der “Fluchtgefahr” möglich ist.

Link Blogbeitrag im Freitag

Gathering against continued deportation detention in Pforzheim – Detainee on Hungerstrike deported to Istanbul

Demo-Bericht von Refugees4Refugees vom 14.Juni in Pforzheim:

More than 45 persons were gathered at the Pforzheim deportation Prison to protest continued detention migrants who could not be deported based on the current situation of the Corona lock down and Border closure.

The spontaneous protest was part of our solidarity concern for the ongoing hunger by two amongst the about 7 detainees in the Pforzheim deportation prison. The detainees are by the Hungerstrike demanding to be deported to Turkey and Morocco respectively as the can no longer cope with the continued detention and violation of their rights.

(Link)

Darmstadt/Pforzheim: 1 Jahr rechtswidrige Haft und eine skandalöse brutale Abschiebung

Pressemitteilung von Community for All Darmstadt: (Twitter | Facebook | Web)

Die 5 Geflüchteten, die von Abschiebegefängnis Darmstadt in Abschiebehaft Pforzheim verlegt wurden, sind alle entlassen. Insgesamt wurden diese 5 alleine über 374 Tage und damit über ein Jahr rechtswidrig und offenbar sinnlos in Abschiebehaft eingesperrt.

Vier sind nun in Freiheit, einer von ihnen wurde aus Abschiebehaft Pforzheim mit großer Brutalität und gegen den ausdrücklichen Willen der dortigen Behörden in die Türkei abgeschoben.

(Link)

Redebeitrag #unteilbar-Demo 2019

100 Jahre Abschiebehaft

Vor 100 Jahren endete der 1. Weltkrieg und wurde erstmals die Abschiebehaft unter starkem Antisemitismus in Deutschland eingeführt. Im 1. Weltkrieg wurden die Jüdinnen als Soldaten und Zwangsarbeiterinnen ausgebeutet.
Nach dem Ende des 1. Weltkrieges wurden die Jüd*innen in antisemitischer Hetze und Diskursen als Sündenbock für den Ausgang des Krieges missbraucht. Weil diejenigen, die Europa in eine der größten Katastrophen führten, zu feige waren für ihre Handlungen einzustehen.

Abschiebehaft wird u.a. in Bayern und Preußen eingeführt, um Ausländerinnen – v.a. Jüdinnen aus Osteuropa monatelang zu internieren und durch Abschreckung massenhaft zur Ausreise zu bringen. Ab 1920 wird in Abschiebelagern interniert, 6 Monate Internierung waren die Regel. Viele flohen vor Pogromen in Osteuropa, oder wurden zwangsrekrutiert. Die Zustände in den Lagern waren erbärmlich und menschenunwürdig. Die Praxis endet vorläufig 1924 – aus rein wirtschaftlichen Gründen.

In der NS-Diktatur wird am 22.08.1938 die Ausländerpolizeiverordnung veröffentlicht und darin Abschiebehaft reichsweit mit viel Willkür geregelt: „Zur Sicherung der Abschiebung kann der Ausländer in Haft genommen werden.“
Kurz nach Inkrafttreten im Oktober 1938 werden in der sog. Polenaktion ca. 20.000 polnische Jüd*innen interniert und abgeschoben. Die Internierung geschieht in Berufung auf Abschiebehaft – sie erhalten 24-Stunden-Fristen, Deutschland zu verlassen, nach dem zynischen „Prinzip der freiwilligen Ausreise“.
Es ist schlimm, welche Kontinuitäten fortbestehen.

Die Polenaktion und die darauffolgende Reichspogromnacht bilden den Startschuss für den Vernichtungsantisemitismus der Deutschen.

Nach Ende der NS-Diktatur könnte man meinen, dass diese gruseligen Gesetze Vergangenheit sind.
Anstatt diese grausamen Gesetze zu beseitigen,
wird Himmlers Ausländerpolizeiverordnung 1951 wortwörtlich zu bundesdeutschem Recht und bleibt von 1938-1965 in Kraft.
Es beinhalte das „übliche Maß den Ausländern auferlegbaren Beschränkungen“.
Das sind also die Ursprünge des heutigen ‚Ausländerrechts‘ in der BRD – ein Nazi-Gesetz von 1938 und purer Rassismus.

Die Rechtsnormen haben sich aber geändert. Die Abschiebehaft wird mehrmals erneuert, um sie mehr zur Anwendung zu bringen, durch neue Haftgründe, eine schrittweise Anhebung der Haftdauer von ursprünglich 6 auf bis zu 18 Monate. Mit den rassistischen Pogromen und der rassistischen Aushebelung des Grundrechts auf Asyl in den 90ern geht ein vorläufiger Höhepunkt der Abschiebehaftzahlen einher. Danach flacht diese ab – auch nach öffentlichem Druck hin!

Was passiert 100 Jahre nach der Einführung?

Das unwürdige Konzept der Abschiebehaft wird mit dem HauAb-Gesetz exorbitant ausgeweitet:

Es gibt eine Beweislastumkehr durch die widerlegbare Vermutung: Die Behörden äußern eine Vermutung, das reicht nun aus, damit Menschen bis zu 18 Monate in Haft kommen.
Aus der Haft heraus müssen die Geflüchteten dann ihre Unschuld beweisen.
Behörden können sogar fehlerhafte Haftanträge vor der nächst höheren Instanz einfach nachbessern.
Das Überschreiten von 61 Tage der Ablehnung des Asylantrages reicht nun für bis zu 10 Tage Haft im Ausreisegewahrsam. Also völlig willkürliche Haft!

Es gibt faschistische ‚Mitwirkungspflichten‘, Zwang zu Gehorsam.
Es gibt eine 14-tägige Mitwirkungshaft.

Es werden neue Knäste gebaut und Millionen verschwendet, um nun sogar Kinder in Abschiebehaft zu sperren – wie in Dessau geplant.
Zuletzt führt Deutschland die rechtswidrige Praxis vorübergehend wieder ein, Abschiebehaft in Strafhaft zu vollziehen. Das EUGH-Urteil von 2014 hat dies ausdrücklich für rechtswidrig erklärt!

Das HauAb-Gesetz ist eine völlige Pervertierung des Rechtsstaates! Die Aushebelung von Grundrechten und demokratischer Rechtsnormen ist erschreckend, zumal die Paragraphen im Kern gleich geblieben.

Höchste Zeit also, die rassistischen Sondergesetze endlich abzuschaffen!

Wir brauchen Freiheit, ihr alle verdient Freiheit – ohne Lager, Abschiebeknäste und Behördenzwänge!
Für uns alle gelten die unteilbaren Menschenrechte – dafür brauchen wir keine scheiß Passpapiere!
Keine Behörde dieser Welt wird verhindern können, dass wir zueinander stehen, lieben und lachen!

Die Gegenwart und Vergangenheit zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind: Die Abschottungspolitik und der Abschiebewahn sind falsch! Das massenhaft Wegsperren von Menschen ist falsch!
Sie sind Ausdruck einer unmenschlichen und inkompetenten Politik und gehören in die Tonne!

Schluss mit dem Abschiebewahn – Weg mit der Abschiebehaft!
100 Jahre Abschiebehaft sind 100 Jahre zu viel!

Solidarity will win! Freedom of Movement is everybody‘s Right!