Erste Lesung im Bundestag des “Geordnete-Rückkehr-Gesetzes” an diesem Donnerstag

Am heutigen Donnerstag (16.5.2019) findet die erste Lesung des Geordneten Rückkehrgesetzes im Deutschen Bundestag. Die Kampagne 100 Jahre Abschiebehaft kritisiert das Gesetz scharf. Es wird zu einer massiven Ausweitung der Anwendung von Abschiebehaft führen.

Innenminister Horst Seehofer plant seit seiner Amtseinführung an Gesetzen, welche die Situation von geflüchteten Menschen verschlechtern. Als nächstes Gesetz soll das Geordnete-Rückführungs-Gesetz eingeführt werden.

Durch das Gesetz sind Ausschluss gesellschaftlicher Teilhabe durch eine ‚Duldung light‘ sowie eine massive Ausweitung von Abschiebehaft geplant. Unter anderem soll eine Beugehaft neu aufgenommen werden, um geflüchtete Menschen zu zwingen, bei ihrer Identitätsfeststellung mitzuwirken. Sie können hierzu bis zu zwei Wochen inhaftiert werden.

Erneut eingeführt werden soll, dass Abschiebegefangene und Strafgefangene zusammen in ein Gefängnis untergebracht werden dürfen. Solch eine Gesetzespassage hat es bereits einmal in Deutschland gegeben. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch im Jahre 2014 geurteilt, dass dieses nicht mit der europäischen Rückführungsrichtlinie übereinstimmt und daher unrechtmäßig ist. Daher haben bereits im Vorfeld elf Innenminister der Länder erklärt, dieses nicht anwenden zu wollen. Seehofer beruft sich nun auf einen Passus in der Rückführungsrichtlinie, wonach dieses in einem Notstand vorübergehend möglich ist. „Wo Seehofer diesen Notstand nun sieht, bleibt vollkommen unklar. Deutschland hat bereits jetzt mehr als ausreichend Haftplätze für Abschiebegefangene und weitere Abschiebegefängnisse sind in Bau“, so Frank Gockel, Pressesprecher der Kampagne 100-Jahre-Abschiebehaft.

Der erste Referentenentwurf sah noch vor, dass Menschen ohne richterlichen Beschluss bis zu 10 Tage inhaftiert werden durften. Dieses wurde zwischenzeitlich geändert. „Dieses macht deutlich, dass Seehofer zur Bekämpfung von Flüchtlingen sogar bereit ist, dass Grundgesetz und den Rechtsstaat zu missachten“, so Gockel. 

Am 16.5.2019 wird das Gesetz in erster Lesung im Bundestag behandelt. Die Kampagne 100 Jahre Abschiebehaft hofft, dass die anderen Parteien sich intensiv mit dem Gesetz auseinandersetzen. Aus ihrer Sicht kommt es nun darauf an, dass die SPD standhaft bleibt. „Sie muss sich nun entscheiden, ob sie der Orbanisierung der CSU/CDU blind folgt oder sich an Grund- und Menschenrechten orientiert, um geflüchteten Menschen gerecht zu werden“, so Gockel.

Gockel weiter: “Die rechtsstaatlichen Institutionen und Prinzipien, mit denen offen gebrochen werden sollen, nur um Entrechtung und Ausgrenzung durchzusetzen, ist unerträglich! Wir schließen uns der Aufforderung von PRO ASYL und Landesflüchtlingsräten an und fordern die Abgeordneten dazu auf, das Gesetz abzulehnen.”

www.100-Jahre-Abschiebehaft.de

Presse@100-Jahre-Abschiebehaft.de

Frank Gockel

Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.

0171 / 47 59 24 0 oder 0700 / 22 99 77 11

Agnes Andrae

Bayerischer Flüchtlingsrat

089 / 76 22 34 oder 0171 / 10 93 904

Bundesweites Aktionswochenende gegen Abschiebehaft Demonstration in Pforzheim endet mit Repression gegen einen Inhaftierten


In zehn Bundesländern waren am vergangenen Wochenende Menschen gegen Abschiebehaft und das Geordnete-Rückkehr-Gesetz auf der Straße. Sie forderten ein Ende der hundertjährigen Geschichte der Abschiebehaft. In Pforzheim wurde ein Inhaftierter gewaltsam daran gehindert, per Telefon an der Demonstration teilzunehmen.

Knapp 2.000 Leute demonstrierten vergangenes Wochenende in Berlin, Büren, Darmstadt, Halle, Dessau, Dresden, Glückstadt, Eichstätt, Hannover-Langenhagen, Mainz und Pforzheim gegen Abschiebehaft. Neben Demonstrationen gab es ein Straßenfest in Dessau und eine Fahrraddemo in Glückstadt. Auf verschiedene Weise nahmen Inhaftierte in einigen Städten mit den Demonstrant*innen Kontakt auf. Per Telefon, durch das Klopfen an Fensterscheiben oder durch das Herausstrecken von Händen durch die Gitterstäbe. “Gewöhnliche Demonstrationen waren das nicht. Teilnehmer*innen erzählten, dass diese Momente sie sehr berührt und in ihrem Aktivismus bestärkt haben hätten” führt Gockel aus: “Ehrenamtliche Initiativen, kirchliche Gemeinden, Schutzsuchende, antifaschistische Netzwerke, Asylberater*innen – unsere Kampagne wird von einem breiten, zivilgesellschaftlichen Bündnis getragen.” so Frank Gockel, Pressesprecher der Kampagne 100 Jahre Abschiebehaft.

Erst kürzlich hatte das Anti-Folter-Komitee des Europarats die Bedingungen der Haftanstalt Eichstätt deutlich kritisiert. Die nationale Folterkommission übte zudem bereits 2018 massive Kritik an den Zuständen im Darmstädter und Bürener Abschiebegefängnis. Unter anderem sei in Eichstätt nicht in ausreichendem Maße für Suizidprävention gesorgt. “Eine Bewertung, die für Abschiebehaft überhaupt gilt. Als Haft ohne Straftat ist sie eine enorme Belastung für die Betroffenen, die dort in hohem Maße Retraumatisierungen ausgesetzt sind.” so Gockel.

Obwohl Abschiebehaft sich deutlich von Strafhaftvollzug unterscheiden muss, gibt es zahlreiche Berichte von willkürlichen Zwangsmaßnahmen und Isolierhaft. In Pforzheim zeigte sich dies während der Demonstrationen ganz plastisch: Als ein Inhaftierter im dortigen Abschiebegefängnis per Telefon zur Demonstration geschaltet werden wollte, um von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch zu machen, stürmten 30 Beamt*innen seine Zelle, und ordneten ihm bis Montag, 13. Mai, Isolationshaft an. “Hier zeigt sich auf beschämende Weise das Unrecht, das Geflüchteten insbesondere in Abschiebehaft widerfährt: Sie werden aus Verwaltungsgründen weggesperrt und mit aller Gewalt wird ihnen dabei ihr Recht auf freie Meinungsäußerung genommen! Das ist bar jeglicher Rechtsstaatlichkeit“, befindet Gockel.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kampagne unter:
www.100-jahre-abschiebehaft.de
auf Facebook
und Twitter.

PM: Blackbox Abschiebehaft

Arbeitsgruppe kritisiert mangelnde Kontrolle und zahlreiche Missstände in Pforzheimer Haftanstalt

Die Arbeitsgruppe Abschiebehaft Pforzheim ist besorgt über die Situation in Baden-Württembergs Abschiebehafteinrichtung. Bei einem Pressegespräch am Mittwoch informierte die Gruppe aus haupt- und ehrenamtlich Tätigen über ihre Erfahrungen in der Arbeit mit Menschen in Abschiebehaft, und beklagten dabei gravierende Mängel.

Weil die Abschiebehaft keine Strafhaft ist, sondern „lediglich” der Sicherung der Abschiebung dient, müssten die Bedingungen innerhalb der Haftanstalt eigentlich weniger restriktiv sein als die für Personen, die wegen begangener Straftaten hinter Gitter sitzen. Doch in Pforzheim sei dies nicht der Fall, eher im Gegenteil – so die AG Abschiebehaft, die sich Mitte April mit einem offenen Brief an Verantwortliche in Politik und Verwaltung gewandt hat, um die festgestellten Missstände anzuprangern.

Aus Statistiken von Anwälten und Beratungsstellen ist bekannt, dass ein erheblicher Anteil der Inhaftierungen in der Abschiebehaft – rund 50% – rechtswidrig sind”, erklärte Christian Schmidt vom Forum Asyl Pforzheim. Umso wichtiger ist es nach Überzeugung der Arbeitsgruppe, dass die Inhaftierten Zugang zu Unterstützung und Beratung haben. Doch dies werde in Pforzheim massiv erschwert.

Wir würden gerne kontrollieren, ob die Inhaftierungen rechtmäßig sind. Aber ich kann nicht einfach reingehen und eine offene Beratungsstunde anbieten, sondern werde wie eine normale Besucherin behandelt und kann immer nur gezielt eine bestimmte Person besuchen, dessen Namen ich kenne. So können nur diejenigen beraten werden, die auf uns zukommen. Wer nicht von unserem Angebot weiß, kann auch keine unabhängige Beratung erhalten”, berichtete Kirsten Boller, die im Auftrag von Caritas und Diakonie als Kontakt- und Beratungsstelle in der Abschiebehaft fungiert.

Viele der Inhaftierten verstehen die Verfahren nicht und verstehen nicht, warum sie im Gefängnis sitzen, ohne eine Straftat begangen zu haben”, betonte Anna Roß von Amnesty International. Aus ihrer Sicht müssten Inhaftierte in der Abschiebehaft Pflichtverteidiger zugeteilt bekommen – so wie es in Strafsachen vorgeschrieben ist. Die ehrenamtliche Beraterin berichtete von Fällen, in denen Väter von Patchwork-Familien oder von ungeborenen Kindern in der Abschiebehaft saßen. Auch Traumatisierte oder chronisch Kranke seien keine Seltenheit.

Eine dringend notwendige psychologische Betreuung findet faktisch nicht statt. Ähnlich sieht es bei schweren physischen Krankheiten und Verletzungen aus”, berichtete Pfarrer Andreas Quincke, der evangelische Seelsorger in der Hafteinrichtung. Er schilderte einen Fall, in dem er einen dringend benötigen Augenarzttermin für einen Inhaftierten organisierte, die Zuständigen in der Abschiebehaft sich einfach weigerten, den Betroffen dort hinzubringen.

Mit den Kranken ist es ähnlich wie mit den auf rechtlich fragwürdiger Grundlage Inhaftierten, die mangels Zugang zu Beratung und anwaltlicher Unterstützung nichts gegen ihre Inhaftierung unternehmen können: Der Anstaltsleitung scheint es ganz recht zu sein, dass da niemand zu genau hinschaut. Im Zweifel hat man dann eben eine Abschiebung mehr erreicht – das gilt ja heutzutage grundsätzlich als Erfolg”, so Pfarrer Quincke.

Die fehlende Transparenz, die nach Auffassung der AG Abschiebehaft durchaus von verantwortlicher Stelle gewollt zu sein scheint, kritisiert auch Christian Schmidt vom Forum Asyl Pforzheim. Anfangs habe man Hoffnungen in den gesetzlich vorgeschriebenen Beirat gesetzt, der formal das Recht hat, unangemeldete Besuche durchzuführen und die Inhaftierten in ihren Zellen aufzusuchen. „Diese Hoffnung hat sich schnell erledigt, denn der Beirat führt lediglich nach Absprache mit der Anstaltsleitung angemeldete Besuche durch und unterbreitet den Verantwortlichen unverbindliche Anregungen, die diese folgenlos ignorieren können. Der Beirat kann eventuelle Kritik oder Missstände nicht nach außen tragen, wenn die Anstaltsleitung und das Innenministerium nichts unternehmen. Deshalb hat dieser Beirat lediglich eine Alibi-Funktion”, so Schmidt.

Kirsten Boller betonte, dass das, was die Arbeitsgruppe in Pforzheim fordert, keineswegs illusorisch sei. In anderen Bundesländern sei es absolut normal, dass es in der Haftanstalt ein eigenes Büro für eine unabhängige Beratungsstelle gibt, die regelmäßige offene Sprechstunden anbieten kann.

Woanders üblich und völlig unstrittig ist auch das Recht auf die Abhaltung religiöser Feiern. Doch in Pforzheim endet auch dieses Recht an der Gefängnispforte, wie Andreas Quincke beklagt: „Im Abschiebehaftgesetz steht zum Thema Religion leider nur ein Satz: Dass die Inhaftierten das Recht auf Kontakt zu einem Seelsorger ihrer Religion haben. Die maximal restriktive Linie der Anstaltsleitung sieht so aus, das genau dies gewährt wird, aber auch wirklich nur dies. Das heißt, dass Seelsorge nur in Einzelgesprächen stattfinden kann. Ein christlicher Gottesdienst, ein islamisches Freitagsgebet oder auch eine interreligiöse Feier, wo sich mehrere Personen versammeln – all diese Sachen sind in jeder Justizvollzugsanstalt völlig normal, doch hier werden sie ohne Begründung schlicht untersagt. Das halte ich für einen Skandal.” Die Seelsorger werden ebenfalls wie besuchende Privatpersonen behandelt, während in anderen Abschiebehafteinrichtungen und Justizvollzugsanstalten Seelsorgende meist einen ungehinderten Zugang haben.

Wir haben den Dialog mit der Anstaltsleitung und mit dem Beirat gesucht, wir haben auch mit Landes- und Bundestagsabgeordneten gesprochen. Aber an den Zuständen hat sich nichts geändert. Deshalb haben wir beschlossen an die Öffentlichkeit zu gehen”, erklärte Christian Schmidt. Zudem sagte er mit Blick auf die Pläne von Bundesinnenminister Seehofer nach Gesetzesverschärfungen bezüglich Abschiebehaft: „In Pforzheim braucht man diese Verschärfungen nicht. Denn restriktiver als es jetzt ist kann man es eigentlich ohnehin nicht mehr machen.”

Aus seiner Sicht besteht ein Zusammenhang zwischen den Gesetzesverschärfungen, den Missständen in der Abschiebehaft und den gesellschaftlichen Rechtsruck. Auch deshalb erfolgte der Hinweis auf die Demonstration am Samstag gegen den Aufmarsch der Partei „Die Rechte”. Die Gegendemonstration beginnt um 11 am Hauptbahnhof und wird zwischen 12 und 13 Uhr an der Abschiebehaft sein.

PM: 100 Jahre Abschiebehaft sind 100 Jahre zu viel!

Bundesweite Aktionstage gegen Abschiebehaft

Die Kampagne „100 Jahre Abschiebehaft“ (100-jahre-abschiebehaft.de) erinnert an das bundesweite Aktionswochenende gegen Abschiebehaft vom 10. bis 12. Mai und ruft dazu auf, sich aktiv an den vielfältigen Protesten zu beteiligen und weitere zu initiieren. Die beteiligten Organisationen, Aktivist*innen und Einzelpersonen fordern die Abschaffung der Abschiebehaft und solidarisieren sich durch Demonstrationen und weitere Aktivitäten mit den Inhaftierten. Außerdem fordern sie den Abbruch des Gesetzesvorhabens „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ und weiterer Asylrechtsverschärfungen.

Bislang sind in mindestens zehn Bundesländern mehrere Aktivitäten geplant1. Dabei finden Demonstrationen und Kundgebungen unter anderem in Dresden, Darmstadt, Eichstätt, Büren (NRW), Mainz und Ingelheim statt. Andere Demonstrationen fügen sich in weitere Proteste ein: So richtet sich die Demonstration in Pforzheim auch gegen einen Aufmarsch der Partei „Die Rechte“. In Bamberg wird zugleich gegen die menschenunwürdigen ANKER-Zentren demonstriert und in Hannover gegen die geplanten Verschärfungen des Polizeigesetzes.

In Dessau macht ein Bündnis mit einem interkulturellen Fest „Spielplätze statt Haftplätze“ auf die Pläne Sachsen-Anhalts aufmerksam, Kinder bis zu 18 Monate inhaftieren zu wollen, weil sie bzw. ihre Eltern nicht ausgereist sind. In Glückstadt kommen Menschen aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein im Rahmen einer Fahrraddemonstration und eines Sternmarsches zusammen. In Berlin-Schönefeld richtet sich eine Demonstration gegen die Errichtung eines neuen Ausreisegewahrsams und gegen das Geordnete-Rückkehr-Gesetz.

Agnes Andrae, Pressesprecherin der Kampagne, ist sich sicher, „der Protest wird vielfältig! Macht mit, beteiligt euch an den Aktionen – und plant eigene. Lasst uns ein Zeichen setzen und das 100-jährige Elend beenden – gemeinsam gegen Abschiebehaft!“

Die Abschiebehaft in Deutschland begeht dieses Jahr ein trauriges Jubiläum: Sie wird 100 Jahre alt. Abschiebehaft macht nicht nur krank, sie hat auch unmenschliche Wurzeln: Am 25. Mai 1919 wurde sie in Bayern eingeführt, um Jüd*innen aus Osteuropa zu internieren und außer Landes zu treiben. Diese Sonderhaft für Ausländer*innen soll nach Plänen der Bundesregierung nun mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz nochmals exzessiv ausgebaut werden, um mehr Abschiebungen durchzusetzen – „koste es, wen auch immer, was auch immer es wolle“, so Andrae abschließend.

Das Magazin Hinterland widmet sich dem Schwerpunkt 100 Jahre Abschiebehaft in einer eigenen Ausgabe. Das Magazin kann unter: http://www.hinterland-magazin.de/ online gelesen und bestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kampagne unter:

…sowie auf Facebook und Twitter.

Pressekontakt:

Agnes Andrae | Bayerischer Flüchtlingsrat | 089-762234 | 0171-10939041