Verein fordert, dass keine Kinder in Abschiebehaft genommen werden (gesamte PM)

Pressemitteilung des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. (Webseite)

Berlin – Der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. ruft zum Tag der Menschenrechte am 10.12.2021 die Koalitionsparteien im Bundestag auf, sich dafür einzusetzen, dass keine Kinder und Jugendliche in Abschiebehaft genommen werden. 

„Kinder und Jugendliche gehören nicht in Abschiebehaft”, so Frank
Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft
Büren e.V. Aus Sicht des Vereins eigentlich eine
Selbstverständlichkeit. Umso verwunderter waren die Mitglieder, als sie
im Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP gelesen haben, dass
„Kinder und Jugendliche grundsätzlich nicht in Abschiebehaft”
genommen werden sollen. Grundsätzlich meint in diesem Zusammenhang,
dass es hiervon Ausnahmen geben kann.[1]

„Wir können uns keine Ausnahme vorstellen, die es rechtfertigt,
Jugendliche oder gar Kinder in Haft zu nehmen”, so Gockel. Er verweist
auf die Strafprozessordnung, welche die Inhaftierung von Kindern
vollkommen verbietet und bei Jugendlichen den Gerichten hohe Hürden
auferlegt. „Warum sollen dann Kinder und Jugendliche in Haft genommen
werden, die keine Straftaten begangen haben, nur um dem Staat und den
Ausländerbehörden die Abschiebung zu erleichtern?”, so Gockel.

Der Verein fordert die Koalitionspartner im Bundestag zum ‘Tag der
Menschenrechte’ am 10.12.2021 dazu auf, sich dafür auszusprechen, dass
sie die Kinderrecht und das Recht auf Freiheit stärken wollen und sich
klar und deutlich dafür einsetzen, dass keine Kinder und Jugendliche
zum Zweck der Abschiebung inhaftiert werden. „Vielmehr würde es Sinn
machen, über die massive Verschärfung im Abschiebungshaftrecht der
letzten Koalition nachzudenken und diese zurückzunehmen”, so Gockel.

Die Idee des letzten Innenministers, Horst Seehofer, ohne vernünftige
Anlässe jeden Flüchtling zum Zwecke der bevorstehenden Abschiebung
inhaftieren zu können, widerspricht Art. 3 der Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte auf das Grundrecht auf Freiheit.

[1] Bereits jetzt sieht das Gesetz vor, dass nur in besonderen Ausnahmen
Minderjährige inhaftiert werden dürfen (§ 62 Abs. 1 S. 3 AufenthG).
Die Idee der Koalitionspartner, das Wort „Grundsätzlich” einzuführen
wird in der Rechtsprechung dazu führen, dass die Gerichte aus der
„besonderen Ausnahme” eine „Ausnahme” machen und somit die Gefahr
besteht, dass mehr Kinder und Jugendliche inhaftiert werden.

Schreibe einen Kommentar