Zu Unrecht in Abschiebehaft

Niedersächsischer Flüchtlingsrat listet zahlreiche Rechtsbrüche bei der Inhaftierung von Geflüchteten auf

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1128861.langenhagen-zu-unrecht-im-abschiebeknast.html

Niedersachsens Abschiebegefängnis liegt am Rand von Langenhagen, praktischerweise gleich neben dem Flughafen der Landeshauptstadt Hannover. Der Knast schafft es immer wieder in die Schlagzeilen. Im Dezember 2000 beging dort ein 17-jähriger Tamile Suizid. 2010 erhängte sich ein Armenier in seiner Zelle mit dem Kabel eines Wasserkochers. Im Frühjahr 2018 beschwerten sich Häftlinge über Prügel, Schikanen und Beleidigungen. Außerdem habe das Personal der Justizvollzugsanstalt (JVA) ihnen den Gang zur Toilette verwehrt oder sie grundlos eingesperrt. Eine Untersuchung der Staatsanwaltschaft konnte diese Vorwürfe allerdings nicht erhärten.

Jetzt zeigt eine Untersuchung des Niedersächsischen Flüchtlingsrates, dass viele Ausländer zu Unrecht in dem Abschiebegefängnis inhaftiert sind. Demnach haben Berufungsgerichte in 179 von 282 vom Flüchtlingsrat begleiteten Verfahren nach neuerlicher Prüfung entschieden, dass die Inhaftierung von Ausländern im Abschiebungsgefängnis des Landes in Langenhagen zu Unrecht erfolgt ist. Das entspreche nahezu zwei Drittel der Fälle.

75 der 179 rechtswidrig inhaftierten Ausländer seien nach dem Gerichtsurteil der Beschwerdeinstanz aus der Abschiebungshaft entlassen worden, erklärte der Flüchtlingsrat weiter. In 102 Fällen sei das Urteil erst nach erfolgter Abschiebung und damit für die Betroffenen zu spät ergangen. Über 71 weitere Haftbeschwerden von ebenfalls bereits abgeschobenen Personen hätten die Gerichte noch nicht entschieden.

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