Gerichte in Niedersachsen entscheiden: Gemeinsame Inhaftierung von Abschiebungshaft- und Strafgefangenen rechtswidrig

(Pressemitteilung des Niedersächsischen Flühtlingsrates)

In Niedersachsen wurden kürzlich Strafgefangene im Abschiebungshaftgefängnis inhaftiert. Die gemeinsame Inhaftierung von Abschiebungshaft- und Strafgefangenen sei rechtswidrig, meinen das Amts- und Landgericht Hannover. Das letzte Wort hierzu hat nun erneut der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Bereits im Jahr 2014 entschied der Europäische Gerichtshof in einem Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, dass Abschiebungshaftgefangene nicht in Strafanstalten und nicht zusammen mit Strafgefangenen inhaftiert werden dürfen, sondern stets in speziellen Hafteinrichtungen untergebracht werden müssen. Dennoch setzte die schwarz-rote Bundesregierung dieses Trennungsgebot im August 2019 mit dem sog. „Geordnete-Rückkehr-Gesetz” befristet bis zum 30. Juni 2022 aus. Demnach soll es nunmehr ausreichen, Abschiebungshaftgefangene getrennt von Strafgefangenen unterzubringen (§ 62 Abs. 1 S. 1 AufenthG).

Auf Grundlage dieser neu geschaffenen Regelung inhaftierte das niedersächsische Justizministerium in einem Gebäude auf dem Gelände des zentralen Abschiebungshaftgefängnisses in Langenhagen bis zum 02. Oktober 2020 Strafgefangene.

Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent des Flüchtlingsrats Niedersachsen:

„Wir sind enttäuscht darüber, dass Justizministerin Havliza ihr Versprechen, in der JVA Langenhagen ausschließlich Abschiebungshaftgefangene zu inhaftieren, gebrochen hat. Anstatt für viel Geld leerstehende Gebäude zu restaurieren, um Strafgefangene zu inhaftieren, sollte in die Verbesserung der Vollzugsbedingungen für die Abschiebungshaftgefangenen investiert werden.”

Nach Auffassung des Amtsgerichts Hannover verstößt die gemeinsame Inhaftierung von Straf- und Abschiebungshaftgefangenen gegen Art. 16 der sog. Rückführungsrichtlinie, weshalb es dem europäischen Gerichtshof mit Beschluss vom 22. Oktober 2020 verschiedene Fragen zur Entscheidung vorlegte, der nun abschließend über diese entscheiden muss.

Rechtsanwalt Peter Fahlbusch (Hannover):

„Die Bundesregierung hat die Aussetzung des Trennungsgebots damit begründet, dass es zu wenig Abschiebungshaftplätze gäbe. Es fragt sich, was das für ein Abschiebungshaftplatznotstand sein soll, wenn ganze Gebäude in Abschiebungshaftgefängnissen leerstehen, sodass dort sogar Platz für die Inhaftierung von Strafgefangenen ist.”

Das Landgericht Hannover hat es sich ein einem anderen Verfahren einfacher gemacht und am 12. Oktober 2020 schlicht entschieden, dass die angeordnete Haft rechtswidrig war, weil in Langenhagen „neben dem Vollzug der Abschiebungshaft auch Freiheitsstrafen vollstreckt” wurden.

Die beiden Gefangenen, in deren Verfahren die Entscheidung des Amts- bzw. Landgerichts fiel, sind weiterhin inhaftiert. Da die Strafgefangenen am 02. Oktober 2020 verlegt wurden, spreche aus Sicht der Gerichte nichts gegen ihre weitere Inhaftierung.

Niedersachsen schließt Abschiebungshaftanstalt

Aufgrund des Corona-Virus hat die niedersächsische Landesregierung beschlossen, den Betrieb seines Abschiebungshaftgefängnisses in Langenhagen bei Hannover bis auf Weiteres einzustellen. Während heute morgen noch sechs Personen dort inhaftiert waren, sind mittlerweile sämtliche Gefangenen in die Freiheit entlassen worden.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen auf, es Niedersachsen gleichzutun und alle Abschiebungshaftgefangenen unverzüglich zu entlassen!

Abschiebehaftanstalten schließen!

Zu Unrecht in Abschiebehaft

Niedersächsischer Flüchtlingsrat listet zahlreiche Rechtsbrüche bei der Inhaftierung von Geflüchteten auf

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1128861.langenhagen-zu-unrecht-im-abschiebeknast.html

Niedersachsens Abschiebegefängnis liegt am Rand von Langenhagen, praktischerweise gleich neben dem Flughafen der Landeshauptstadt Hannover. Der Knast schafft es immer wieder in die Schlagzeilen. Im Dezember 2000 beging dort ein 17-jähriger Tamile Suizid. 2010 erhängte sich ein Armenier in seiner Zelle mit dem Kabel eines Wasserkochers. Im Frühjahr 2018 beschwerten sich Häftlinge über Prügel, Schikanen und Beleidigungen. Außerdem habe das Personal der Justizvollzugsanstalt (JVA) ihnen den Gang zur Toilette verwehrt oder sie grundlos eingesperrt. Eine Untersuchung der Staatsanwaltschaft konnte diese Vorwürfe allerdings nicht erhärten.

Jetzt zeigt eine Untersuchung des Niedersächsischen Flüchtlingsrates, dass viele Ausländer zu Unrecht in dem Abschiebegefängnis inhaftiert sind. Demnach haben Berufungsgerichte in 179 von 282 vom Flüchtlingsrat begleiteten Verfahren nach neuerlicher Prüfung entschieden, dass die Inhaftierung von Ausländern im Abschiebungsgefängnis des Landes in Langenhagen zu Unrecht erfolgt ist. Das entspreche nahezu zwei Drittel der Fälle.

75 der 179 rechtswidrig inhaftierten Ausländer seien nach dem Gerichtsurteil der Beschwerdeinstanz aus der Abschiebungshaft entlassen worden, erklärte der Flüchtlingsrat weiter. In 102 Fällen sei das Urteil erst nach erfolgter Abschiebung und damit für die Betroffenen zu spät ergangen. Über 71 weitere Haftbeschwerden von ebenfalls bereits abgeschobenen Personen hätten die Gerichte noch nicht entschieden.

Schwerkranker Flüchtling ohne Familie nach Russland abgeschoben

“Seinen 32. Geburtstag verbringt er im Abschiebegefängnis. Ob er weiß, wo genau er sich befindet, ist allerdings zweifelhaft. Denn A. ist kognitiv stark eingeschränkt, seit er im Februar 2018 mit seinem Fahrrad von einem LKW erfasst worden ist. Er erleidet ein Schädelhirntrauma und eine Hirnblutung, liegt einen Monat lang im Koma. Mehrfach muss er operiert werden. In der Zeit stirbt seine 5 Monate alte Tochter an einem Herzfehler. A. hat noch drei kleine Söhne, zwei davon sprechen nicht. Sie sollen auf eine spezielle Sprachförderschule. Seine Frau N. kümmert sich zuhause um die Kinder. Die Familie erhält Unterstützung von nahen Verwandten, die hier in Deutschland leben.”

Hannover: 100 Jahre unschuldig in Haft / Strafe ohne Verbrechen – Vortrag & Ausstellung

Mehr Infos: Link Niedersächsischer Flüchtlingsrat

Datum/Zeit
12.11.2019
17:00 – 21:00 Uhr

Veranstaltungsort
Kulturzentrum Faust / Warenannahme
Zur Bettfedernfabrik 3
30451 Hannover

2019 ist das Jahr der Jubiläen. Das Grundgesetz feiert in diesem Jahr seinen 70. Geburtstag. Doch auch eine andere, in Gesetz gegossene, Tradition hat ein Jubiläum: die Abschiebungshaft. Grund zum Feiern ist dies allerdings nicht. Denn die Abschiebungshaft, die vor genau 100 Jahren eingeführt wurde, um jüdische Menschen außer Landes zu schaffen, verträgt sich nicht mit dem Grundgesetz – die massenhaften rechtswidrigen Inhaftierungen stehen in direktem Widerspruch zu Artikel 104 GG. Über System & Tradition der Abschiebungshaft wollen wir an diesem Abend informieren – und einige der Menschen vorstellen, die diesem System zum Opfer gefallen sind.

17-19 Uhr: Ausstellung „Die Unmündigen“

Die Ausstellung der Berliner Künstlerin Marie Radtke zeigt auf eindrückliche Weise Portraits und Schicksale von Abschiebegefangenen, die im zentralen niedersächsischen Abschiebungsgefängnis in Langenhangen inhaftiert waren und versucht auf diese Weise, den „Unsichtbaren“ ein Gesicht zu geben.

19 Uhr: Einblicke in die Abschiebungshaft

Rechtsanwalt Peter Fahlbusch – der in diesem Jahr auch mit dem PRO ASYL Menschenrechtspreis ausgezeichnet worden ist – ist gewissermaßen eine Legende: Seit 2001 hat er weit mehr als 1.800 Mandant_innen in Abschiebungshaftverfahren vertreten. Knapp 50 % von ihnen waren rechtswidrig inhaftiert. In seinem Vortrag stellt er das teils absurde System der Abschiebungshaft dar und berichtet von seinen haarsträubendsten Fällen.

Johanna Lal und Muzaffer Öztürkyilmaz vom Flüchtlingsrat Niedersachsen beraten jede Woche Gefangene in der Abschiebungshaftanstalt Langenhagen. Sie geben einen Überblick über die Geschichte & den Status Quo der Abschiebungshaft in Deutschland. Außerdem gewähren sie Einblicke in den Haftalltag und zeigen Möglichkeiten auf, wie man als Einzelne_r aktiv werden kann.

Die Veranstaltung findet im Rahmen der großen Veranstaltungsreihe „Widerstand ist Pflicht“ des Bündnisses „Menschenrechte grenzenlos“ Hannover statt. Weitere Informationen unter: www.menschenrechte.kargah.de oder www.facebook.com/hannovermenschenrechte

Illustration: Marie Radtke

Erkrankte Asylbewerberin gefesselt – „Mittelalterliche Verhältnisse“

Eine erkrankte Afghanin, die ärztlich behandelt werden musste, wurde zu Unrecht in Abschiebehaft behalten und in der Klinik ans Bett gefesselt. Die Abschiebehaft war rechtswidrig. Eine Woche lang wurde die erkrankte 24-jährige Afghanin Farida Tarzi* auf Weisung der Cuxhavener Ausländerbehörde während ihres Aufenthalts im Klinikum Großburgwedel rund um die Uhr von zwei Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Hannover-Langenhagen bewacht. Darüber hinaus, so berichtet ihr Anwalt Peter Fahlbusch, wurde die 24-Jährige „drei Tage auch mit einem Fuß – und zwar Tag und Nacht – an das Gestell des Krankenhausbettes gefesselt“. Fahlbusch spricht von einem „Vollzug, der an mittelalterliche Verhältnisse erinnert“.

Die taz berichtet ausführlich darüber.

(Link taz-Artikel)

Verwirrung nach Daten – Ministerium meldet falsche Zahlen zu Abschiebehaft


Niedersachsen hat also nicht 46 Minderjährige inhaftiert, sondern verzichtet grundsätzlich darauf.
Trotzdem ist es laut Gesetz möglich Kinder in Abschiebhaft zu nehmen, solange sie „unter Berücksichtigung des Kindeswohls“ angemessen ist (§62.1.3 AufenthG)
Alarmierende Zahlen gibt es außerdem dennoch: „So meldet Niedersachsen, dass in den vergangenen Jahren jeweils mindestens zehn Personen sechs Monate oder länger im Abschiebungsgefängnis in Langenhagen gesessen hatten.“

https://www.noz.de/…/ministerium-meldet-falsche-zahlen-zu-a…

Hier nochmal alle Zahlen:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/058/1905817.pdf

TAZ-Kommentar: Beratung in Abschiebungshaft – Hier soll nichts vertuscht werden, oder?

Kommentar in taz: Hier soll nichts vertuscht werden, oder?

Die Mittel für Beratungen in Abschiebeknast einzustampfen, schadet nicht nur den Geflüchteten, sondern vor allem der Justizministerin. (taz, 12.06.18)

Dazu: TAZ-Artikel “Kein Geld für Beratung in Abschiebehaft – Ohne Infos keine Chance” (12.06.18)
Niedersachsen streicht die Förderung für Beratungen für Abschiebungsgefangene. Das Projekt brachte rechtswidrige Haft-Anordnungen ans Licht.

 

Abschiebehäftlinge werfen Justizbeamten Misshandlung vor

Wegen mutmaßlicher Misshandlungen haben Abschiebehäftlinge aus Niedersachsen Anzeige gegen Beamte der Justizvollzugsanstalt Hannover erstattet. Es gibt Beschwerden von 10 Inhaftierten.
(Link Migazin)

Die taz titelt die Vorwürfe: “Schläge, Beleidigungen, Duschverbot“. Bei den Vorwürfen handele es sich um Offizialdelikte, die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss. Trotz  Drohung von Beweismittelverlust hat sie die Ermittlungen nicht selbstständig aufgenommen. (Link taz)