SZ-Atikel: Einsperren, rauswerfen

Artikel in der SZ: Immer öfter ordnen Richter an, abgelehnte Flüchtlinge in Abschiebehaft zu nehmen. Diese Form von Haft setzt keinerlei Schuld voraus, sie dient allein dazu, die Menschen am Untertauchen zu hindern, bevor sie abgeschoben werden.

Offenbar zählen die Freiheitsrechte von Geflüchteten für deutsche Behörden so wenig, dass sie selbst deren rechtswidrige Inhaftierung billigend in Kauf nehmen – wenn dies der besseren Durchsetzung von Abschiebungen dient.

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