Bayern, Eichstätt: Mit Grad der Behinderung 100 in Abschiebehaft. Mildere Mittel, um den Zweck der Haft (sich nicht der Abschiebung zu entziehen) zu erfüllen, scheinen die Behörden selbst in diesem Fall nicht einzusehen – dabei wären sie gesetzlich dazu verpflichtet.
Link SZ-Artikel “In Abschiebehaft – Unterstützung für blinden Asylbewerber”