Dr. Constantin Hruschka nimmt in der LTO den Gesetzesentwurf “Geordnete Rückkehr” von Seehofer sehr kritisch unter die Lupe.
Rechtstaatlich besonders bedenklich ist zum Beispiel, dass die Haftvoraussetzungen bei der Abschiebungshaft gesenkt werden sollen, obwohl diese sich bereits jetzt an der Grenze des nach dem Grundgesetz und der Grundrechtecharta der EU Erlaubten orientieren. Die umfassende Rechtsprechung und die hohe Erfolgsquote von Haftbeschwerden zeigen, dass in der praktischen Anwendung diese Grenze schon jetzt oft überschritten wird.
(Link: LTO-Artikel)