Kollektivstrafe nach Fluchtversuch

Kollektivstrafe nach Fluchtversuch

Pressemitteilung des Vereins “Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.”

Büren – Wie Gefangene der Abschiebehaft in Büren berichteten, haben am 6.7.2018 zwei Gefangene versucht zu fliehen. Die Anstaltsleitung verhängte als Kollektivstrafe den Einschluss aller Gefangenen, woraufhin 30 Gefangene einen Hungerstreik beschlossen.

Am Freitag, den 6.7.2018 haben zwei Gefangene versucht, durch Flucht aus der Abschiebehaftanstalt in Büren zu entkommen. Die näheren Umstände hierzu sind nicht bekannt. Zumindest einer der beiden Gefangenen ist dabei so schwer verletzt worden, dass er im Krankenhaus behandelt werden musste, berichteten Mitgefangene.

Als Kollektivstrafe wurden danach am Freitag alle Gefangenen in ihre Zellen eingesperrt. Auch am Wochenende durften sie weder den Hof benutzen, noch gab es Aufschluss. Ihnen wird nach ihren Angaben vorgeworfen, sie hätten den Mitarbeitern melden müssen, dass Mitgefangene fliehen wollten und deswegen würden sie nun auf vorerst unbestimmte Zeit bestraft, so berichtete ein Gefangener es gegenüber dem Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren.

Die Gefangenen beschlossen daraufhin, dass sie auf die verhängte Kollektivstrafe und damit erneute Verschärfung der Haftbedingungen mit einem Hungerstreik reagieren wollen. Mindestens 30 Gefangene wollen sich daran beteiligen.

Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. zeigt sich betroffen, dass die Einrichtungsleitung nun auf einen Fluchtversuch mit Kollektivstrafe reagiert. „Offensichtlich ist die Leitung nicht in der Lage, einen vernünftigeren Umgang mit den Inhaftierten zu finden.“

In den letzten Monaten beklagte der Verein immer wieder, dass es verschiedene Haftverschärfungen gibt. Die Aufschlusszeit wurde wegen Personalmangels in der Einrichtung schon in den letzten Monaten drastisch reduziert. „Im Gesetz ist vorgeschrieben, dass die Gefangenen sich in der Zeit von 7:00 bis 22:00 Uhr frei bewegen dürfen. Die Aufschlusszeit wurde immer mehr eingeschränkt und wird nur noch von 14:00 bis 21:00 Uhr eingeräumt.“

Zudem darf nicht mehr jeder Gefangene ein Handy benutzen. „Warum und wieso manche Handys nicht zugelassen werden, ist undurchsichtig und wird den Gefangenen nicht erklärt“, so Gockel. In manchen Fällen wird zwar ein Ersatzgerät ausgehändigt, mit dem ist jedoch der Zugriff auf manche Daten und gespeicherte Dokumente nicht möglich und auch einige für die Inhaftierten gerade in dieser Situation wichtige Kontaktmöglichkeiten können dadurch nicht genutzt werden.

Am schlimmsten haben es jedoch die Gefangenen auf der Abteilung 1bneu, wo sie isoliert von den anderen Gefangenen untergebracht werden. Dort wird ihnen teilweise alles abgenommen, so dass sie keine Möglichkeit der Beschäftigung haben. Gockel befürchtet, dass dort auch die Gefangenen untergebracht werden, welche die Einrichtungsleitung womöglich als Organisatoren des Hungerstreikes ausmacht.

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