Anzeige gegen Vollzugsbeamte

08.08.2018: (SZ) Anwälte haben gegen Vollzugsbeamte der Abschiebehaftanstalt Eichstätt eine Dienstaufsichtsbeschwerde und eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung gestellt.

Die Abschiebehaft eines Afghanen war offenbar unbegründet. Statt ihn zu freizulassen, wurde er unrechtmäßig in Haft behalten und mit einem dann nachgereichten Haftbeschluss weiter in Abschiebehaft behalten.

Die offenbar enge Zusammenarbeit der Regierung Oberfranken und der Leitung der Abschiebehaftanstalt und die Tatsache, dass Faxe von Anwält*innen nicht mehr weitergeleitet werden, hebeln den Rechtsstaat in Oberfranken grundlegend aus.

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